Beschluss Wahlordnung zum Parteirat

1. Bewerbungen

Der Parteirat ist nach der Landesversammlung das höchste Organ des Verbandes. Der Wahlvorgang zu diesem Organ sollte möglichst vielen Mitgliedern und allen Delegierten eine Meinungsbildung ermöglichen. Daher werden Bewerberinnen und Bewerber gebeten, ihre Kandidatur zeitig
anzuzeigen und so zu präsentieren, dass sie im Internet veröffentlicht werden können. Ferner sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass online Fragen an die Bewerber gestellt werden können und Fragen und Antworten für alle Mitglieder einsehbar sind.

Kreisverbände sind ebenso angehalten, ihr Vorschlagsrecht möglichst früh auszuüben.

2. Fristen

Die Frist für eine Bewerbung zum Parteirat endet 48 Stunden vor der Eröffnung der Versammlung, auf der die Wahlen zum Parteirat stattfinden. Ausnahme ist die Wahl des ersten Parteirates.
Dort endet die Frist mit dem Beginn der Versammlung.
Ausschlaggebend für die Fristwahrung ist der postalische oder elektronische Eingang der Bewerbung in der Landesgeschäftsstelle.

3. Wahlverfahren

a) Feststellung der Bewerbungslage
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes stellt das Präsidium der Versammlung zunächst fest, wie
viele weibliche und männliche Bewerbungen für den Parteirat eingegangen sind. Die Namen der
Bewerberinnen und Bewerber und die Vorschläge der Kreisverbände werden verlesen.

b) Einhaltung der Quotierung
Sollten weniger weibliche Bewerbungen eingegangen sein, als zur Mindestquotierung von 50%
erforderlich, treten zunächst die weiblichen Delegierten zusammen und befinden im Frauenforum
mit einfacher Mehrheit darüber, ob und ggf. wie viele der weiblichen Personen vorbehaltenen
Plätze mit Männern besetzt werden können.

c) Vorstellung
Auf Grund der großen Zahl der zu besetzenden Plätze und der Bedeutung der Wahl ist es gewünscht, dass alle Bewerberinnen und Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Bewerbung online zu präsentieren und allen Mitgliedern online für Fragen und Antworten zur Verfügung zu stehen. Darüber hinaus hat jede Bewerberin und jeder Bewerber das Recht, sich der
Versammlung vorzustellen. Die maximale Redezeit dafür beträgt drei Minuten. Im Anschluss an
die Vorstellung besteht die Möglichkeit, Fragen an die KandidatInnen zu stellen. Pro Person sollte
für Vorstellung, Fragen und Antworten fünf Minuten nicht überschritten werden. Die Reihenfolge
der Vorstellung erfolgt alphabetisch.

d) Wahlvorgang
Zunächst wird das weibliche Mandat für den Parteirat aus der Landtagsfraktion in Einzelwahl gewählt, um den nicht erfolgreichen Bewerberinnen die Möglichkeit zu geben, auf den offenen Plät-
zen zu kandidieren. (Sollte keine oder nur eine Abgeordnete aus der Landtagsfraktion kandidieren,
kann dieser Wahlgang entfallen und wird mit den folgenden zusammen gelegt.)
Im nächsten Wahlgang werden die Plätze für die Abgeordneten Landtag, Bundestag und Europa
und die Vertretung der Grünen Jugend gewählt. (Auch dieser Wahlgang kann dann entfallen und
mit dem anderen zusammen gelegt werden, wenn für alle Plätze jeweils nur eine Bewerbung vorliegt.)
Die elf weiteren Plätze werden in einem Wahlgang gewählt. Die Namen der Bewerbungen, die
von einem KV vorgeschlagen wurden, werden auf dem Wahlzettel durch den Namen des KVs
ergänzt, um das ausübende Vorschlagsrecht sichtbar zu machen. Sie stehen in alphabetischer Reihenfolge oben auf dem Wahlzettel. Die Bewerbungen ohne Vorschlag schließen sich alphabetisch
an.

e) Quorum, Stichwahlen
Bei allen Wahlen, bei denen nur ein Platz zu vergeben ist, kann eine Stimme abgegeben werden.
Die Bewerberin oder der Bewerber ist gewählt, wenn sie oder er die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte. Sollte dies nicht der Fall sein, findet eine Stichwahl
unter denjenigen beiden (bei Stimmengleichheit auch mehreren) Personen statt, die am meisten
Stimmen erhielten. Gegebenfalls kommt es zu einem dritten Wahlgang nach dem gleichen Verfahren.

Über jede bewerbende Person kann auf dem Wahlzettel mit Ja, Nein oder Enthaltung gestimmt
werden.

4. Auszählung und Besetzung
 
Die Besetzung des Parteirates erfolgt unter den Kandidatinnen und Kandidaten, die über 50%
Ja—Stimmen erhalten haben. Es wird zunächst nach Maßgabe der Quotierung in der Reihenfolge
des Zustimmungsergebnisses aus dem Kreis der BewerberInnen besetzt, die mit einem Vorschlagsrecht eines KVs ausgestattet waren.

Als erstes ist die Frau gewählt, die unter den Vorgeschlagenen das beste Ja-Stimmen-Ergebnis
hatte. Platz 2 kann nach gleichem Maßstab auch an einen Mann gehen. Platz 3 geht zwingend
wieder an eine Frau, etc.
Sind nicht genügend Vorschläge von weiblichen Personen von den Kreisverbänden gemacht oder
diese Personen nicht gewählt worden, weil sie weniger als 50%-Ja-Stimmen erhielten, erfolgt die
Besetzung der weiblichen Plätze dann aus den offenen Kandidaturen ebenfalls in der Reihenfolge
des Wahlergebnisses.
Die Besetzung endet, wenn a) alle Plätze besetzt sind oder b) die Mindestquotierung nicht mehr
eingehalten werden kann.

5. Frauenforum nach erfolgter Wahl

Sollten Plätze aus Gründen der Mindestquotierung offen bleiben, kann ein Frauenforum nach der
Auszählung darüber entscheiden, ob und wie viele Plätze bei der nächsten Landesversammlung
unter Aufhebung der Quotierung nach gewählt werden.

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