Integration in Sachsen – Herausforderungen meistern, Chancen nutzen, Teilhabe ermöglichen!

Nach der Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurden in Sachsen in den Jahren 2015/2016 insgesamt 53.001 Asylanträge gestellt. Da die Ursachen von Flucht weltweit nicht beseitigt sind, werden weitere Menschen zu uns kommen. Viele wollen bleiben und dauerhaft Teil unserer Gesellschaft werden. Integration bedeutet Angebote zu machen, für Chancengerechtigkeit zu sorgen und die Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung und für Begegnungen auf Augenhöhe zu schaffen. Unabdingbar dafür sind
gegenseitiger Respekt und Akzeptanz. Die Chancen einer gelingenden Integration liegen darin, dass sich die Menschen aufeinander zu bewegen. Das Jahr 2015 hat gezeigt, dass die in Sachsen vorhandenen Konzepte zur Zuwanderung und Integration weder in ihrer Ausrichtung noch in der Ausgestaltung geeignet sind, um für eine spürbare Weichenstellung in Richtung einer gelingenden Integration zu sorgen. Das im Bund beschlossene Integrationsgesetz ist einseitig auf Pflichten fokussiert, Teilhaberechte bleiben außen vor. 2012 hatten Migrantenorganisationen das vorliegende Zuwanderungs- und Integrationskonzept der sächsischen Staatsregierung vor allem deshalb scharf kritisiert, weil die politische Teilhabe von Migrantinnen und Migranten darin
keine Rolle spielt. Wir aber wollen, dass diese zu einem Element der sächsischen Integrationspolitik wird. Auch Sachsen ist ein Einwanderungsland und deshalb braucht es dringend eine Integrationspolitik, die Probleme aufgreift, gemeinsam mit relevanten Akteuren und einer engagierten Zivilgesellschaft Lösungsansätze erarbeitet und umsetzt. Wir wollen, dass Sachsen sich dieser Aufgabe stellt – ein Integrationsgesetz ist dafür dringend erforderlich.

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Der vollständige Beschlusstext ist in diesem PDF nachzulesen.

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