Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses

Die Bearbeitung der LAG Mailingliste verschafft dir Zugang zu zahlreichen personenbezogenen Daten unserer Mitglieder, Nichtmitglieder und ggf. auch der Beschäftigten unserer Partei.

Nach den aktuellen Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) müssen wir dich über den korrekten Umgang mit diesen sensiblen Daten - gerade auch im Interesse unserer Partei - konkret informieren und darüber auch belehren.

Du bist grundsätzlich verpflichtet, wie sicherlich hinreichend bekannt, das Datengeheimnis beim Umgang mit den Daten strikt zu wahren.

Es ist daher nicht erlaubt, jegliche geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder eigenmächtig zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung deines Engagements bei Bündnis 90/Die Grünen hinaus fort.

Dies bedeutet konkret:

  • Es ist wichtig, dass keine Daten weitergegeben werden.
  • Dass du die Daten nur zum Zweck der Bearbeitung der LAG-Mailingliste nutzen darfst, auch nicht zu privaten Zwecken, z.B. zur Erstellung privater Verteiler.
  • Dass Dateien mit Adresslisten auf deinem PC oder Smartphone gelöscht werden müssen, wenn du sie nicht mehr zur Bearbeitung benötigst. Dies gilt auch für Datei-Anhänge im Postfach deines E-Mail-Programms.
  • Dass du die Daten vor Missbrauch schützen musst, z.B. durch andere Nutzer*innen an deinem PC oder Smartphone.

Weiter weisen wir dich darauf hin, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis/die Datenschutz­vorgaben nach BDSG zu erheblichen Konsequenzen für unsere Partei und dich selbst führen kann. Wobei sogar Freiheits- oder Geldstrafen, zudem Schadenersatz- und Entschädigungspflichten im Raum stehen.

Bitte achte daher auch im Interesse und wegen der Glaubwürdigkeit unserer Partei darauf, dass bei Zugriffsberechtigung auf hier gespeicherte oder erfasste personenbezogene Daten diese Daten­schutz­vorgaben strikt gewährleistet werden.

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    Hier findest du unsere Datenschutzerklärung

    Unsere Kernerfolge

    1 – 

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