Entschädigung für Opfer der DDR-Heimerziehung jetzt auf den Weg bringen

In der DDR gab es bis 1989 474 staatliche Heime, aufgeteilt in „Normalkinderheime“, „Durchgangsheime“ und 38 „Spezialheime“, davon 32 Jugendwerkhöfe. Bis 1989 lebten rund 30.000 Kinder und Jugendliche in staatlichen Heimen. In den „Spezialheimen“, zu denen auch der geschlossene Jugendwerkhof in Torgau zählte, sollten „schwererziehbare“ Kinder und Jugendlichen zur „sozialistischen Persönlichkeit“ umerzogen werden. Die Einrichtungen unterstanden dem Ministerium für Volksbildung, seit 1963 der Ministerin Margot Honecker. In Torgau mussten mehr als 4.000 Teenager zwischen 1964 und 1989 massive Demütigungen, körperliche und psychische Gewalt ertragen.

Angesichts des erlittenen Unrechts und der Verletzung der Menschenwürde in Erziehungseinrichtungen der DDR, halten es BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für notwendig, Hilfsangebote für Opfer aus Heimen der DDR vorzusehen und an den Empfehlungen des Runden Tisches „Heimerziehung in der BRD der 1950er und 1960er Jahre“ zu orientieren. Im Rahmen solcher Hilfsangebote sollten Leistungen berücksichtigt werden, die nach den Rehabilitierungsgesetzen für die Heimunterbringung gewährt worden sind.

Es darf keine Opfer erster und zweiter Klasse geben! Auch für die Betroffenen, die in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen der DDR Unrecht erlitten haben, muss es zeitnah eine gleichwertige, anschlussfähige Lösung für Entschädigungszahlungen, sowie gleichen Zugang zu Therapie- und Beratungsangeboten geben.

Die finanziellen Verabredungen für die ehemaligen Heimkinder der Bundesrepublik Deutschland sind auf die ostdeutschen Bundesländer nicht übertragbar. So wurde vorgeschlagen, dass Bund, Länder und Kirchen jeweils ein Drittel der vorgeschlagenen 120 Millionen Euro durch die Gründung eines bundesweiten Fonds oder einer Stiftung tragen. Die für die Erziehungsheime der DDR verantwortliche Institution kann aber für eine Entschädigung für die Betroffenen der ehemaligen DDR nicht mehr herangezogen werden. Daher fordern wir die gleichwertige Entschädigung der Opfer mit einem alternativen Finanzierungsmodell.

Wir fordern die Landesregierung des Freistaats Sachsen auf, mit der Bundesregierung und den betroffenen ostdeutschen Ländern unverzüglich finanzielle Verabredungen zu treffen, die eine gleichwertige Umsetzung der Vorschläge des Runden Tischs für Opfer aus DDR-Heimen ermöglichen. Der Freistaat Sachsen muss sich finanziell angemessen beteiligen.

Die Staatsregierung ist aufgefordert, eine flächendeckende vertiefte wissenschaftliche Aufarbeitung zu unterstützen und sicherstellen, dass Betroffene kompetente Ansprechpartner finden.

Für die Aufarbeitung soll ein Beteiligungsmodell entwickelt werden, dass die Opfer als kompetente Gesprächspartner anerkennt. Sie müssen in die Aufarbeitung und Präsentation mit einbezogen werden.

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