Bedrohung von Natur, Tourismus und Trinkwasser durch den Lausitzer Braunkohlebergbau Einhalt gebieten!

Seit einigen Jahren wird die zunehmende Verockerung der Spree in Sachsen ab etwa Neustadt/Spree (Gemeinde Spreetal) beobachtet. Lebensfeindliches Eisenhydroxid vernichtet die sensiblen Lebensräume für Flora und Fauna in den Gewässern. Wenn dieser Entwicklung nicht einhalt geboten wird, ist mit der ökologischen Verödung großer Teile der Spree und des Spreewaldes zu rechnen. Damit würde auch die natürliche Grundlage für den Tourismus mit Tausenden von nachhaltigen Arbeitsplätzen im Spreewald weg brechen. Langfristig wird auch die Qualität des Berliner Trinkwassers beeinträchtigt sein.

Das Eisenhydroxid in der Spree stammt aus den Tagebaugebieten in Sachsen und Brandenburg. Durch den Anstieg des Grundwasserpegels nach der Schließung der Tagebaue wurde es freigesetzt und gelangte in Flüsse und Grundwasser. So fanden die Schadstoffe ihren Weg in die Spree. Inzwischen haben diese die Talsperre Spremberg (geschütztes Flora-Fauna-Habitat und Naturschutzgebiet) und den Spreewald (UNESCO-Biosphärenreservat mit Flora-Fauna-Habitat-Status) erreicht. Darüber hinaus liegt mit der Verockerung der Gewässer ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtline vor.
Ein weiteres Problem besteht in der zusätzlichen Sulfatbelastung der Spree durch die Einleitung von sulfathaltigen Sümpfungswässern aus laufenden Tagebauen. Der wachsende Sulfatgehalt des Spreewassers bedroht mittlerweile die Trinkwasserversorgung von Berlin und Lübbenau, und damit eine der zentralen Lebensgrundlagen der Menschen.
Auch die Belastung der Neiße und der Schwarzen Elster durch zukünftigen Grundwasseranstieg anliegender Tagebaue kann nicht ausgeschlossen werden.

Durch die Genehmigung neuer Tagebaue wird das Problem der Verockerung und der Sulfatanreicherung weiter verschärft werden und dessen Lösung in die Zukunft verschleppt. Ewigkeitskosten werden folgenden Generationen aufgebürdet.
Deshalb fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen von der Landesregierung des Freistaates Sachsen, der Bundesregierung und der bundeseigenen Sanierungsgesellschaft LMBV:

  • Die strikte Einhaltung der Maßgaben nach dem Bundesberggesetz, insbesondere der Regelungen der §§ 51 bis 55 bei Betrieb und Sanierung der Tagebaue, sowie die Überprüfung der bestehenden Betriebspläne und deren möglicherweise notwendige Änderung und Ergänzung.
  • Die sofortige Planung, Finanzierung und Errichtung von Reinigungsanlagen für die Spreezuflüsse in Sachsen.
  • Schnellstmögliche Maßnahmen zur drastischen Verringerung von Eisenocker- und Sulfateintrag in die sächsische Spree, Schwarze Elster und Neiße nach Abschluss der genehmigten Tagebaue.

Fallen in laufenden Tagebauen Sümpfungswässer mit erhöhten Eisenocker- und Sulfatgehalten an, so ist über die Bergaufsichtsbehörden sicherzustellen, dass diese Wässer nur in gereinigtem Zustand in die Vorfluter eingeleitet werden. Der Bergbaubetreiber muss zur Rücklagenbildung für die Ewigkeitskosten gesetzlich verpflichtet werden. In einem ersten Schritt ist die Dauerbefreiung des Braunkohlebergbaues von der Entrichtung des Wasserentnahmeentgeltes schnellstmöglich abzuschaffen und die somit erzielbaren Einnahmen in Höhe von ca. 1,6 Millionen Euro p.a. zweckgebunden für die Verbesserung der durch den Braunkohlebergbau geschädigten Gewässer zu verwenden. Dafür sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Der Erhalt der Arbeitsplätze in Landwirtschaft, Fischerei und Tourismus sowie von gesundem Trinkwasser und Lebensräumen entlang von Spree, Neiße und Schwarze Elster müssen Vorrang vor dem „Immer-weiter-so“ der Kohlepolitik von Bundes- und Landesregierung haben! Keine neuen Tagebaue!
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