Einrichtung einer Bundestagswahlkampfkommission

Der Landesparteirat beantragt bei der nächsten Landesversammlung: 

„Der Wahlkampf des Jahres 2013 wird auf der Landesebene von einer Kommission geleitet. Ihr gehören mit Stimmrecht an: Die Mitglieder des Landesvorstandes und die KandidatInnen der Plätze 1 bis 3 der Landesliste zur Wahl des Deutschen Bundestages. Die Wahlkampfkommission lädt zu ihren Beratungen weitere Mitglieder hinzu. Die weiteren KandidatInnen der Landesliste können bei den Beratungen als Gäste teilnehmen. 

Die Kommission hat die Aufgabe, die Wahlkämpfe strategisch und organisatorisch vorzubereiten. Sie fällt ihre Entscheidungen im programmatisch und finanziell vorgegebenen Rahmen. 

Die satzungsgemäßen Rechte und Pflichten der Organe des Landesverbandes bleiben von dieser Entscheidung unberührt.“ 

Bis zur Wahl der Landesliste setzt der Landesparteirat eine Vorläufige Wahlkommission ein. Diese besteht aus dem Landesvorstand und den sächsischen Bundestagsabgeordneten. Die Vorläufige Wahlkommission bestimmt über die bereits vor der Listenaufstellung notwendigen Planungen.

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