Geduldete Auszubildende brauchen bessere Perspektiven – Koalitionsvertrag umsetzen!

7. Juli 2020

Landesarbeitsgemeinschaft Migration, Integration und Antidiskriminierung der sächsischen Bündnisgrünen fordert mehr Sicherheit für Azubis und Betriebe durch Nachbesserungen bei der Ausbildungsduldung

Dresden. In diesen Wochen suchen sächsische Betriebe - trotz Corona - fähige und motivierte Auszubildende. Auch 2019 blieben Azubi-Stellen unbesetzt. Weil der Fachkräftenachwuchs wichtig ist und auch junge Menschen, die neu in Deutschland sind, sich hier Perspektiven aufbauen wollen, gibt es für geflüchtete Interessierte ohne offizielles Bleiberecht die »Ausbildungsduldung«. Das ist ein für die Zeit der Ausbildung erteiltes Aufenthaltsdokument, das allen Seiten rechtliche Sicherheit zur Absolvierung der Ausbildung geben soll.

Das bedeutet aber auch: Die Ausländerbehörde muss eine Ausbildung aus aufenthaltsrechtlicher Perspektive erst genehmigen. So lange wissen weder B etrieb noch Azubi, ob sie (meist) am 1. September starten können. Die Koalitionsparteien hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die sächsische Staatsregierung dieses Verfahren besser als bisher regeln soll, etwa durch einen erneuten Erlass des Innenministeriums. Die Hürden sollen weiter verringert werden.

Die grüne Landesarbeitsgemeinschaft Migration drängt jetzt auf schnelles Handeln. Ziele sind mehr Sicherheit für Azubi und Betriebe, so dass beispielsweise ab Vertragsunterzeichnung bis zum Ausbildungsbeginn kein*e künftige*r Azubi mehr abgeschoben wird.

Außerdem sollte auch bei allen berufsvorbereitenden Maßnahmen, wenn beispielsweise ein ausbildungsvorbereitendes Praktikum oder eine Einstiegsqualifizierung vor der angestrebten Ausbildung absolviert wird, eine »Ermessensduldung« den Aufenthalt bis zum Ausbildungsbeginn sichern.

Eine weitere Hürde, die dringend beseitigt werden muss, sind die geforderten Schritte der »Identitätsklärung« der Geflüchteten. Natürlich muss ein*e Geflüchtete*r seine/ ihre Identität mit Dokumenten belegen, soweit ihr/ihm dies möglich ist, und den Aufenthalt in Deutschland lückenlos dokumentieren. Aber bislang scheitern auch viele Ausbildungsduldungen an den von der zuständigen Ausländerbehörde diesbezüglich geforderten Maßnahmen und Nachweisen. Geflüchtete, die keinen gültigen Reisepass ihres Herkunftslandes haben, werden unter hohen Auflagen verpflichtet, diesen zu beschaffen. Das geht so weit, dass sie dem Herkunftsland immense Steuersummen zahlen oder sogar nachträglich den Wehrdienst ableisten sollen. An dieser Stelle braucht es eine Klärung vor allem in die Richtung, welche Schritte »zumutbar« sind.

»Ausbildungswillige geflüchtete junge Menschen und ihre Betriebe brauchen schnell und unbürokratisch Sicherheit!«, sagt Kassem Taher Saleh, Co-Sprecher der LAG Migration Sachsen.

»Wir fordern hier eine Schwerpunktverschiebung weg von aufenthaltsrechtlichen Bedenken hin zu arbeitsmarktfokussierten, integrativen behördlichen Prozeduren, die Betrieben und Personen
Zukunftschancen eröffnen«, ergänzt Dr. Gesa Busche, Co-Sprecherin der LAG Migration Sachsen.

Am 4.7.2020 wurden Kassem Taher Saleh und Dr. Gesa Busche als neues Sprecher*innen-Duo der LAG Migration, Integration und Antidiskriminierung der sächsischen Bündnisgrünen gewählt.

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