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20. April 2024
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Zum 1. August 2013 tritt der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren in Kraft. Bereits jetzt ist absehbar, dass dieser Rechtsanspruch nicht nur in den westdeutschen Bundesländern, sondern auch in Sachsen nicht gewährleistet werden kann. Während der Rechtsanspruch im ländlichen Raum und den Mittelstädten in der Regel gewährleistet werden wird, ist dies insbesondere in den Großstädten Leipzig und Dresden sowie in einigen der angrenzenden Landkreise nicht der Fall. In Leipzig beispielsweise wird in den Bedarfsplanungen davon ausgegangen, dass lediglich für die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsplatz notwendig ist, obwohl mit einem Bedarf von zwei Drittel gerechnet werden muss. Obwohl der steigende Bedarf absehbar war, konnten Leipzig und Dresden dem Ausbau des Betreuungsangebotes nicht rechtzeitig nachgekommen. Da der Freistaat die Kommunen beim Ausbau des Betreuungsangebotes weitgehend allein gelassen hat, trifft ihn dabei eine erhebliche Mitschuld an dieser für die betroffenen Eltern belastenden Situation.
Eine gute Kita-Politik endet nicht bei einer ausreichenden Anzahl von Betreuungsplätzen. Obwohl der Bildungsauftrag für Kindertageseinrichtungen längst gesetzlich verankert ist, hat sich weder bei den finanziellen und personellen Rahmenbedingungen noch bei den Strukturen etwas getan, um eine tatsächliche Qualitätsentwicklung einzuleiten. Auch wenn die Verantwortung für ausreichende Betreuungsplätze und Qualitätsentwicklung vor allem bei den Kommunen liegt, hat der Freistaat eine wichtige Rolle hinsichtlich der finanziellen Grundlagen und der Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung, die er bisher nur unzureichend wahrnimmt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen fordern den Freistaat auf, wichtige Impulse zu geben und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schaffung von Betreuungsplätzen und Qualitätsverbesserungen in folgenden Punkten zu gewährleisten:
Der vollständige Beschlusstext ist in diesem PDF nachzulesen.