SPENDEN:

FÜR DEN GRÜNEN LANDTAGSWAHLKAMPF 2024!

Erstmals treten wir Bündnisgrüne in Sachsen als Regierungspartei zu den Landtagswahlen an. Selbstbewusst können wir sagen: Wir haben viel erreicht, um unser Bundesland weltoffener, ökologischer und gerechter zu machen:

  • mehr Naturschutz von Mooren über Auen bis hin zu Alleen,
  • eine massive Beschleunigung des Ausbaus von Erneuerbaren Energien,
  • ein Transparenzgesetz, das Beteiligung und Informationsfreiheit der Bürger*innen stärkt,
  • ein Gleichstellungsgesetz, mit dem der Freistaat voran geht und Geschlechtergerechtigkeit in der eigenen Verwaltung und im ganzen Land stärkt


Neben zentralen Projekten, die unsere bündnisgrünen Ministerien umgesetzt haben, haben wir auch in anderen Politikbereichen dafür gesorgt, den Stillstand zu überwinden, u.a. mit der Einführung einer Mietpreisbremse, mehr Geld für Bahn- und Radverkehr, ein Integrationsgesetz und eine Gesamtstrategie gegen Rechtsextremismus.
Nun geht es darum, das Erreichte zu verteidigen und erneuten Stillstand oder gar Rückschritt, zu verhindern. Viele Menschen in Sachsen, die mit uns gemeinsam für ein modernes, nachhaltiges und gerechtes Sachsen streiten, zählen auf uns. Unsere Botschaft an sie und an alle Sächs*innen lautet: Wir haben einen ersten Schritt gemacht. Aber es ist noch ein langer Weg. Wir wollen Sachsen gemeinsam mit den Menschen im Land voranzubringen.
Unterstützt uns dabei, dass auch nach der kommenden Landtagswahl starke GRÜNE für eine Fortsetzung progressiver Politik in Sachsen da sind.

Du kannst uns statt Geld auch Deine Zeit spenden. Melde Dich hier zum Wahlkampfurlaub bei uns an, um uns tatkräftig zu unterstützen.

Unser Spendenkonto

Empfänger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LV Sachsen
Kreditinstitut: Volksbank Dresden e.G.
IBAN: DE28 8509 0000 2621 3510 12
Verwendungszweck: „Spende“, Ihr Name und Ihre Adresse

Spenden per Einzug

Sie können uns auch gern regelmäßig mit kleinen Beträgen unterstützen.
Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung (PDF).

Spender*innen zahlen nur die Hälfte
Spenden an politische Parteien werden bei der Steuererklärung zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen (bis maximal 825 Euro pro Jahr und Person). Darüber hinaus gehende Spenden können als Sonderausgabe auch noch abgesetzt werden. Für Zusammenveranlagte gilt das Doppelte.

Beispiel: Ein zusammen veranlagtes Paar spendet 5000 € an eine Partei. Die Hälfte von 3300 € - also 1650 - bekommt man direkt als Erstattung mit der Steuerer­klä­rung zurück. Die restlichen 1700 € werden als Sonderausgaben abgesetzt.

Für Spenden bis 1650 € von Steuerzahlenden gilt also in der Regel:
Wer 1000 € spendet, zahlt nach der Steuer­er­klärung nur 500 €.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
lgf@gruene-sachsen.de

Spenden an Parteien und Steuervorteile

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1650 € für Ledige und 3300 € für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG

Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1650 € für Ledige und 3300 € für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Kapitalgesellschaften

Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

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