BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen für den Mindestlohn

In aktuellen politischen Auseinandersetzungen drehen sich viele Diskussionen und Probleme um die Frage eines auskömmlichen Einkommens gerade für Geringverdiener. Die diesbezügliche Blockade der Regierungsparteien im Bund zu brechen, wird ein Anliegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen im Bundestagswahlkampf sein.

Gerade für Sachsen ist diese Blockade eines einheitlichen Mindestlohnes von 8,50 € fatal, weil das Lohnniveau niedrig ist und sich weite Teile der Wirtschaft aus der Tarifbindung verabschiedet haben. Das Selbstverständnis Sachsens als Niedriglohnland beschränkt nicht nur die ArbeitnehmerInnen in ihrer Einkommenssituation und damit Lebensqualität, sondern es belastet auch die Sozialhaushalte des Landes und der Kommunen in Sachsen in nicht hinnehmbarer Weise. Die Einkommenssituation in Sachsen wird zudem zunehmend zu einer Hürde für eine zukunftsfähige Entwicklung der sächsischen Wirtschaft, welche auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ihren Fachkräftebedarf auf Grund des Lohnniveaus nicht mehr decken kann.

Die Spielräume von Landespolitik in diesem Bereich sind zwar eingeschränkt, aber gerade deshalb fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für Sachsen alles Mögliche zu tun, um den Mindestlohn umzusetzen.

Bundesratsinitiative
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen fordern die Staatsregierung auf, sich an die Spitze der Bundesratsinitiativen zum bundesweiten Mindestlohn zu setzen und sich für die Umsetzung massiv einzusetzen.

Landestmindestlohngesetz
Nach dem Vorbild Bremens fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Landesmindestlohngesetz für Sachsen. Dieses Gesetz soll folgende Anforderungen erfüllen:

  • Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes und der sächsischen Kommunen den Mindestlohn umsetzen
  • Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen, oder Unternehmen, die überwiegend vom Freistaat Sachsen oder dessen Kommunen und Landkreisen finanziert werden oder in denen der Freistaat oder dessen Kommunen und Landkreise Aufsicht ausüben, den Mindestlohn umsetzen
  • Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Unternehmen oder Einrichtungen arbeiten, die öffentliche Zuwendungen erhalten oder Leistungserbringer öffentlicher Aufgaben sind oder Versorgungsverträge über öffentliche Aufgaben eingehen, oder Subunternehmen von solchen sind, den Mindestlohn umsetzen. - Zuwendungen und Versorgungsverträge werden so gestaltet, dass Mindestlöhne bezahlt werden können.
  • Eine Landesmindestlohnkommission schaffen, die die Höhe des Mindestlohnes aushandelt. Diese Kommission soll zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen paritätisch besetzt sein.

Beschluss als PDF

ALLE VERÖFFENTLICHUNGEN

Unsere Kernerfolge

1 – 

weltoffen.

2 – 

ökologisch.

3 – 

gerecht.

WEITERLESEN

Kalender

02. April 2024

17:00 – 19:00
Landesvorstand

Unser Landesvorstand tagt mitgliederöffentlich in der Landesgeschäftsstelle.

Wiederholt sich alle 2 Wochen

06. April 2024

Ganztägig
Wahlkampfcamp Zwickau

09. April 2024

19:30 – 21:30
Jour Fixe

Unser mitgliederinternes Austauschformat findet immer am 1. Dienstag im Monat digital statt.

WEITERE TERMINE

#WeStandWithUkraine

© Copyright 2024 | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen

webdesign by 3W

cross