Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach §53 UrhG (Schultrojaner)

Der Gesamtvertrag wurde zwischen den Schulbuchverlagen und der Kultusministerkonferenz unter Federführung der bayrischen Staatsregierung geschlossen. Er regelt den Umgang mit Papierkopien und die dafür fällige jährliche Vergütung für die Verlage, die Überwachung der untersagten digitalen Kopien und die rechtlichen Konsequenzen für Lehrkräfte und Schulleiter.
Wir fordern:

  1. § 6 des Gesamtvertrages muss vollständig überarbeitet werden. Dies vor allem unter den folgenden Aspekten:
    Jede Verpflichtung zum Einsatz von Überwachungssoftware („Plagiatssoftware“) an Schulen wird gestrichen. Die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Schutz wirtschaftlicher Interessen von Privatunternehmen und rechtlichen Konsequenzen für Lehrkräfte und Schulleitern muss gewahrt bleiben. Regelungen zur Digitalisierung von analogen Unterrichtsmaterialien müssen in den Vertrag aufgenommen werden.
  2. Beschränkung des Einflusses von Privatunternehmen auf schulische Abläufe. 3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich für die verstärkte Erstellung und Nutzung freier Inhalte für Bildungszwecke (Open Educational Resources) sowohl für Lehrkräfte als auch Schüler ein.

Prinzipiell muss gelten:

1. Keine Einführung von Überwachungssoftware bei Bagatelldelikten durch die Hintertür.

2. Einsatz ausschließlich quelloffener Software aus der Privatwirtschaft.

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