Beschluss Wahlkampfkommission zur Landtagswahl

16. November 2013

Der Wahlkampf des Jahres 2014 wird auf der Landesebene von einer Kommission geleitet. Ihr gehören mit Stimmrecht an: Die Mitglieder des Landesvorstandes sowie die vier zuerst platzierten KandidatInnen der Landesliste zur Wahl des Sächsischen Landtages, die nicht Mitglied des Landesvorstandes sind. Die Kommission kann zur Beratung Mitglieder hinzuladen. Die weiteren KandidatInnen der Landesliste können bei den Beratungen als Gäste teilnehmen.

Die Kommission hat die Aufgabe, die Wahlkämpfe strategisch und organisatorisch vorzubereiten. Sie fällt ihre Entscheidungen im programmatisch und finanziell vorgegebenen Rahmen.

Bis zur Wahl der Landesliste wird eine vorläufige Wahlkampfkommission eingesetzt. Diese besteht aus dem Landesvorstand und dem Vorstand der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. Die Vorläufige Wahlkommission bestimmt über die bereits vor der Listenaufstellung notwendigen Planungen.

Die satzungsgemäßen Rechte und Pflichten der Organe des Landesverbandes bleiben von dieser Entscheidung unberührt.

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