Neue Rechtsverordnung in Sachsen: Weitere Stärkung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger

1. Mai 2020

Das sächsische Kabinett hat sich im Rahmen der Corona-Pandemie auf eine neue Rechtsverordnung verständigt, die am 4. Mai in Kraft tritt.

"Der vehemente Einsatz von uns Bündnisgrünen für unsere Grundrechte spiegelt sich in der neuen Rechtsverordnung wieder. Sachsen geht mit den weitreichendsten Bestimmungen im Versammlungsrecht im Bundesvergleich voran: 50 Personen können an Demonstrationen teilnehmen, unter Berücksichtigung der notwendigen Hygieneregeln sind auf Antrag sogar mehr Teilnehmende möglich. Unsere Demokratie lebt von Meinungsäußerung und gewinnt durch diese Rechtsverordnung wieder an Kraft hinzu", erklärt Norman Volger, Landesvorstandssprecher von BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen.

"Die stark eingeschränkte Religionsfreiheit der vergangenen Wochen war für viele Menschen, die ihren Glauben nicht frei ausleben konnten, eine zusätzliche Last in diesen schweren Zeiten. Gottesdienste werden mit der neuen Rechtsverordnung nicht mehr auf eine Personenzahl begrenzt und Glaubensgemeinschaften können wieder zusammenfinden. Wir müssen die Eindämmung der Pandemie und den Erhalt unserer Grundrechte unter einen Hut bekommen. Die neue Rechtsverordnung ist ein großer Schritt in die richtige Richtung und ein Gewinn für unsere Demokratie in Zeiten der Krise", so Christin Furtenbacher, Landesvorstandssprecherin von BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen weiter.

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