Bezahlkarten für Geflüchtete in Sachsen ohne Einschränkungen für Betroffene

Wir BÜNDNISGRÜNE distanzieren uns von rechten Narrativen, welche im Zusammenhang mit der Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete verwendet werden. Die Logik, dass durch Bezahlkarten “Pull-Faktoren” verringert werden, weil kein Geld mehr in Heimatländer überwiesen wird, ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen und höchst fragwürdig. Außerdem dürfen Geflüchtete nicht unter Generalverdacht gestellt werden, indem ihnen pauschal Kriminalität oder die Unterstützung dieser unterstellt wird. Wesentliches Ziel einer Bezahlkarte muss sein, Verwaltungsverfahren sowohl für Geflüchtete als auch für die Behörden zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Wir sehen die Gefahr, dass Geflüchtete durch Einschränkungen der Bezahlkarte ihrer Grundrechte massiv beraubt werden, indem man ihnen alltägliche Entscheidungsfreiheiten nimmt. Dies bewerten wir als extrem menschenunwürdig. Es widerspricht nicht nur unserem bündnisgrünen Verständnis von Menschenrechten und humaner Asylpolitik, sondern den in unserer Verfassung verankerten Grundrechten.

Daher sehen wir uns als Regierungspartei in der Verantwortung auf diese Umstände verstärkt anzusprechen und darauf hinzuarbeiten, dass die von der CDU, unserem Koalitionspartner, verantwortete Ausgestaltung der Bezahlkarte durch inhumane Rahmenbedingungen auf dem Rücken von geflüchteten Menschen ausgetragen wird.

Dazu zählt unter anderem, dass wir BÜNDNISGRÜNE den Innenminister und die Kommunen auffordern, bei der Einführung einer Bezahlkarte dafür Sorge zu tragen, dass diese diskriminierungsfrei ausgestaltet ist und Integration und Teilhabe dadurch nicht negativ beeinträchtigt werden. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern zudem vom Bundesgesetzgeber Regelungen zu Mindeststandards in das Asylbewerberleistungsgesetz aufzunehmen. Folgende Punkte sind dabei für uns zentral:

  • Die Karte muss bundesweit anwendbar sein: Um die Bewegungsfreiheit von Geflüchteten nicht zu beschränken, ist es unabdingbar, dass die Bezahlkarte überall in Deutschland ohne jegliche regionale Einschränkungen akzeptiert wird. Dies unterstützt die Möglichkeit, familiäre, soziale und berufliche Netzwerke aufzubauen und zu pflegen, die für eine erfolgreiche Integration wesentlich sind.
  • Uneingeschränkte Bargeldabhebungen: Die Möglichkeit, Bargeld abzuheben, muss ohne Limitierungen gewährleistet sein. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass viele Alltagsgeschäfte, wie der Einkauf in lokalen Märkten oder die Teilnahme an kulturellen und bildungsbezogenen Veranstaltungen, Barzahlung erfordern.
  • Kein Ausschluss von Online-Handel oder bestimmten Händlergruppen: Die Bezahlkarte darf keinen Einschränkungen unterliegen, die den Zugang zu bestimmten Händlergruppen, Branchen, Dienstleistungen oder dem Online- Handel verhindern. Die uneingeschränkte Nutzung der Karte fördert die Selbstbestimmung und ermöglicht Geflüchteten, Produkte und Dienstleistungen nach ihren Bedürfnissen auszuwählen.
  • Keine Einschränkungen bei Konsumgütern: Es darf keine Beschränkung der Karte bei der Anschaffung von Konsumgütern, einschließlich Alkohol oder Tabak, geben. Einschränkungen dieser Art würden nicht nur die persönliche Freiheit beschneiden, sondern auch die Gleichbehandlung gegenüber anderen Bürgern in Frage stellen.
  • Sicherstellung des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung: Der Schutz personenbezogener Daten muss gewährleistet sein. Die Verwendung der Bezahlkarte darf nicht zu einer unzulässigen Überwachung oder zum Missbrauch persönlicher Informationen führen.
  • Einzelpersonenbezogene Karten: Jede/r erwachsene/r Geflüchtete muss eine eigene Bezahlkarte erhalten, um individuelle Freiheit und Unabhängigkeit zu sichern.
  • Priorität von Geldleistungen für Personen in privaten Wohnverhältnissen: Um ein selbstbestimmtes Leben zu fördern, sollten für Personen, die in einer eigenen Wohnung leben, weiterhin Geldleistungen im Vordergrund stehen.
  • Abschaffung von Arbeitsverboten: Die vollständige Aufhebung von Arbeitsverboten für Geflüchtete ist essenziell, um Integration und Selbstständigkeit zu fördern und den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Außerdem soll die Eröffnung von regulären Bankkonten für Geflüchtete deutlich beschleunigt werden.

ALLE VERÖFFENTLICHUNGEN

Unsere Kernerfolge

1 – 

weltoffen.

2 – 

ökologisch.

3 – 

gerecht.

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Kalender

16. Mai 2024

19:00 – 21:00
LAG Geschlechterpolitik

Die LAG trifft sich hybrid. Informationen zur digitalen Teilnahme können unter lag.geschlechter@gruene-sachsen.de erfragt werden.

Tagesordnung
1. Aktuelles:
a. CSD sind Versammlungen? (Bezug zu Dresden und Torgau)
b. Verabschiedung Selbstbestimmungsgesetz
2. Bericht aus dem SMJusDEG zum LAP Vielfalt, LAP Istanbul Konvention
3. Bericht aus der Fraktion
4. Bericht aus den BAGen
5. Fragen von Wahlkampf und gegenseitiger Unterstützung
7. (Nach-)Wahl der Co-Sprecherin / Bewerber*innen-Lage
8.Sonstiges (z.B. Vielfaltsstatut des LV, Termine, etc.)

25. Mai 2024

11:00 – 12:00
LAG Tierschutz
13:00 – 14:00
LAG Soziales

1. Organisatorisches
2. Wahl der Sprecher*innen der LAG Soziales
3. Wahl von weiteren Ersatzdelegierten für die BAGen
4. Aufträge der LDK
4.1 Vielfaltsantrag aus der LDK
4.2 Barrierefreiheitsantrag aus LDK
5. Gründung LAG Inklusion
6. Diskussion über Umsetzung des Cannabisgesetzes
7. Vorbereitung Landtagswahl
8. Abschluss

WEITERE TERMINE

#WeStandWithUkraine

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