Gesundheitsschutz beachten: Keine Abschiebungen in Lebensgefahr

30. September 2021

Zum Fall eines in der Abschiebhaftanstalt in Dresden inhaftierten, schwer kranken Libanesen, der in unmittelbarer Gefahr schwebt, abgeschoben zu werden, erklärt Christin Furtenbacher, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen:

»Die betroffene Person leidet an einer schweren Krankheit, die zwingend medikamentöse therapiert werden muss. Sollte der Mann, wie geplant, in den Libanon abgeschoben werden, besteht das erhebliche Risiko, dass die erforderliche Therapie nicht weitergeführt werden kann, da er weder über die nötigen finanziellen Mittel noch einen im Libanon wirksamen Versicherungsschutz verfügt. Ein Abbruch der Behandlung kann – das ist ärztlich bestätigt – für den Betroffenen lebensgefährlich sein. Darum muss diese Abschiebung ausgesetzt und eine angemessene medizinische Versorgung der Person sichergestellt werden.«

»Dieser Fall führt einmal mehr vor Augen, dass humanitäre Gesichtspunkte bei Rückführungen aus Sachsen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Es kann nicht sein, dass ein Mensch in die medizinische Ungewissheit oder gar in Lebensgefahr abgeschoben wird. Eine Prüfung der Reisefähigkeit muss vor jeder Abschiebung routinemäßig ebenso erfolgen, wie im Falle schwerer Erkrankungen vorab eine zeitnahe Wiedereingliederung in das Gesundheitssystem des Herkunftslandes abgesichert werden muss. Diese und andere grundlegende humanitäre Aspekte müssen dringend durch den im Koalitionsvertrag vereinbarten Leitfaden Rückführungspraxis gesichert werden« fügt Furtenbacher hinzu.

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