Qualität und Quantität der Schulgebäude im Freistaat Sachsen langfristig sichern
Im Haushaltsentwurf der Staatsregierung für 2011/12 ist eine radikale Absenkung der Mittel für die Schulhausbauförderung geplant. So sollen die Mittel im Rahmen der Förderrichtlinie Schulhausbau ausgehend vom Ist-Stand 32,8 Millionen in 2009 von geplanten 23,3 Millionen Euro in 2010 auf lediglich 3,2 Millionen in 2011 zur Abfinanzierung bereits begonnener Vorhaben abgesenkt und in 2012 vollkommen gestrichen werden. Hinzu kommen 20 Millionen Euro (2011) bzw. 14 Millionen (2012) Schulhausbaumittel für die Eigenanteilsfinanzierung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Die Schulbauförderung im Rahmen des Europäischen Strukturfonds für regionale Entwicklung wird von 49,9 Millionen Euro (2010) auf 42,3 (2011) und 9,9 Millionen Euro (2012) abgesenkt.
Angesichts der derzeitigen Finanzlage ist davon auszugehen, dass die sächsischen Städte und Gemeinden diese geplante Absenkung der Fördermittel für den Schulhausbau nicht vollumfänglich kompensieren können. So erfolgen zum einen die Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich von 294 Millionen Euro bzw. 65,5 Prozent vorwiegend bei den investiven Schlüsselzuweisungen. Die den Kommunen in 2010 zur „freien“ Verfügung stehenden Mittel von insgesamt 319 Millionen Euro werden in 2011 auf 55 Millionen Euro reduziert. Zum anderen gehen auch die eigenen Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden weiter zurück. So haben die sächsischen Städte und Gemeinden im ersten Quartal 2010 467 Millionen Euro Steuern (netto) eingenommen. Das sind nochmals 21 Millionen Euro weniger als im ersten Quartal 2009. Bereits im Vorjahr mussten die Städte und Gemeinden einen Rückgang der Steuereinnahmen um insgesamt 269 Millionen Euro verkraften. Allein bei den Kreisfreien Städten brachen die Gewerbesteuereinnahmen um rund 19 % gegenüber dem Vorjahresquartal ein.
In welchem Umfang die Städte und Gemeinden in den nächsten Jahren überhaupt noch Maßnahmen des Schulhausbaus realisieren können, ist unklar. So geht z.B. die Stadt Chemnitz im kommenden Haushaltsjahr von Mindereinnahmen in Höhe von 60 Millionen Euro aus. Die Stadt Leipzig rechnet mit eine Deckungslücke von 63 Millionen Euro in 2012, die sich bis 2015 lediglich auf 41 Millionen Euro verringern wird. Da der Freistaat wie dargestellt ein erhebliches Interesse an der Erfüllung der in § 23 Schulgesetz definierten Pflichten durch die Schulträger hat, jedoch über keine zuverlässigen Erkenntnisse hinsichtlich des Bedarfes und des Zustandes der Schulgebäude im Freistaat Sachsen verfügt (vgl. Drs. 5/2113), soll die Staatsregierung beauftragt werden, einen Bericht vorzulegen, der den künftigen Investitionsbedarf zur langfristigen Sicherung von Qualität und Quantität der Schulgebäude im Freistaat darstellt. Nur auf dieser Grundlage kann der reale Förderbedarf im Bereich Schulhausbau ermittelt werden.



