Spenden: Für mehr Grün in Sachsen!
Ja, ich unterstütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen! Ich bin für Klimaschutz und die Energiewende, für nachhaltiges Wirtschaften, für eine gerechte, moderne und demokratische Gesellschaft und Politik mit Herz. Darum spende ich jetzt für die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen.
Spender*innen zahlen nur die Hälfte
Personen, die an eine Partei spenden, bekommen 50% der Spende bei der Steuererklärung erstattet - bis 1.650 € jährlich bei ledigen oder 3.300 € bei Verheirateten.
Wer 100 € spendet, zahlt nur 50 €. (sofern Sie eine Steuererklärung abgeben)
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
lgf[at]gruene-sachsen.de
Unser Spendenkonto
Empfänger:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LV Sachsen
Kreditinstitut: Volksbank Dresden e.G.
IBAN: DE28 8509 0000 2621 3510 12
Verwendungszweck:
„Spende“, Ihr Name und Adresse
Spenden per Einzug
Sie können uns auch gern regelmäßig mit kleinen Beträgen unterstützen.
Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung (PDF).
Spenden an Parteien und Steuervorteile
Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.
Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
Wichtig
Bitte beachten Sie, dass Spenden nicht zweckgebunden erfolgen dürfen. Bitte vermerken Sie nur das Wort „Spende“ und ihre Adresse für die Zusendung der Spendenbescheinigung im Verwendungszweck. Sachspenden können wir leider nicht annehmen.