Beschluss zur Änderung der Wahlordnung

1 Die Landesversammlung möge beschließen:
2 I. Die Wahlordnung, die zuletzt durch Beschluss der Landesversammlung am 23.
3 März 2018 geändert wurde, wie folgt zu ändern:

4 1. In § 1 Abs. 4 Satz 1 werden die Wörter „Bewerberinnen und Bewerber“ durch
5 das Wort „Bewerber*innen“ ersetzt.
6

7 2. In § 2 Abs. 2 wird der zweite Spiegelstrich gestrichen und der Wortlaut
8 des ersten Spiegelstriches dem ersten Halbsatz angefügt sowie das Wort
9 „oder“ durch einen Punkt ersetzt.
10

11 3. § 3 wird wie folgt geändert:

12 a. In Absatz 1 wird in Satz 2 das Wort „LandesvorstandssprecherInnen“ durch
13 das Wort „Landesvorsitzenden“ und in Satz 3 das Wort „SchatzmeisterIn“
14 durch das Wort „Schatzmeister*in ersetzt“

15 b. In Absatz 1 Satz 1 sowie in Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1, Absatz 3
16 Spiegelstrich 1 Satz 2 und Absatz 3 Spiegelstrich 2 Satz 2 wird jeweils
17 das Wort „BewerberInnen“ durch „Bewerber*innen“ ersetzt.

18 4. In § 4 Abs. 4 Satz 1 wird das Wort „Parteirates“ durch das Wort
19 „Landesparteirates“ ersetzt.

20 5. In § 6 Abs. 2 wird das Wort „BewerberInnen“ durch „Bewerber*innen“ ersetzt.
21 6. § 7 wird aufgehoben.
22 II. Inkrafttreten
23 Die Änderungen der Satzung, der Geschäftsordnung für Landesversammlungen, der
24 Wahlordnung, der Kassen- und Finanzordnung sowie des Urabstimmungsstatutes und
25 die Landesschiedsgerichtsordnung treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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