Umsetzung des Vielfaltsstatuts im LV BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen

1. Der Landesverband entsendet zwei Delegierte, davon ein Mitglied des Landesvorstandes, sowie deren Stellvertreter*innen in den Diversitätsrat des Bundesverbandes. Beide Delegierte und deren Stellvertretungen werden für die Dauer von zwei Jahren von der Landesdelegiertenkonferenz gewählt. Für die Wahl der Delegierten gilt eine Mindestquotierung, zudem ist die Repräsentanz der Vielfalt der Gesellschaft zu beachten.

2. Der Landesvorstand setzt eine Vielfaltskommission ein, die dem Landesvorstand bis zum Frühjahr 2022 Vorschläge zur Umsetzung der Ziele des Vielfaltsstatuts auf Landesverbandsebene unterbreitet.

a. Der Kommission gehören die Diversitätsrats-Mitglieder des Landesverbandes sowie je ein Mitglied des Landesparteirates, der Grünen Jugend und der Landesarbeitsgemeinschaften LAG Geschlechterpolitik, LAG Migration, Integration und Antidiskriminierung, LAG Land-Stadt-Grün, LAG Soziales, LAG Bildung, LAG Demokratie und Recht an, die von den jeweiligen Gremien benannt werden. Bei der Gründung einer LAG Behindertenpolitik wird auch diese ein Mitglied in die Kommission entsenden. Für die Zusammensetzung der Kommission sind eine Mindestquotierung sowie die Repräsentanz der Vielfalt der Gesellschaft anzustreben. Die Vielfaltkommission kann zudem bis zu 3 kooptierte Mitglieder wählen.

b. Arbeitsauftrag der Vielfaltskommission sind die datenbasierte Identifizierung von diskriminierten und unterrepräsentierten Gruppen im Landesverband sowie die Erarbeitung von Vorschlägen zu folgenden Zielen und Maßnahmen des Vielfaltsstatuts:

  • Satzungsänderungen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in den Gremien des Landesverbands beitragen, u.a. zur diversen Besetzung von Präsidien,
  • Strukturelle Maßnahmen und Angebote zum Empowerment von diskriminierten oder in der Partei unterrepräsentierten Gruppen innerhalb des Landesverbands,
  • Maßnahmen zur Stärkung der Vielfalt innerhalb der Mitgliedschaft im Landesverband durch die Gewinnung zusätzlicher Mitglieder,
  • Entwicklung von Leitlinien für die Umsetzung des Vielfaltsstatuts im Zusammenhang mit der Durchführung von Versammlungen und Veranstaltungen insbesondere in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung, die Auswahl von Referent*innen, Inklusivität von Tagungszeiten und Orten sowie die Zusammenarbeit mit Partner*innen und Dienstleister*innen.
  • Unterstützung von Vertretungen diskriminierter Gruppen und deren zivilgesellschaftliches Engagement im Freistaat Sachsen durch solidarische Bündnisse.

c. Bei der Erfüllung ihres Arbeitsauftrages soll die Vielfaltskimission mit Vertretungen von Betroffenen und Bündnissen, die sich gegen Diskriminierung engagieren, zusammenarbeiten.

3. Für zukünftige Einstellungen von Arbeitnehmer*innen verpflichtet sich der Landesvorstand als Arbeitgeber dem Vielfaltsstatut und der Stärkung von Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören. Dazu werden Stellenausschreibungen so gestaltet, dass sie den Zielen des Vielfaltsstatuts entsprechen.

Beschluss als PDF

ALLE VERÖFFENTLICHUNGEN

Unsere Kernerfolge

1 – 

weltoffen.

2 – 

ökologisch.

3 – 

gerecht.

WEITERLESEN

Kalender

30. April 2024

17:00 – 19:00
Landesvorstand

Unser Landesvorstand tagt mitgliederöffentlich in der Landesgeschäftsstelle.

Wiederholt sich alle 2 Wochen

02. Mai 2024

17:00 – 19:00
LAG Sorbisches Leben

Die LAG trifft sich in Präsenz. Informationen zur Teilnahme können unter lag.sorbisches-leben@gruene-sachsen.de erfragt werden.

07. Mai 2024

19:30 – 20:30
Jour Fixe

Unser mitgliederinternes Austauschformat findet immer am 1. Dienstag im Monat digital statt.

Wiederholt sich monatlich
WEITERE TERMINE

#WeStandWithUkraine

© Copyright 2024 | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen

webdesign by 3W

cross