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Anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten mit Grundgesetz unvereinbar

Dienstag, 2. März 2010

Grüne begrüßen Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die sächsischen Grünen sind mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung sehr zufrieden. Eine Reihe unserer Mitglieder hatten sich der Klage gegen das Gesetz angeschlossen. Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass die gesetzliche Grundlage niemals den grundgesetzlichen Vorgaben entsprochen hat und die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Die Grünen hatten sich bereits seit langem auf Bundes- und Landesebene gegen die Vorratsdatenspeicherung gewandt. Es ist ein Irrglaube, dass Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Instrument sei zur Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung sei. Für Sachsen heißt das, dass CDU und FDP von ihrem Plan zur anlasslosen Überwachung der Internet-Telefonie Abstand nehmen müssen, auf den sich die Koalitionspartner im September 2009 geeinigt hatten.

Dem Richterspruch zufolge verstößt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung gegen das Fernmeldegeheimnis. Das Gesetz trage dem besonderen Gewicht einer solchen Speicherung „nicht ausreichend Rechnung" und sei nicht verhältnismäßig; fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch sei Deutschland bei der Umsetzung des europäischen Rechts ohne Not über die Vorgaben hinausgegangen. Bisher gespeicherte Daten seien von den Providern ersatzlos zu löschen.

Der Deutsche Bundestag hatte am 9. November 2007 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschlossen.

Das Urteil des BverfG: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html


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