Härtefallregelung bei Rückzahlung von Corona-Hilfen

16. April 2025
Der Landesparteirat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen hat am Wochenende einen Beschluss gefasst, in dem die sächsische Staatsregierung aufgefordert wird, eine sozial ausgewogene Härtefallregelung für Rückforderungen von Corona-Soforthilfen einzuführen.
Konkret fordern sächsische BÜNDNISGRÜNE, dass in Fällen existenzbedrohender Situationen oder sozialer sowie gesundheitlicher Härten ganz oder teilweise auf Rückforderungen verzichtet werden kann. Zusätzlich soll es die Möglichkeit geben, die Rückzahlung zinsfrei zu stunden oder in Raten über bis zu zwei Jahre zu leisten.
Marie Müser, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen: „Gerade in Krisenzeiten müssen Hilfen verlässlich und fair sein. Wir dürfen die kleinen Unternehmen und Soloselbstständigen, die während der Pandemie unbürokratisch Unterstützung erhalten haben, jetzt nicht im Stich lassen."
Stanislav Elinson, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Mitglied des Landesparteirats, erklärt dazu:
„Die unbürokratischen Soforthilfen waren für viele Unternehmen und Selbstständige, vor allem aus dem Handwerk, der Gastronomie und Hotellerie sowie der Kulturbranche überlebenswichtig. Jedoch sind viele von ihnen strukturbedingt kaum in der Lage, Liquiditätsreserven aufzubauen. Deshalb dürfen wir nicht zulassen, dass die Rückforderungen genau zu jenen negativen Effekten führen, die durch die Soforthilfen vermieden werden sollten.“
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