1. Windkraft und Vogelsterben
Behauptung: Windräder töten massenhaft Vögel und bedrohen Arten wie den Rotmilan.
Fakt ist: Jährlich sterben ca. 100.000 Vögel durch Windkraftanlagen. Es ist wichtig, dass weiter an Lösungen gearbeitet wird, dies zukünftig zu vermeiden. Im Vergleich zu anderen menschlichen Einflüssen ist dieser Anteil am Vogelsterben jedoch gering.
Im Vergleich zu anderen menschlichen Einflüssen ist dieser Anteil am Vogelsterben jedoch gering.
- Straßenverkehr: Schätzungsweise 70 Millionen Vögel sterben jährlich in Deutschland durch den Straßenverkehr.
- Hauskatzen: Hauskatzen töten laut Studien jährlich mindestens 20 Millionen Vögel in Deutschland.
Einordnung: Der Naturschutz spielt beim Windkraftausbau eine zentrale Rolle. Anlagen dürfen nicht in Vogelzugkorridoren oder bekannten Brutgebieten gefährdeter Arten gebaut werden. Bei Bedarf werden Abschaltzeiten in sensiblen Zeiträumen festgelegt.
2. Windkraft im Wald
Behauptung: Windkraftanlagen zerstören unsere Wälder und vernichten wertvolle Natur.
Fakt ist: Windkraft im Wald ist in Sachsen und bundesweit nur unter strengen Bedingungen erlaubt.
- Es geht nicht um unberührte Naturschutzgebiete, sondern meist um wirtschaftlich genutzte Forste, z. B. Monokulturen oder Fichtenbestände.
- Sachsens Energieminister a.D. Wolfram Günther betont: Der Wald wird „nicht generell geöffnet, sondern in einem verantwortbaren, überschaubaren Teil“.
- Jeder Eingriff muss ökologisch ausgeglichen werden, etwa durch Aufforstung an anderer Stelle – Ziel: kein Nettoverlust an Waldfläche.
Einordnung: Der Klimawandel selbst ist die größte Bedrohung für unsere Wälder. Mehr Windkraft bedeutet: weniger fossile Energie, weniger Emissionen – und langfristig mehr Schutz für unsere Wälder.
3. Infraschall und Gesundheit
Behauptung: Windräder erzeugen gesundheitsschädlichen Infraschall.
Fakt ist: Der von Windrädern ausgehende Infraschall liegt deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle.
- Infraschall (unter 20 Hertz) kommt auch in der Natur vor, etwa durch Wind oder Meeresrauschen.
- Moderne Windkraftanlagen erzeugen weniger Infraschall als viele Alltagsquellen wie Autos oder Heizungen.
- Studien – u. a. vom Umweltbundesamt und Robert Koch-Institut – zeigen: Es gibt keinen wissenschaftlich belegten Zusammenhang zwischen Infraschall von Windrädern und gesundheitlichen Schäden.
Einordnung: Die gesundheitlichen Risiken werden häufig überschätzt. Fachgremien sehen keine Gefährdung durch den Infraschall moderner Windkraftanlagen.
4. Kommunen profitieren direkt
Behauptung: Windenergie bringt der lokalen Bevölkerung keinen Vorteil.
Fakt ist: Seit Mitte 2024 gilt in Sachsen: Kommunen erhalten verbindliche Beteiligungen an Windenergieprojekten auf ihrem Gebiet.
- Das schafft Transparenz und bringt dringend benötigte Einnahmen für Daseinsvorsorge, Infrastruktur oder soziale Angebote vor Ort.
- Sachsens früherer Energieminister Wolfram Günther: „Städte und Gemeinden verdienen jetzt verbindlich und gesichert an der Energiewende mit.“
Einordnung: Die regionale Wertschöpfung wird gestärkt. Die Menschen vor Ort profitieren unmittelbar von der Energiewende.
5. Erneuerbare als Garant für Unabhängigkeit und Klimaschutz
Behauptung: Windkraft ist zu teuer und keine verlässliche Energiequelle.
Fakt ist: Windkraft ist eine der kostengünstigsten Formen der Energieerzeugung – klimaneutral, unabhängig von Importen aus autoritären Staaten und langfristig preisstabil.
- Fossile Alternativen wie Kohle oder russisches Erdgas sind weder ökologisch noch geopolitisch zukunftsfähig.
- Der Rückgriff auf fossile Energien verlängert Abhängigkeiten und verschärft die Klimakrise.
Einordnung: Der Ausbau erneuerbarer Energien ist zentral für Klimaschutz, Energiesouveränität und Versorgungssicherheit.
6. Lärm durch Windräder
Behauptung: Windräder verursachen gesundheitsschädlichen Lärm und sind noch in drei Kilometern Entfernung zu hören.
Fakt ist: Ja, Windräder erzeugen Geräusche – insbesondere wenn sich das Rotorblatt am Turm vorbeibewegt.
- Bei modernen Anlagen und einem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von mindestens 700 Metern zur Wohnbebauung ist der Geräuschpegel jedoch in der Regel nicht mehr von natürlichen oder alltäglichen Umgebungsgeräuschen (z. B. Wind, Tiere oder Verkehr) zu unterscheiden.
- Eine gesundheitsschädliche Lärmbelastung ist unter diesen Bedingungen ausgeschlossen.
Einordnung: Der Schall von Windrädern wird in Deutschland streng reguliert. Messungen und Genehmigungsverfahren stellen sicher, dass geltende Lärmrichtwerte eingehalten werden.