Beschluss Kindergerecht. Die beste Bildung für die frühen Jahre.

Für Professionalität und Gerechtigkeit in sächsischen KITAs
Die frühen Jahre sind die wichtigsten für die Entwicklung eines Kindes. Bereits in diesem
Lebensabschnitt kann Bildungs- und sozialen Benachteiligungen begegnet werden. Dem Gesetz
nach sind Kindertageseinrichtungen Bildungseinrichtungen, im Alltag sind sie oft reine
Betreuungseinrichtungen. Das muss sich in den nächsten Jahren ändern.. BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN haben in Bund, Land und Kommunen dazu beigetragen, dass die Frage einer besseren
Bildungsqualität für die frühen Jahre endlich auf der Tagesordnung steht. Bildungsinvestitionen
und strukturelle Reformen für Kindergerechtigkeit stehen deshalb im Mittelpunkt einer sozial
nachhaltigen grünen Politik.
Demgegenüber ist die sächsische Kinderpolitik unter der Verantwortung der CDU geführten
Regierung mehr selbst- denn kindgerecht. Sie gibt sich mit dem ererbten Vorsprung aus DDRZeiten zufrieden, statt die frühkindliche Bildung in Sachsen mit einer besseren finanziellen
Ausstattung und Strukturreformen an die Spitze in Deutschland zu bringen. Wo andere den
Schatz der frühen Kindheit heben, sind und bleiben KITAs die Sparbüchsen der Staatsregierung.
Die Einrichtungen haben weiterhin zu wenig Personal, die Bildungsqualität der KITAs ist höchst
unterschiedlich und oft unzureichend, um gerade sozial benachteilige Kinder optimal zu fördern.
Trotz aller Bemühungen vor Ort: Durch die inkonsequente Politik der Staatsregierung sind die
sächsischen KITAs weder auf die künftigen Herausforderungen der Wissensgesellschaft noch auf
die aktuellen Anforderungen zur Wahrung des Wohles aller Kinder vorbereitet.
Kindergerechtigkeit sieht anders aus. Damit Bildungsqualität tatsächlich umgesetzt wird und
nicht nur auf dem Papier existiert, müssen die Personalsituation, Beratung sowie Aus- und
Weiterbildung deutlich verbessert werden. Sachsen braucht einen Aufbruch für mehr
frühkindliche Bildung für alle Kinder.

Sachsen braucht Kindergerechtigkeit - gegen Kinderarmut
Für die sächsischen Bündnisgrünen stellt sich bei Krippen, Kindergärten und Tagespflege auch
immer die Gerechtigkeitsfrage. Der steigende Anteil von Kinderarmut braucht neue Antworten,
die über höhere Geldleistungen hinausgehen. Gute KITAs vermitteln auch Eltern Kompetenzen,
praktische Erfahrungen und Sicherheit bei der Erziehung für ihre Kinder; diese Funktionen der
Kindergärten müssen in Zukunft stärker zum Tragen kommen.
Der Zugang zu frühkindlichen Bildungsangeboten darf nicht vom Einkommen oder der
individuellen Lebenssituation der Eltern abhängen. Wir streben deshalb die vollständige
Befreiung aller Eltern von KITA- und Hortbeiträgen sowie von Kosten für Essen und Material an.
Das Gerechtigkeitsproblem in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung darf jedoch
nicht auf diese Frage reduziert werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen stellen die
Gerechtigkeitsfrage umfassend. Die Ergebnisse der PISA-Studien zeigen: Professionalität in der
Erziehung ist Voraussetzung für Gerechtigkeit.
Wir wollen
1. den bedarfsgerechten Ausbau von Krippenplätzen – damit Eltern Kind und Beruf
vereinbaren können und vor allem damit alle Kinder die Bildung, Betreuung und
Fürsorge bekommen, die sie in dieser wichtigen Lebensphase brauchen.
2. Krippen, Kindergärten und Tagespflege, die geschlechtergerecht handeln und Kinder
ganzheitlich und mit allen Sinnen fördern. Dabei müssen behinderte Kinder ebenso
gezielt gefördert werden wie Kinder von Migrantinnen und Migranten. Eine umfassende
und hervorragende Bildungsqualität muss für alle Kinder unabhängig vom Bildungsstand
und Geldbeutel ihrer Eltern gewährleistet werden.
3. offene KITAs: Sie sollen in der Lage sein, die Kompetenzen der Eltern einzubeziehen und
zu entwickeln, sollen Gesundheitserziehung und gesunde Ernährung als Bestandteile
ihres Bildungsauftrages begreifen und die dafür notwendigen Fachleute in ihre Arbeit
einbeziehen. Um diesen Gerechtigkeitsauftrag anzunehmen und umzusetzen, müssen
die Einrichtungen und ErzieherInnen professionell agieren können.

Kindergerechtigkeit braucht Qualität
Der sächsische Bildungsplan entspricht der deutschlandweiten Aufwertung der frühkindlichen
Bildung, ist aber nicht mehr als ein guter Anfang, dem eine konsequente Umsetzung des
Bildungsauftrages folgen muss.
Gerade die Klein- und Vorschulkinderpädagogik braucht eine ganzheitliche Ausrichtung, Sinnesund Naturerlebnisse, Förderung der Kreativität, Sport, kulturelle Bildung Erziehung gehören
dazu. Kinder sind kleine Persönlichkeiten, durch einen individuellen Umgang und ihre
altersgemäße Einbeziehung in Entscheidung muss das seinen Ausdruck finden.
Ein gutes und am besten ökologisches Essensangebot für Kinder sollte Bestandteil der
frühkindlichen Sinnes- und Gesundheitsausbildung sein. Catering für die KiTas – das setzt einen
Billigtrend in der Ernährung fort, der die Folgekosten auf das Gesundheitssystem verlagert. Nach
Dem muss durch die (Wieder-)Einrichtung von eigenen Küchen mit qualifiziertem Personal
begegnet werden, so dass für die jeweiligen Altersgruppen ausgewogenes, wertvolles und
kindgerechtes Essen angeboten werden kann. Um solche Angebote verwirklichen zu können
müssen die finanziellen Mittel für eine Einbeziehung externer qualifizierter Kräfte zu
angemessenen Bedingungen bereitgestellt werden.
Professionelles pädagogisches Handeln ist entscheidend für die Qualitätsentwicklung in KITAs
und Tagespflege und damit für kindergerechte Förderung. Um Kinder individuell fördern zu
können, brauchen ErzieherInnen eine Qualifikation, die dem Stand der wissenschaftlichen
Frühpädagogik entspricht. Erst dann sind sie auch in der Lage soziale Unterschiede
auszugleichen, geschlechtergerecht zu erziehen und individuelle Selbstbildungsprozesse der
Kinder anzuregen und zu begleiten. Die unzureichende personelle Ausstattung steht dem Ziel
bester Bildungsqualität jedoch entgegen. Angesichts von Gruppen von 13 Kindern und mehr,
die in den meisten sächsischen KITAs Realität sind, kann eine individuelle Förderung nicht
realisiert werden. Nur mit besseren Betreuungsschlüssel und besserer Finanzausstattung können
die KITAs selbst ein hochwertiges Bildungsangebot anbieten und dieses nach eigener Wahl
durch zusätzliche Angebote anderer Träger, die allen Kinder ohne Zusatzkosten zur Verfügung
stehen, ergänzen. Auch die von vielen Eltern gewünschte und benötigte höhere Flexibilität in
den Betreuungszeiten darf nicht auf Kosten der Qualität der Betreuung gehen. Deshalb sind
auch in besonderen Früh- und Spätgruppen qualifizierte Kräfte zu qualifizierten Bedingungen
einzusetzen. Die Rahmenbedingungen und finanziellen Zuweisungen müssen hierfür verbindlich
für alle Träger vorgegeben werden.
Die Qualität von Fortbildung und Fachberatung in den KITAs ist derzeit höchst unterschiedlich,
die Teilnahme ist in der Regel unverbindlich. Das Ausmaß der hochschulischen Aus- und
Weiterbildung von ErzieherInnen ist nach wie vor gering. Standards und Transparenz für die
Qualität der Einrichtungen werden von den zuständigen Behörden nicht genügend kontrolliert.
Für die Eltern ist oft schwer durchschaubar, wie gut oder schlecht die Personalrelation ist, ob sich
die Erzieherinnen und Erzieher regelmäßig fortbilden oder ob das pädagogische Konzept
wissenschaftlich erarbeitet oder begleitet wird. Angesichts der schon vorhandenen und noch
zunehmenden Unterschiede der Einrichtungen wird es für Eltern schwerer, für ihr Kind die
richtige KITA oder Tagespflege zu wählen.
Hierdurch werden zunehmend soziale Unterschiede erzeugt. Während Eltern aus bildungsnahen
Schichten die KITA ihres Kindes gezielt nach Konzeption und Ausstattung auswählen und mit
privat finanzierten Programmen ergänzen können, sind bildungsferne Eltern in Vorwissen und
tatsächlichen Möglichkeiten zur Auswahl von KITA oder Tagespflege eingeschränkt. Mitunter
werden die Zugänge zu KITAs zudem noch von den kommunalen Behörden nach rein
räumlichen Kriterien gelenkt. Verbindliche und vergleichbare Kriterien für die Qualität von
Einrichtungen und in der Tagespflege Tätigen fehlen, die Eltern eine Entscheidung für oder
gegen eine KiTa erleichtern. Bereits zur Landtagswahl 2004 haben wir vorschlagen, dass als eine
Voraussetzung für Professionalisierung die Entwicklung der Kindergärten, Tagespflege und
Horte gemeinsam mit allen anderen Einrichtungen von Grund- bis zur Hochschule künftig von
einem Bildungsministerium gesteuert wird. Nur so aber kann die erwünschte und gewollte
Vielfalt bei der Arbeit von KiTa-Trägern verschiedenster Ausrichtung von der Kommune bis zur
Elterninitiative tatsächlich auch zu einer insgesamt hohen Bildungsqualität führen.
Handlungsbedarf besteht ebenfalls in der pädagogischen und ganzheitlichen Ausrichtung der
Hortangebote. Diese müssen zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung ebenso wie die
Ganztagsschulangebote für alle Kinder kostenfrei sein. Wir streben die landesweite Einführung
von Gemeinschaftsschulen als Ganztagesschulen an, die eine Hortbetreuung weitgehend
ersetzen können.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht die Entwicklung von Bildungsqualität in allen KITAs,
Horten und in der Tagespflege im Mittelpunkt. Wir wollen
1. qualitativ hochwertige und kindergerechte Bildung als öffentliches Angebot für alle
Kinder, die Kinder in ihrer ganzen Vielfalt fördert: geschlechtergerecht, demokratisch
und individuell, ungeachtet ihrer sozialen und ethnischen Herkunft.
2. die unverzügliche Einführung eines verbesserten Personalschlüssels von 1:10 statt jetzt
1:13 und für Krippenkinder von 1:4 um die notwendigen Arbeitsbedingungen für mehr
Bildungsqualität zu gewährleisten
3. klare und für alle Eltern nachvollziehbare Qualitätsstandards, die Eltern eine
Entscheidungshilfe für ihre Wahl geben
4. auf Bundesebene die Einführung der Beitragsfreiheit für KiTas und Horte durch
Einführung einer Kinderbetreuungskarte und vollem Wahlrecht für die Eltern; diese kann
durch die Abschaffung des Ehegattensplittings finanziert werden

Kindergerechtigkeit braucht Geschlechtergerechtigkeit
Eine frühkindliche Bildung nach unseren Maßstäben muss allen Kindern von Anfang an das
Handwerkszeug vermitteln, um die vielfältigen und komplexen Anforderungen unserer heutigen
Gesellschaft erfolgreich und zufrieden bewältigen zu können. Für eine freie Entwicklung und
Entfaltung aller Kinder sollen Mädchen und Jungen früh eine Vielzahl von Zukunftswegen und
unterschiedlichen Lebensentwürfen kennenlernen. Eine geschlechtergerechte Bildung in Krippen,
KITA und Hort hilft, tradierte und überholte Rollenbilder zu überwinden.
Aber auch für eine langfristig wirksame Gleichstellungspolitik sind Einrichtungen institutioneller
Bildung und Erziehung prägend: Sie können und sollten Orte des gesellschaftlichen Wandels
sein, in denen Jungen und Mädchen von klein auf erfahren, dass Frauen und Männer
gleichberechtigt an Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern aller Altersgruppen
teilhaben. Geschlechtergerechte Erziehung und Bildung kann jedoch nur stattfinden, wenn
Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer selbstreflektiert mit dem Thema Geschlecht
umgehen und entsprechende Unsicherheiten der Kinder im pädagogischen Prozess reflektieren.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN muss Geschlechterkompetenz daher zu einem unteilbaren
Bestandteil pädagogischer Kompetenz werden. Deswegen wollen wir
1. die aktive Auseinandersetzung mit Geschlecht und Geschlechterrollen sowohl in der
ErzieherInnenausbildung als auch im Lehramtsstudium verankern und sie zu festen
Bestandteilen der Fort- und Weiterbildung machen.
2. dass Geschlechtergerechtigkeit zum Leitbild einer jeden KITA gehört, damit
geschlechtersensibles Handeln zum Alltag des erzieherischen Handelns wird.
3. eine deutliche Erhöhung des Männeranteils beim pädagogischen Personal, damit
Mädchen und Jungen auch männliche Rollenvorbilder in diesem Teil ihrer Lebenswelt
erleben können.

Kindergerechtigkeit braucht eine neue ErzieherInnenausbildung
Die hochschulische Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern ist Schlüssel zu mehr Qualität in
der frühkindlichen Bildung. Wissenschaftliche Kernkompetenzen wie methodisch angeleitetes
Handeln, Selbstreflexion und Offenheit gegenüber neuen Entwicklungen sind fast überall in
Europa selbstverständliche Handlungsgrundlage von Erzieherinnen und Erziehern. Nur so wird
geschlechtergerechte Bildung in der Breite konzeptionell und personell möglich. Darüber hinaus
ist der höhere Status einer Hochschulausbildung auch eine wichtige Voraussetzung, um mehr
Männer und Frauen für diesen Beruf zu gewinnen und so durch die Zusammensetzung des
pädagogischen Personals auch den Anspruch an geschlechtergerechte Bildung zu realisieren.
Das Angebot an frühpädagogischen Studiengängen bleibt an sächsischen Hochschulen weit
hinter dem Bedarf zurück. Die Staatsregierung strebt lediglich eine allmähliche Erhöhung des
Anteils akademisch ausgebildeter Fachkräfte von 20% eines Jahrganges an. Mit diesem Ziel
bleibt sie hinter den europäischen Standards zurück. Angesichts von über 17.000 derzeit tätigen
Fachkräften sind die jährlich derzeit 25 und künftig bis zu 85 Absolventen frühpädagogischer
Studiengänge an sächsischen Hochschulen deutlich zu wenig. Die methodische und inhaltliche
Aufwertung der ErzieherInnenbildung, die insbesondere Fähigkeiten der Beobachtung und
Dokumentation sowie der Stärkung von Elternkompetenzen betrifft, ist unabdingbar. Sie sollen
künftig tatsächlich in der Lage sein, ihre wichtige Rolle als Anwältinnen und Anwälte der Kinder
und als Partnerinnen und Partner der Eltern ständig wahrnehmen zu können. Das ist die beste
Art der Vorsorge gegen nichterkannte Gefährdungen des Wohls der Kinder. BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wollen, dass der Kontakt mit hochschulisch vermittelten Erkenntnissen für
pädagogische Fachkräfte in KITA und Tagespflege selbstverständlich wird. Wir wollen
1. einen zügigen Ausbau aus- und weiterbildender elementarpädagogischer Studiengänge
an den sächsischen Hochschulen. Ziel muss es sein, dass bis 2020 jede zweite neu
ausgebildete pädagogische Fachkraft und alle Fachkräfte in Fortbildung und
Fachberatung einen Hochschulabschluss besitzen. Wir wollen die hochschulische
Ausbildung zur Regel machen und bis 2020 jährlich mindestens 500 AbsolventInnen.
2. die Fachschulausbildung in Zusammenarbeit mit den Hochschulen qualitativ verbessern
und die Ausbildung von Elternkompetenzen oder Gesundheitserziehung für bislang noch
neue Inhalte wie geschlechtergerechte und interkulturelle Bildung, öffnen.

Kindergerechtigkeit braucht bessere Beratung
Fortbildung und Fachberatung sind angesichts ihrer kontinuierlichen und problemnahen
Beratungsleistungen der Schlüssel zur Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten. Qualität und
Intensität der Fachberatung sind jedoch je nach Träger der Einrichtungen sehr unterschiedlich.
Zu viele Träger sparen sowohl in personeller wie in qualitativer Hinsicht an der Fachberatung.
Inhalte und Methoden, die die besondere Situation von Kindern mit Behinderungen und Kindern
mit Migrationshintergrund berücksichtigen und geschlechtergerechte Erziehung ermöglichen,
bleiben zu oft auf der Strecke. Zudem ist die Qualifikation der FachberaterInnen ungesichert;
nur bei einzelnen Trägern wird ihre Arbeit evaluiert oder unterliegt einer Supervision. Die für die
frühpädagogische Qualitätsentwicklung notwendige Professionalisierung der Fachberatung wird
dadurch gehemmt. Noch stärker trifft dies für die Fortbildung zu. Diese beiden
Unterstützungsinstrumente sind derzeit noch institutionell getrennt und müssen
zusammengeführt werden um Qualitätsentwicklung aus einer Hand anbieten zu können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen die Kompetenzen zur problemorientierten
Fortbildung der ErzieherInnenteams, der Aufbau von Kommunikationsstrukturen zwischen den
Einrichtungen und die Beratung der Träger bündeln. Wir wollen
1. die Fachberatung mittelfristig zusammen mit der Fortbildung in eigenständigen
Beratungsagenturen organisieren, in denen ErzieherInnen, PsychologInnen,
ErziehungswissenschaftlerInnen und SozialpädagogInnen gemeinsame Beratungsteams
bilden. Diese Neustrukturierung soll es auch ermöglichen, vollständig neue Angebote
insbesondere integrativer und geschlechtergerechter Bildung und Erziehung zu
entwickeln.
2. die MitarbeiterInnen der Fachberatung zu einer kontinuierlichen Weiterbildung und
Supervision in den Hochschulen verpflichten.
3. KITAs durch eine Bildungspauschale, die nur für Fortbildung und Beratungsleistungen
ausgegeben werden darf, Anreize zur Entwicklung von Bildungsqualität geben.
Kindergerechtigkeit braucht solide Finanzierung
Kindergerechtigkeit braucht auch eine solide Finanzierung, die Wünschenswertes, Notwendiges
und Machbares miteinander abwägt. Eine höhere Bildungsqualität benötigt zusätzliche Mittel für
mehr und besser qualifiziertes Personal, dessen Vergütung seiner Professionalität entspricht.
Anders als in westdeutschen Bundesländern haben wir in Sachsen einen hohen Versorugnsgrad
bei den Kindertagesstätten, der aber – insbesondere in den Großstädten falsch verteilt ist. Der
dringendste Ausbaubedarf besteht bei unter Dreijährigen und im Hortbereich sowie bei der
Sanierung bzw. Neuerrichtung qualitätvoller KITA-Bauten. Diese sollten - konsequenter als
bisher - kindrecht, räumlich vorbildhaft und innovativ sowie in Passivhausbauweise errichtet
werden. Kurzfristig wollen wir die Integration von Kindern aus einkommensschwachen Familien
durch eine Erstattung der Essens- und Materialkosten analog zum Erlass der KITA-Beiträge
verbessern.
Soziale Gegensätze müssen in der KITA ab- und nicht ausgebaut werden. Wir wollen es jungen
Familien erleichtern, nicht nur Kinder bekommen zu können, sondern ihre Kinder auch so früh,
wie die Eltern dies selbst wollen, Krippen anvertrauen zu können. Oft sind es Mütter, die durch
eine zu lange berufliche Pause benachteiligt werden – ihnen, aber auch Vätern müssen wir es
durch ein ausreichendes Angebot an günstigen Krippenplätzen mit hoher Bildungs- und
Betreuungsqualität ermöglichen, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Deshalb wollen wir auf
Landesebene mit dem ersten Krippenjahr in die Beitragsfreiheit einsteigen sowie kurzfristig für
alle einkommensschwachen Familien Essens- und Materialkostenfreiheit erreichen. Damit
schaffen wir eine gute Alternative zum sächsischen Landeserziehungsgeld, das für das zweite
Lebensjahr nur Eltern gezahlt wird, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Und wir erleichtern
gleichzeitig den Wiedereinstieg der Eltern in ihre Erwerbstätigkeit. Weitergehende kommunale
Regelungen bleiben von diesem kostenlosen, ersten Krippenjahr unbenommen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen kindgerechte Bedingungen für alle Kinder in Sachsen,
unabhängig davon, in welcher Kommune sie leben. Deshalb müssen die dafür notwendigen
Veränderungen im sächsischen KITA-Gesetz geregelt und vom Freistaat getragen werden, um
alle Kommunen durch eine Anhebung der Landeszuschüsse in die Lage zu versetzen, die
Verbesserungen umzusetzen. Wir wollen
1. die unverzüglich Abschaffung aller Zugangsbeschränkungen in Kommunen durch das
sächsische KiTa-Gesetz
2. kurzfristig eine Anhebung der KITA-Landespauschale um 500 Euro auf 2.300 Euro, um
Investitionen in mehr Personal für KITAs für einen Personalschlüssel von 1:10 und in eine
akademische Aus- und Weiterbildung für jede zweite neue ErzieherIn zu ermöglichen.
Wir wollen damit auch sicherstellen, dass für Kinder aus einkommensschwachen Familien
die Beiträge mit Essen und Materialien vorfinanziert werden, um zu gewährleisten, dass
Kinder von entscheidenden integrativen Bestandteilen des KITA-Alltags nicht
ausgeschlossen werden.
3. mittel- und langfristig eine Anhebung der Landespauschale auf 3.300 Euro, um vor
Einführung der bundesweiten Gebührenfreiheit für Kindergärten für das erste
Kindergartenjahr eine vollständige Freiheit von Beiträgen, Verpflegungs- und
Materialkosten für alle Eltern zu erreichen.
4. die vollständige Inanspruchnahme der Bundesmittel für Kinderbetreuung zum
bedarfsgerechten Ausbau der Krippenplätze durch Sachsen.
5. ein qualifiziertes Investitionsprogramm für Sanierung und Neubau von
Kindertagesstätten unter besonderer Berücksichtigung der Bildungsziele, der räumlichen
und gestalterischen Qualität der gesamten Einrichtung einschließlich der Frei- und
Spielflächen sowie der energiesparenden Bauweise (Passivhausbau) und der Schaffung
von zusätzlichen Hortkapazitäten bis zur flächendeckenden Einführung von
Ganztagsschulen in Sachsen.

 

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