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Neuer Angriff auf den kommunalen Baumschutz

Freitag, 26. Februar 2010

Johannes Lichdi

Bekanntlich hat sich die FDP „Deregulierung“ und „Entbürokratisierung“ auf die Fahnen geschrieben. Neben mehr Reitwegen, der Sonntagsöffnung von Videotheken oder der Einschränkung der Versammlungsfreiheit haben sich die „Liberalen“ auch der Abschaffung des kommunalen Baumschutzes verschrieben. Kurz vor Weihnachten hat die Staatsregierung ein „Gesetz zur Vereinfachung des Umweltrechts“ zur Anhörung an die interessierten Verbände gegeben. Die Umweltverbände konnten bis zum 15. Januar ihren Protest einreichen - Verlängerung wurde nicht gewährt.

Sprechen CDU/FDP von „Vereinfachung“, werden garantiert Schutzstandards für unsere Umwelt und Natur abgeschafft. So auch hier: Das Vorkaufsrecht des Staates im Naturschutz- und Wasserrecht wird abgeschafft, angeblich weil kein Bedarf bestünde. Zudem soll den Gemeinden verboten werden, Gehölzschutzsatzungen für ihr Gebiet zu erlassen. Bisher konnten Gemeinden selbst entscheiden, ob und welche Bäume und Sträucher sie schützen wollten.

Aufgrund der Neufassung des § 22 Abs. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz sollen kommunale Baumschutzsatzungen nicht mehr für Wohngrundstücke und Einzelgärten nach Kleingartenrecht gelten dürfen. Die Gemeinden müssen ihre Satzungen innerhalb von neun Monaten anpassen, sonst verliert die jeweilige Satzung vollständig - also auch die Regelungen zum Baumschutz außerhalb von Wohngrundstücken und Einzelgärten - ihre Gültigkeit.

Der Begriff des „Wohngrundstücks“ erfasst alle Grundstücke, auf denen legal Menschen wohnen dürfen. Das „Paragraphenprangergesetz“ von 2007 hatte die Abschaffung noch auf Wohngrundstücke bis 1000 qm begrenzt. Die Gesetzesbegründung äußert die Erwartung, dass „die Bürger – auch einem gewandeltem Umweltbewusstsein geschuldet – eine eigenverantwortliche und vernünftige Entscheidung über Erhalt oder Fällung von Bäumen treffen werden.“ Offenbar soll diese Formel Befürchtungen zerstreuen, das Baumschutzverbot würde zu einem „Kettensägenmassaker“ führen; eine Befürchtung, die sich aber immer wieder bestätigt hat!

Der Landesverein Sächsischer Heimatschutz, NABU, BUND, Grüne Liga und der Deutsche Verband für Landschaftspflege haben einhellig ebenso wie der Sächsische Städte- und Gemeindetag die Abschaffung des Baumschutzes abgelehnt. Die Gründe seien noch einmal aufgezählt: Alte Bäume und Gehölze sind Lebensräume für zahlreiche Vögel und Insekten. Sie schaffen in ausgeräumten Landschaften und versiegelten urbanen Räumen Biotopverbünde. Bäume schaffen Kühle, binden Luftschadstoffe, Staub und CO2. Sie wirken psychologisch lärmmindernd. Bäume gestalten unsere Wohnviertel wohnlich und sind unverzichtbar für das traditionelle Ortsbild - Bäume schaffen Heimat.

Aber Bäume gelten den neoliberalen Deregulierern nicht als Lebewesen, sondern als austauschbare Gartenmöbel in der Verfügungsgewalt des Eigentümers. Aber wie kann die Entscheidung über das Leben eines Altbaums, der 50, 100 Jahre oder länger von anderen Menschen gepflegt gewachsen ist, in die Zuständigkeit des heutigen Eigentümers gelegt werden, der zu faul ist, das Laub im Herbst zusammenzukehren? Die Abschaffung des öffentlichen Baumschutzes ist gerade in den Zeiten des Klimawandels anachronistisch, in denen die Stadtplanung die Bewahrung und Herstellung eines erträglichen städtischen Mikroklimas als Überlebensfrage für alte und geschwächte Menschen erkennt.

Deshalb ist unser Widerstand nötig! Die Landtagsfraktion wird alles tun, um dieses schändliche Gesetz zu verhindern. Jetzt ist unser Einsatz, der der Umweltverbände und aller Natur- und Heimatfreunde gefragt! Ich wünsche mir, dass diese Debatte den Wert der Bäume wieder mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit hebt und dieser Angriff wie schon 2007 abgewehrt werden kann.

www.baumschutz-sachsen.de
www.baumschutz-petition.de


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Johannes Lichdi - für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächschen Landtag