Renten, Löhne, Mitbestimmung: Maßnahmen für mehr Gerechtigkeit zwischen Ost und West – Beteiligung Sachsens am DDR-Renten-Härtefallfonds jetzt!

Wir sehen, dass gefühlte und tatsächliche Ungerechtigkeiten relevant dafür sind, wie stark Vertrauen in Demokratie und Politik ist. Die Debatte über den vom Bund eingerichteten DDR-Renten-Härtefallfonds führt gerade klar vor Augen, dass es dabei um mehr als nur um Rentengerechtigkeit geht. Es geht um eine Gerechtigkeitsdebatte, die auch drei Jahrzehnte nach der Friedlichen Revolution noch nicht zu Ende geführt ist – es geht um die immer noch bestehenden wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede zwischen Ost und West als Ganzes, um die Anerkennung von Lebensleistungen älterer Generationen und die Schaffung von Chancen für neue. Dass diese Ungerechtigkeiten stark gefühlt werden und das seit vielen Jahren, macht etwas mit Menschen und mit ihrem Vertrauen in Politik. Das Gefühl zu haben, dass die eigene Lebensleistung nicht anerkannt wird und man dadurch nun zum Teil von Altersarmut betroffen ist, ist bitter. Da ist viel Demütigung geschehen und diese anzuerkennen gehört zur Betrachtung des Einheitsprozesses dazu.

Zu den strukturellen Ungleichheiten gehört beispielsweise nach wir vor, dass ein Durchschnittshaushalt West doppelt so wohlhabend ist wie ein Durchschnittshaushalt Ost. 12.200 Euro verdienten Menschen in Ostdeutschland 2022 im Schnitt pro Jahr weniger als Menschen in Westdeutschland, Tendenz: steigend. 2020 lag die Differenz noch bei 11.967 Euro. Auch die Angleichung von Löhnen und Renten sind offene Baustellen. Ostdeutsche Rentenbeziehende lebten 2021 mit durchschnittlich 200 Euro weniger Rente pro Monat als westdeutsche Rentenbeziehende. 2021 waren in Westdeutschland 16,3 %, in Ostdeutschland 17,9 % von Armut bedroht. Gleichzeitig darf nicht unerwähnt bleiben, dass ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner kaum zusätzliche Einkünfte aus privaten oder betrieblichen Renten oder Einnahmen aus Mieten und Pachten haben.

In Ostdeutschland gibt es darüber hinaus weiterhin Aufholbedarf in der Wirtschaftskraft, bei qualifizierten Arbeitskräften und der Verringerung des Armutsrisikos. Der Anteil ostdeutscher Menschen in Entscheidungsstrukturen der Wirtschaft, Politik, Justiz, Verwaltung, Kultur und Wissenschaft ist zu gering und dass diese Sichtweisen dann fehlen, liegt auf der Hand. So sind in den Bundesbehörden lediglich knapp 14% der Führungspositionen von Ostdeutschen besetzt. Dabei sieht Artikel 36 unseres Grundgesetzes explizit vor, dass „bei den obersten Bundesbehörden Beamtinnen und Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis“ einzusetzen sind. Nach dem Wortlaut wären in den Bundesministerien („oberste Bundesbehörden“) Menschen aus allen Bundesländern und in allen anderen Bundesbehörden Menschen aus dem Land zu beschäftigen, in dem die Behörde ihren Sitz hat.

In diese Debatte gehören genauso auch die Herausforderungen des demografischen Wandels und der sukzessive Strukturabbau, wie wir ihn beispielsweise bei den Schulschließungen in den 90er-Jahren und zur Jahrtausendwende oder beim Rückbau von Bahninfrastruktur erlebt haben. [...]

Der vollständige Beschlusstext ist in diesem PDF nachzulesen.

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