Mühlrose/Miłoraz muss bleiben - sofortiger Stopp aller Abrissarbeiten in Mühlrose/Miłoraz

Ende August hat die LEAG in Mühlrose/Miłoraz, einem sorbischen Dorf in der Oberlausitz am Tagebau Nochten, mit dem Abriss von zwei leerstehenden Häusern begonnen. Diese Häuser befinden sich im Eigentum der LEAG. Damit setzt der Energiekonzern symbolisch den Startschuss für den Abriss des gesamten Dorfes. Dieser ist energiewirtschaftlich nicht notwendig. Es existiert keine bergrechtliche Genehmigung zur Abbaggerung für das sogenannte Sonderfeld Mühlrose/Miłoraz, diese wurde noch nicht einmal von der LEAG beantragt! Die völlig sinnlose Zerstörung eines sorbischen Dorfes kann darum nur als Machtdemonstration und Provokation verstanden werden, für die uns jedes Verständnis fehlt.

Die LEAG hat bisher keine Überarbeitung ihres Revierkonzeptes infolge der Beschlüsse zum Kohleausstieg vorgelegt. Diese Überarbeitung ist eine Voraussetzung für die Fortschreibung des Braunkohleplanes. Erst mit dessen Genehmigung könnte überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Abbaggerung der Braunkohle unter Mühlrose/Miłoraz geschaffen werden.

Im sächsischen Koalitionsvertrag ist festgeschrieben, dass kein Dorf abgebaggert wird, wenn die darunterliegende Kohle nicht für den Betrieb der Kraftwerke benötigt wird. Es gibt bereits jetzt mehrere Gutachten[1], die diese Voraussetzung für Mühlrose/Miłoraz nicht mehr sehen. Die rund 150 Millionen Tonnen Kohle unter Mühlrose/Miłoraz werden laut dem Gutachten von Ernst & Young im Auftrag der Bundesregierung nicht benötigt. Das Gutachten kommt zu folgendem Schluss: „Damit liegt der planmäßig zu fördernde Kohlebedarf durch Erschließung des Sonderfeldes Mühlrose/Miłoraz nach unseren Plausibilitätsüberlegungen (…) um 139 Mio. t über dem Kohlebedarf im Ausstiegsszenario gemäß der Bund-/Länder-Einigung.“ [...]

[1] Gutachten Ernst & Young: Plausibilisierung der Unternehmensplanung der LEAG hinsichtlich der Nutzung von Braunkohle Analyse von Kraftwerk-Stilllegungspfaden für das Lausitzer Revier, Öko-Institut

Der vollständige Beschlusstext ist in diesem PDF nachzulesen.

 

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