Wer Abgeordnetenrechte beschneiden will, der hat sich geschnitten
Donnerstag, 24. Juni 2004
Dresden. "Wenn die CDU Abgeordnetenrechte beschneiden will, dann hat sie sich geschnitten" so kommentiert Karl-Heinz Gerstenberg, der Landesvorstandssprecher der sächsischen Bündnisgrünen, die Absichten von Staatskanzlei und CDU-Fraktion, Fragerechte für Landtagsabgeordnete zu beschränken.
Aufgabe der Abgeordneten als gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger sei nicht nur die Gesetzgebung, sondern auch die Kontrolle der Regierung und Verwaltung. Deshalb lege Artikel 51 der sächsischen Verfassung fest, dass ihre Fragen "nach bestem Wissen", "unverzüglich" und "vollständig" zu beantworten seien. Jeder Versuch von Regierung oder Mehrheitsfraktion, diese Rechte einzuschränken, werde spätestens beim Verfassungsgericht scheitern.
"Nachdem es in den 14 Jahren absoluter Mehrheit schon oft an Tempo, Vollständigkeit und Offenheit der Antworten gemangelt hat, sollen aktive Abgeordneten nun wohl endgültig als Störenfriede eingestuft werden. Das Kostenargument lässt tief in das Demokratieverständnis der regierenden CDU blicken. Demokratische Entscheidungen und parlamentarische Kontrolle kosten natürlich auch Geld. Nur Diktaturen sind billig zu haben.", so Karl-Heinz Gerstenberg. In einem Land, in dem Filz und Vetternwirtschaft wuchern, müssten die Rechte der Opposition nicht beschnitten, sondern ausgebaut werden. Die Grünen wollen deshalb für Abgeordnete als Vertreter des Volkes Anspruch auf weitgehende Akteneinsicht sowie auf Zugang zu Verwaltungsbehörden und Befragung von Verwaltungsbediensteten durchsetzen.
Bedauerlich ist es für Gerstenberg, dass einzelne Abgeordnete aus der PDS-Fraktion jahrelang mit Massenanfragen der CDU den Vorwand für ihr Vorhaben geliefert hätten. "Wir werden im neuen Landtag zeigen: Nicht auf die Masse kommt es an, sondern mit den richtigen Fragen ins Schwarze zu treffen!"





