Gesundheitskarte für alle in Sachsen lebenden Geflüchteten

14. April 2022

Zu den Gesprächen des Sächsischen Sozialministeriums mit AOK und Sächsischem Städte- und Gemeindetag sowie dem Sächsischen Landkreistag über die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete erklärt Christin Furtenbacher, Landesvorstandssprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen:

»Wir Bündnisgrüne fordern seit 2015 die Einführung einer Gesundheitskarte für Geflüchtete. Die Gesundheitskarte verbessert den Zugang zu medizinischer Versorgung und wir freuen uns, dass es dabei nun ein Vorankommen gibt. Die Lösung, die nun entwickelt werden soll, muss allen in Sachsen lebenden Geflüchteten nützen. Die Versorgung mit notwendigen Gesundheitsleistungen ist ein Menschenrecht, das für alle gleichermaßen gilt. Wir wollen Parallelstrukturen und eine unterschiedliche Behandlung von Geflüchteten aus der Ukraine und Geflüchteten aus anderen Herkunftsländern verhindern.«

»Ich hoffe, dass die sächsischen Kommunen bei der Einführung mitziehen. Die Stadt Dresden hat es vorgemacht und die elektronische Gesundheitskarte bereits eingeführt. Dies hat zu deutlichen Erleichterungen im Verwaltungsvollzug geführt – sowohl im Sozialamt bei der Ausgabe von Krankenbehandlungsscheinen als auch beim Abrechnungsverfahren. Andere Bundeländer wie Brandenburg und Thüringen haben die Gesundheitskarte bereits eingeführt und in weiteren Bundesländern wird an der Umsetzung gearbeitet.«

Hintergrund:

Menschen, die Asylbewerberleistungen erhalten, somit derzeit auch Geflüchtete aus der Ukraine, haben nur auf einen eingeschränkten Katalog von Leistungen der Gesundheitsversorgung Anspruch. Vor der Behandlung müssen Betroffene einen Behandlungsschein beim Sozialamt beantragen. Dies kann zu gesundheitsgefährdender Verzögerung der Behandlung oder Fehleinschätzungen über die Notwendigkeit der Behandlung führen. Bei der elektronischen Gesundheitskarte wird der für den Betroffenen maßgebliche Leistungskatalog auf die Karte aufgespielt. Damit kann direkt ärztliche Versorgung in Anspruch genommen werden.

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