Der Wahlkampf des Jahres 2013 wird auf der Landesebene von einer Kommission geleitet. Ihr gehören mit Stimmrecht an: Die Mitglieder des Landesvorstandes und die KandidatInnen der Plätze 1 bis 3 der Landesliste zur Wahl des Deutschen Bundestages. Die Kommission kann zur Beratung Mitglieder hinzuladen.
Die Kommission hat die Aufgabe, die Wahlkämpfe strategisch und organisatorisch vorzubereiten. Sie fällt ihre Entscheidungen im programmatisch und finanziell vorgegebenen Rahmen.
Die satzungsgemäßen Rechte und Pflichten der Organe des Landesverbandes bleiben von dieser Entscheidung unberührt.