Positionspapier Erneuerbare Energien und Naturschutz: Konfliktpotenziale und Lösungsansätze für Sachsen

Die Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen für die Fachbereiche Ökologie und Landwirtschaft sowie Energie und Klima bitten die Landesdelegiertenkonferenz um Zustimmung zum Positionspapier „Erneuerbare Energien und Naturschutz: Konfliktpotenziale und Lösungsansätze für Sachsen“. Wir haben in beiden Fachbereichen und in den beiden Landesarbeitsgemeinschaften Energie und Klima sowie Ökologie und Landwirtschaft in einem gemeinsamen Prozess die potenziellen Konfliktpotenziale zwischen dem auch in Sachsen unabdingbaren Ausbau der Erneuerbaren Energien und dem ebenfalls unverzichtbaren Schutz von Mensch, Umwelt und Natur gründlich diskutiert. Für uns Grüne sind beide Ziele wichtig. Deshalb bildet sich die kontroverse Diskussion in der Gesellschaft, insbesondere um den Ausbau der Windenergienutzung, auch in unserer Partei ab. Wir geben mit unserem gemeinsamen Positionspapier und dem dahinter stehenden Prozess ein Beispiel für mühsame, aber am Ende mögliche Konsensfindung auch zu Fragen, in denen Positionen zunächst weit auseinander liegen. Sowohl Klimaschutz und Energiewende als auch Umwelt- und Naturschutz sind für uns zukunftsentscheidend. Es darf keine Instrumentalisierung zum Ausspielen gegeneinander geben. Unser Leitfaden in dieser Debatte war und ist deshalb die gemeinsame Suche nach Möglichkeiten zur Konfliktlösung. Daraus ist vorliegendes Positionspapier entstanden, das wir hiermit der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen zum Beschluss vorlegen. Hauptursache für den Klimawandel sind die menschengemachten Emissionen von Treibhausgasen (THG). In Paris hat sich die Weltgemeinschaft auf eine Begrenzung des Temperaturanstieges auf unter 2° Celsius verpflichtet. Dafür müssen die weltweiten Emissionen von Treibhausgasen (THG) bereits ab dem Jahr 2020 rasch sinken. Die Klimawissenschaftler weisen darauf hin, dass die Einhaltung des Zweigradziels sowie der Grundsatz der globalen Gerechtigkeit eine Verminderung der Treibhausgasemissionen auf 1 Tonne pro Kopf bis 2050 erfordern. Sachsen hat als Teil dieser Gemeinschaft dafür den ihm möglichen Beitrag zu leisten.

In Sachsen stellen mit 92 Prozent die CO2-Emissionen den dominierenden Anteil der Treibhausgasemissionen dar, nur jeweils etwa 4 Prozent sind Methan- und Lachgasemissionen. Mit rund 90 Prozent ist dabei der weitaus überwiegende Teil der gesamten Treibhausgasemissionen energiebedingt. Damit ist klar, dass die energiebedingten Treibhausgasemissionen im Fokus der Reduktionsbemühungen stehen müssen. Dem Ausbau erneuerbarer Energien kommt daher, neben Einsparungen, bei der Verwirklichung der Klimaschutzziele besondere Bedeutung zu, auch wenn es sich im Einzelfall um geringe Beiträge zur Treibhausgasminderung handelt. Emissionen aus Landwirtschaft und bestimmten industriellen Prozessen lassen sich dagegen nur in begrenztem Umfang reduzieren. Das Klimaschutzziel wird deshalb nur bei einer vollständigen Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien im Strom-, Wärme- und Kraftstoffbereich erreicht werden können. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien für den Klimaschutz ist grundsätzlich auch für den Artenschutz von großer Bedeutung, da im Klimawandel ein bedeutender Faktor für einen weiter fortschreitenden Artenverlust gesehen wird. Jedoch muss der EE-Ausbau mit möglichst geringen negativen Auswirkungen auf die Biodiversität vorangetrieben werden. Jede Form der Energieversorgung für eine Industriegesellschaft mit unserem Wohlstandsniveau ist mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Bei Rohstoffimporten finden diese nur etwas weiter weg statt. Deshalb muss immer eine sorgfältige Abwägung zwischen den Zielen Klimaschutz und Naturschutz vorgenommen werden. Bereits heute haben die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren für neue EE-Anlagen einen sehr hohen Naturschutzstandard erreicht, welcher Belange des Artenschutzes weit stärker berücksichtigt als zum Beispiel im Verkehrsbereich. Deshalb müssen vergleichbare Bewertungsmaßstäbe herangezogen werden bei der Bewertung von Eingriffen und Folgen von erneuerbaren Erzeugungsanlagen und anderen infrastrukturellen Eingriffen (Straßenbau, Gewerbeansiedlungen).

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