Vielfalt und Gleichwertigkeit anerkennen

Chancengleichheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an der Gestaltung des Gemeinwesens ermöglichen

Lediglich 2,9% (118.525 zum 31.12.2011) der in Sachsen lebenden Einwohnerinnen und Einwohner sind ausländische Staatsbürger, auf Bundesebene liegt der Anteil bei 9,1%. Migrantinnen und Migranten meiden sächsische Klein- und Mittelstädte, ziehen die 3 Großstädte Leipzig, Dresden und Chemnitz vor. Ca. 60% leben hier. Leipzig weist mit immer noch weit unter dem Bundesdurchschnitt liegenden rund 6% die höchste Ausländerquote auf. Im Erzgebirgskreis liegt der Ausländer-anteil bei 1%. Über den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund1 lassen sich solch klare Aussagen nicht treffen, da es hier keine vollumfängliche statistische Erfassung gibt. Nachvollziehbar ist lediglich, dass Sachsen im Zeitraum von 1991 bis Ende 2008 circa 115.500 Spätaussiedler aufgenommen hat, davon seit 2000 rund 30.000. Auch kann die Anzahl der Einbürgerungen genau angegeben werden. Es ist jedoch nicht darstellbar, wer letztlich tatsächlich im Freistaat Sachsen blieb. Die Rambøll-Studie gibt den Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen für 2005 mit 4,7% an2, derzeit wird er auf etwas mehr als 5% geschätzt. Sämtliche auf den Abbau von Barrieren und Diskriminierung zielende Maßnahmen und Initiativen sollte aber den gesamten Personenkreis im Blick haben.

Dass im Vergleich zu westdeutschem Durchschnitt wenig Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen leben, ist einerseits historisch bedingt, andererseits auch darauf zurückzuführen, dass die hiesige Gesellschaft derzeit wenig aufnahme- und fremdenfreundlich ist. Der relativ geringen Anzahl Migrantinnen und Migranten steht eine hohe Ausländer- bzw. Fremdenfeindlichkeit gegenüber. Insbesondere Muslime und Migrantinnen und Migranten aus arabischen bzw. afrikanischen Staaten, vermehrt auch Roma und Ashkali erfahren Ablehnung. [...]

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1 Laut Statistischem Bundesamt fallen darunter Personen, die nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren wurden und 1950 oder später zugewandert sind und/oder Personen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder eingebürgert wurden sowie Personen, bei denen ein Elternteil mindestens eine der Bedingungen erfüllt. „Ausländer“ sind demnach ausschließlich Personen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
2 Vgl. hierzu auch Anmerkungen in Rambøll-Studie, S. 8-9 und S. 17-18.

Der vollständige Beschlusstext ist in diesem PDF nachzulesen.

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