Die Landesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen
beschließt: Alle Anträge an die Landesversammlung sollen von den
Antragssteller*innen auch in leichter oder einfacher Sprache verfasst werden.
Wenn dies den Antragssteller*innen nicht möglich sein sollte, ist die
Landesgeschäftsstelle aufgefordert, die Übersetzung in Absprache mit den
Antragssteller*innen vorzunehmen.
Außerdem sind Bewerber*innen für Ämter aufgefordert, ihre Bewerbungen
möglichst ebenfalls auch in leichter oder einfacher Sprache einzureichen.
Beschlüsse, die entsprechend diesem Antrages gefasst sind, gelten sowohl in der Ursprungsvariante als auch in der Variante der einfachen Sprache oder leichter Sprache als beschlossen.
Die LAG Teilhabe und Inklusion erarbeitet innerhalb des nächsten halben Jahres einen Leitfaden zur Verwendung von Einfacher Sprache. Alle Kreisverbände, Gremien und Landesarbeitsgemeinschaften werden aufgefordert, sich mit diesem auseinanderzusetzen.
Einfache Sprache:
Die Versammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen trifft eine
Entscheidung:
Alle Anträge für die Versammlung müssen in einfacher oder leichter Sprache zur
Verfügung stehen.
Wenn jemand nicht weiß, wie das geht, soll die Landes- Geschäfts- stelle helfen.
Die Landes-Geschäfts -stelle arbeitet dann mit den Antragstellern zusammen.
Außerdem:
Alle, die sich für ein Amt bewerben, sollen ihre Bewerbung, wenn möglich auch in leichter oder einfacher Sprache
schreiben. Entscheidungen von Landes-Versammlung sind in komplizierter Sprache und in leichter oder einfacher Sprache gültig.
Die Landes-Arbeits-Gemeinschaft Teilhabe und Inklusion arbeitet an einem Leitfaden.
Dieser Leitfaden ist über Einfache Sprache.
Sie haben ein halbes Jahr Zeit.
Alle Kreisverbände, Gremien und Landes-arbeits-gemeinschaften sollen den Leitfaden lesen und verstehen.