Die Ressource Wasser nachhaltig schützen

Für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in Sachsen ist Wasser ist ein Menschenrecht, Teil der
Daseinsvorsorge und eine der wichtigsten Lebensgrundlagen für alle Menschen,
Tiere und Pflanzen und genießt daher vorrangigen Schutz. Dabei steht die
Qualität des Grundwassers und der Gewässer, vom Dorfbach über den Stausee bis
zumgrößtenFluss, im Fokus. Trockene, heiße Sommer,zunehmende
Starkregenereignisse und die schwindende Artenvielfalt, neue technologische
Innovationen und überarbeitete Vorgaben der EU geben immer neuen Anlass, den
Gewässerschutzvoranzutreiben.Nur mit natürlichen Gewässern in einer guten
ökologischen Qualität können wir die Ressource Wasser erhalten.
ZudemwirddieBewirtschaftung und Sicherung ausreichender Wassermengen immer
wichtiger.BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen setzen sich daher dafür ein,dass
der Schutz der Ressource Wasser insbesondere in den Bereichen
Trinkwasserversorgung,einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung und
Abwasserbehandlungvorangetrieben und durch breitere Öffentlichkeitsarbeit ein
stärkeres Bewusstsein in der Bevölkerung für die Thematik geschaffen wird.

1.Ökologische Gewässerentwicklung und nachhaltigeWasserbewirtschaftung

1.1 Ökologische Gewässerentwicklung
1.1.1 Die gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) gewährte Nachfrist-das
Jahr 2027-für die Umsetzung des guten ökologischen Zustands der Gewässer ist
nunendlich auch in Sachsen konsequent zu berücksichtigen.

1.1.2 Ab sofort sind bei allen Maßnahmen in und an Gewässern die Belange der EU-
WRRLmitzuberücksichtigen undzur Hebungvon Synergien umzusetzen.Zur
Umsetzung derWRRLmüssenkonsequentIntegrierte Gewässerentwicklungspläne
erarbeitet und umgesetzt werden.Die damit verbundenen Leistungen müssen
ausreichend finanziert werden; für den Zuständigkeitsbereich des Freistaates
ebenso,wie den der Kommunen sowie weitererTräger.

1.1.3 Der Freistaat Sachsen soll aufbauend auf eigenen Erfahrungen die anderen
Träger der Gewässerunterhaltungslast auch fachlich in geeigneter Weise
unterstützen und dazu das LfULG zu stärken.

1.1.4 Die Umsetzung des Sächsischen Auenprogramms bildet eine zentrale Strategie
zur Umsetzung der WRRL. Mit der Renaturierung von Auen soll die Gewässerqualität
nachhaltig verbessert und mit der Gewinnung von Retentionsflächen ein
wesentlicher Beitrag zum ökologischen Hochwasserschutz geleistet werden.

1.1.5 Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist insbesondere in den Bereichen
Forst-und Landwirtschaft konsequent umzusetzen.Mit Moorrenaturierungen und der
Beschluss:DieRessourceWassernachhaltigschützen
Wiedervernässung bei alten Meliorationen,der Schaffung von Kleingewässern in
Wald und offener Landschaft sowie breiteren Gewässerrandstreifen frei von
landwirtschaftlicher Nutzung können Qualität,Dargebot und Speicherfähigkeit von
Wasser nachhaltig verbessert werden.

1.2 Wasserrückhalt in der Fläche stärken
1.2.1 Der Hochwasserschutz in der Fläche und die Wasserspeicherung für
Trockenzeiten müssen unmittelbar an den Niederschlagsstellen,also auf den
Einzelgrundstücken,beginnen.Für diese kleinteilige,langfristig anzugehende
Aufgabe müssen das Bewusstsein gestärkt und praktische Lösungen unterstützt
werden.

1.2.2 Immer extremere Starkregenereignisse auf der einen und immer länger
andauerndeTrockenzeiten auf der anderen Seite sind eine in dieser Deutlichkeit
neue Herausforderung.Durch Deichrückverlegungen muss mehr Retentionsraum für
den Hochwasserfall geschaffen und zugleich mehr Wasserrückhalt ermöglicht
werden.Gerade für stark urban geprägte Gebiete sind hierzu neue Lösungen
erforderlich.Auf diesem Gebiet sollen die Forschung gefördert und
Modellvorhaben unterstützt werden.

1.2.3 Das Leitbild der Schwammstadt muss maßgebend für die Wasserrückhaltung bei
Bauvorhaben der Kommunen und des Freistaats werden.Die Umsetzung durch
Zisternen zur Regenwasserrückhaltung und Bewässerung in Trockenzeiten,
Fassadenbegrünung,Gründächer sowieVermeidung von Flächenversiegelung müssen
Standard,die Bauordnung angepasst und entsprechende Förderprogramme aufgelegt
werden.

1.2.4 Eine ausreichende Flächenverfügbarkeit ist entscheidend für die Umsetzung
einer ökologischen Gewässerentwicklung.Wir setzen uns für klare
Entschädigungsregelungen,nutzungsintegrierte Lösungen und Flächenstrategien von
KommunenundFreistaatein,umz.B.die Entwicklungvon natürlichen
Gewässerläufen,Gewässerrandstreifen oder Retetionsflächen zu ermöglichen.

1.2.5 Auf ackerbaulich genutzten Flächen ist es Ziel die Anpassung von
Bewirtschaftungsweisen zur Erhöhung der Infiltration und Verringerung des
Oberflächenwasserabflusses zu unterstützt.Damit soll der Wasserrückhalt in der
Fläche und die Grundwasserneubildung verbessert werden.

1.3Teiche in der Kulturlandschaft
1.3.1 Teiche in der Kulturlandschaft des Freistaates Sachsen sind als lebendiges
Symbol der erfolgreichen Verbindung von Natur und Kultur zu schätzen und
entsprechendzu schützen.

1.3.2 Die Revitalisierung und der Erhalt von Teichen muss entsprechend ihrer
Bedeutung finanziert werden.

1.3.3 Der für die Menschen sehr hohe Stellenwert von Teichen,Bädern und anderen
Standgewässern sollte genutzt werden,um zu noch mehr aktiver Mitwirkung bei der
Teichsanierung und laufenden Instandhaltung motivieren.

2.Wasserknappheitvermeiden undTrinkwasserversorgung sichern
2.1 Die prognostizierten,gravierenden Klimaveränderungen werden–mehr noch als
bisher–zu erhöhter Wasserknappheit führen.Zudem muss besonders auf sparsamen
Verbrauch von Brauchwasser sowie auf die schonende Erschließung der
Grundwasserressourcen geachtet werden. Dem ist auch damit entgegen zu wirken,
dass massive Wassermengen nutzenden Industrien und Braunkohlekraftwerken die
GenehmigungzurWasserentnahmeinDürreperioden eingeschränkt wird,um das
Wasser für Natur,Mensch und Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen.

2.2 Der Zugang zu Trinkwasser muss für alle Bürger*innen gewährleistet sein,
dazu ist der Anschlussgrad von Privathaushalten an das öffentliche
Trinkwassernetzzu erhöhen und der Zugang zu kostenlosem Trinkwasser im
öffentlichen Raum zu gewährleisten.Wir fordern konkret,dass die zukünftige
Haushaltsplanung des Landes Zuschüsse für Maßnahmen der öffentlichen Beschaffung
vonTrinkwasser-Spendern in allen politisch selbständigen Gemeinden des
Freistaates dergestalt beinhaltet,dass innerhalb der kommenden 5 Jahre ein
bedarfsgerechtes Angebot entsteht-insb.für Menschen,einschließlich
benachteiligte Gruppen und Gruppen am Rand der Gesellschaft,ohne oder mit
begrenztemZugangzuWasserfür den menschlichen Gebrauch.Öffentliche
Verwaltungen und Wasserversorger sollen die sorgsame Verwendung von Trinkwasser
als gesundes Lebensmittel und Voraussetzung für abfallarmes Leben gemeinsam mit
bürgeschaftliche Nachhaltigkeitsinitiativen wie z. B. der Refillinitiative
bewerben.

2.3 Transparenz schafft Vertrauen–daher sind alle seit langem und in der
europäischenTrinkwasser-Richtlinie neu gesetzlich vorgeschriebenen Messdaten
für Trinkwasser (bevorzugt Ortsteil-spezifisch) und Abwasser schon 2021
vollumfänglich im Internet (Webseiten der Ver-/Entsorger)zu veröffentlichen.
GroßeWasserversorger,die über 10.000m³Trinkwasser pro Tag produzieren oder
über 50.000 Personen versorgen,sollen ab 2023 ihre Kund*innen jährlich online
über Wasserverluste im Leitungnetz der Versorger informieren.Ebenso sollen sie
zukünftig transparent mit Kund*innenbeschwerden umgehen und Zusammenfassungen
dieser Beschwerden veröffentlichen.Darüber hinaus müssen alle Versorger ihre
Kund*innen mindestens einmal im Jahr informieren über:
• Die Wasserqualität,inklusive der letzten gemessenen mikrobiologischen und
chemischen Parameter,sowie der generelle Informationen zur Herkunft,Behandlung
undDesinfektion des Wassers
• Die verbrauchte Menge pro Haushalt und den jährlichen Trend
• Einen Vergleich mit dem Verbrauch eines durchschnittlichen Haushalts.
• Beratung zur Reduzierung des Wasserverbrauchs.
Schließlich sind die in der Richlinie vorgeschriebenen Messwerte auch für
(gereinigtes) Abwasser der sächsischen Kläranlagen zu erfassen (und mind.ein
Mal jährlich zu veröffentlichen),die in Oberflächengewässer fließen.

2.4 Die Wasserversorgung muss weiterhin vor Ort als Teil der Daseinsvorsorge
organisiert werden.Eine Privatisierung der kommunalen Wasserversorgung lehnen
wir ab und streiten daher auf EU-Ebene dafür,an der Ausnahme der
Wasserversorgung aus der Konzessionsrichtlinie festzuhalten.

2.5 Die Versorgungssicherheit im Bereich der Trinkwasserversorgung ist durch die
Erschließung zusätzlicher Dargebote,den Schutz der Grundwasserressourcen auch
im Klimawandel und weitere Vernetzung des öffentlichen Trinkwassernetzes zu
erhöhen.

2.6 ForschungsvorhabenzuTrinkwasseraufbereitungsmethoden,welchezu einem
geringeren Bedarf an Rohwasser und Einsatzvon Chemikalien führen,sollen
gefördert werden.Zudem sind insbesondere Mittel der Forschungsförderung für
kollaborative Innitiativen (bevorzugt transdisziplinäre Forschung) von
Forscher*innen,wissenschaftlich-technischen Dienstleistern,Wasserwerken und
Kläranlagen bereitzustellen,um die Erprobung neuer mechanischer,
strahlentechnischer,chemischer und biologischer Verfahren der Wasserreinigung
von insbesondere solchen Stoffen voranzubringen,deren Aufnahme wegen ihrer
nachweislich stark gesundheits-und biodiversitäts-schädigenden Wirkung
prioritär zu vermeiden ist (Bisphenol-A,Beta-estradiol,Nonylphenol,andere als
persistent,bioakkumulativ,und giftig eingestufte Substanzen (PBTs) inlusive
Mikroplastik sowie Per-und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS)).

2.7 Trinkwassereinzugsgebiete müssen konsequent geschützt und erweitert werden.
Neuewissenschaftliche Erkenntnisse müssen die Grundlage für das Ausbringen und
Einleiten von Stoffen,welche Auswirkungen auf die Wasserqualität haben oder in
der Umwelt persistent sind,sein.

2.8 Entsorgungs-oder Verwendungsmöglichkeiten für Abfallprodukte bei der
Trinkwasseraufbereitung abseits der Verbrennung sollen gefunden werden.Hierzu
müssenForschung und Pilotprojekte gefördert werden.

2.9 Die in Artikel 7 der RICHTLINIE (EU) 2020/2184 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UNDDESRATESvom16.Dezember2020geforderteRisikobewertungundEinführung
eines Risikomanagement desVersorgungssystems sind daher umgehend von den
zuständigen Stellen vorzunehmen.Gleiches gilt (nach adäquater
Vorbereitungszeit) für die geforderte Risikobewertung der Hausinstallation.

3.Misch-undAbwasserbehandlung
3.1.Abwasserbehandlung der Zukunft
3.1.1 Damit die sächsischen Gewässer auch langfristig bzgl.der Wasserqualität
einen guten Zustand erreichen können,müssen alle Direkteinleiter von
Industrieabwasser ihren Beitrag zu Verbesserung der Gewässerqualität leisten
(z.B.Vorbehandlung von Abwasser,Minimierung von Einleitungen,Mehrfachnutzung
vonWasser).

3.1.2 Spurenstoffentfernung durch die Errichtung geeigneter Reinigungsstufe soll
auch in kleineren Kläranlagen erfolgen.Hierzu bedarf es eines gesetzlichen
Rahmensundeinergesicherten Finanzierung.

3.1.3 Die Förderung von Forschung und Entwicklung von innovativen Lösungen und
Pilotprojekten,die den Spurenstoffeintrag an der Quelle (Bspw.Verkehr; Waschen
von synthetischer Bekleidung in privaten Haushalten und Firmen; Unsachgemäße
Entsorgung von Medikamenten und Chemikalien;Verpackung; etc.) minimieren bzw.
verhindern,muss gestärkt werden.Dazu ist im Haushalt des Freistaates ein
Budgetvorzusehen sowie die reguläre Forschungs-und Hochschulförderung
entsprechend auszurichten.Insbesondere ist der Übergang zu kreislauffähigem
(ungiftigen) Produktdesign in der sächsischen Wirtschaft zu unterstützen.

3.1.4 Die Finanzierung der Gewässerentlastung soll nach dem Solidarprinzip
erfolgen,sodass alle Emittent*innen in gleichem Maße an der Finanzierung der
Weiterentwicklung der Abwasserbehandlung beteiligt werden und nicht nur die
MenscheninderenKommuneeineweitergehendeReinigungdesAbwasserserfolgt.
Wasser ist ein Allgemeingut und muss auch als solches erhalten werden.

3.2 Mischwasserbehandlung
Für einen den Vorschriften entsprechenden Gewässerschutz sind in Sachsen
innerhalb der nächsten Jahre die Mischwasserbehandlungs-und -entlastungsanlagen
zukunftsfähig über die Vorgaben der EU hinaus zu gestalten.Damit verbundene
hoheInvestitionen erfordern,ausgehend vom Wasserrückhalt in der Fläche bis hin
zur Findung günstiger Entlastungsstandorte und bautechnischer Lösungen,
Transparenz und technische sowie kostenseitige Optimierungen.

3.3 Klärschlammverwertung
3.3.1 Klärschlämme aus der Abwasserbehandlung enthalten wertvolle Stoffe,die
auch künftig einer weiteren Nutzung zugeführt werden müssen.Neue
Verwertungsverfahren dürfen daher nicht dem langfristigen Ziel einer 100%-igen
Kreislaufwirtschaft entgegenstehen.

3.3.2 In Sachsen zur Anwendung kommendeVerwertungsverfahren müssen im hohen
Maßeenergie-undstoffeffizient sein.

3.3.3 Verfahren zur Klärschlammverwertung sollen geeignet sein,anfallende
Abfallprodukte der Trinkwasseraufbereitung zu verwerten.

3.3.4 Erforderliche Anpassungen und Fortschreibungen des Abfall-und
Düngemittelrechts wollen wir im Sinne der drei vorstehenden Aspekte
vorantreiben.Zukünftige Verwertungswege sind verlässlich,planbar und
entsorgungssicher zu gestaltet.

3.3.5 Zur Zielerreichung müssen Forschung und Pilotprojekte gefördert werden.

4.Öffentlichkeitsarbeit & Beteiligung der Bürger*innen
4.1 Der Freistaat Sachsen soll eine medienübergreifende Informationsstrategie
zumThemaWertundumweltgerechterUmgangmitderRessourceWassererarbeiten
undumsetzen.Unter besonderem Fokus derzielgruppengerechtenAdressierung je
nachThemenschwerpunkt sollen allezurVerfügung stehenden Kanäle für die
breitere Informierung und Beteiligung der Bürger*innen genutzt werden.

4.2 Dabei zu beachtende Schwerpunkte sind u.a.aber nicht ausschließend:
sparsamer Umgang mit Wasser,Bewässerung von Stadtgrün,Vermeidung von
Stoffeinträgen an der Quelle,Darstellung von Innovationen,Wissensvermittlung
zu Folgen von Wasserverknappung,Auftreten und Wirkung von Spurenstoffen in der
Umwelt,sachgerechte Entsorgung von Reststoffen.

4.3 Der Stellenwert des Themas umweltgerechter Umgang mit Wasser in den
sächsischen Lehrplänen ist zu prüfen und soll gegebenenfalls angepasst werden.
Weiterbildungen für Lehrer*innen sollen bedarfsgerecht angeboten werden.

4.4 Verantwortungsbewusstes Handeln soll allen Bürger*innen erleichtert werden
durch die flächendeckende Bereitstellung von Rücknahmesystemen für Medikamente,
Altstoffe o.Ä.,um eine sichere Entsorgung zu gewährleisten.

4.5 Der Dialog zwischen Bürger*innen,Politik,Wirtschaft und Forschung zum
ThemaUmgangmitWasseristdurchdasEtablierenpassender Formate und
Plattformen zu fördern.
___________________________________________________________________
Quellenangabe:
1: https://www.statistik.sachsen.de/download/presse-2018/mi_statistik-
sachsen_134-2018_abwasserentsorgung-2016.pdf
2: https://www.statistik.sachsen.de/download/presse-2019/mi_statistik-
sachsen_002-2019_trinkwasserverbrauch-2016.pdf
Seite5
Beschluss:DieRessourceWassernachhaltigschützen
3: https://www.eskp.de/klimawandel/wie-beeinflusst-der-klimawandel-den-
jetstream-9351059/
4: [https://www.bund.net/fluesse-gewaesser/wasserrahmenrichtlinie/
5: [https://www.wwf.de/fileadmin/user_upload/WWF-Report-Zustand-der-Gewaesser-
Deutschland-Kurzfassung.pdf] Seite6

Beschluss_Die_Ressource_Wasser_nachhaltig_schuetzen

ALLE VERÖFFENTLICHUNGEN

Unsere Kernerfolge

1 – 

weltoffen.

2 – 

ökologisch.

3 – 

gerecht.

WEITERLESEN

Kalender

07. Dezember 2024

All Day
Landesversammlung

09. Dezember 2024

20:00 – 21:30
LAG Ökologie und Landwirtschaft

Mitgliederöffentliches Treffen der LAG Ökologie und Landwirtschaft. Die Einladung und weitere Informationen erhältst Du über den LAG-Verteiler oder per E-Mail an: lag.oekologie@gruene-sachsen.de

10. Dezember 2024

17:00 – 19:00
Landesvorstand
Recurs every 2 weeks

Unser Landesvorstand tagt mitgliederöffentlich in der Landesgeschäftsstelle.

WEITERE TERMINE

#WeStandWithUkraine

© Copyright 2024 | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen

webdesign by 3W

cross