Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren: Turbo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Sachsen einlegen - ökologische Grenzen wahren

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine offenbart in schonungsloser Härte die Auswirkungen der verfehlten Energiepolitik der CDU-geführten Regierungen. Gleichzeitig führen uns Dürren, Waldbrände und Wasserknappheit vor Augen, wie schnell der Klimawandel voranschreitet und wie weitreichend unsere Lebensgrundlagen dadurch bedroht werden. Die Versäumnisse beim Ausbau Erneuerbarer Energien kommen uns ökologisch, wirtschaftlich und gesamtgesellschaftlich nun teuer zu stehen. In Sachsen ist der Aufholbedarf besonders groß: Der Freistaat ist Energiewende-Schlusslicht. Wir dürfen jetzt keine Zeit mehr verlieren und müssen das Ruder herumreißen. Die Sächsische Koalition einigte sich darauf, Sachsens Zukunft lebenswert zu gestalten. Um diesem gemeinsamen Anliegen gerecht zu werden, müssen wir die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zwingend überwinden. Die sächsische CDU muss ihre Blockadehaltung aufgeben und den Weg für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien frei machen.
Mit dem Osterpaket, der größten energiepolitischen Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten, hat die Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt. Erneuerbare Energien dienen also der öffentlichen Sicherheit. Alle konkurrierenden Interessen sind zugunsten des beschleunigten und konsequenten Ausbaus zurückzustellen. Bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch in Deutschland zu 80 Prozent, ab 2035 nahezu vollständig aus regenerativen Energiequellen gedeckt werden. Das Wind-an-Land-Gesetz legt verpflichtende Flächenziele für Windflächen je Bundesland fest. Sachsen muss dabei einen Anteil von 2 Prozent der Landesfläche bis 2032 ausweisen. 1,3 Prozent müssen bereits bis 2027 ausgewiesen werden. Erfolgt die Flächenausweisung nicht, verliert ein Bundesland das Recht auf abschließende Konzentrationsplanung und damit jede Möglichkeit den Ausbau der Windenergie selbst zu gestalten und dabei für umfassenden Naturschutz zu sorgen.
Ohne einen massiv beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien verfehlt der Freistaat seinen Beitrag zur Erreichung der internationalen und nationalen Klimaschutzziele, setzt seine Attraktivität als Wirtschaftsstandort aufs Spiel und verabschiedet sich vom eigenen Handlungs- und Gestaltungsspielraum bei der Energiewende. Vor dem Hintergrund der aktuellen Energiepreiskrise verschärft sich der Handlungsdruck noch einmal immens. Deswegen müssen unverzüglich alle Optionen, die der Erreichung unserer
Ausbauziele dienen, als effektives Gesamtpaket auf den Tisch gelegt werden. Für uns Bündnisgrüne ist dabei das Höchstmaß an Naturschutz und ökologischer Verträglichkeit unumstößlich. Es braucht Maßnahmen, die es uns ermöglichen die Flächenziele zu erreichen, unsere Natur zu schützen und die Steuerungsmöglichkeiten für Kommunen und Freistaat zu erhalten.

Folgende Prämissen sind für uns dabei zentral:

1. Konsequente Anwendung der Flächenziele des Bundes bis Ende 2022: Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) muss unverzüglich rechtlich verbindliche Vorgaben für Planungsverbände und Kommunen schaffen, die bei der Fortschreibung von Regionalplänen konsequent anzuwenden sind.

2. Flexibilisierungsklausel für Kommunen muss bis Ende 2022 in Kraft treten: Durch verschiedene Möglichkeiten finanziell von Windkraftanlagen zu profitieren, wächst das Interesse von Kommunen und Bürger*innen vor Ort. Damit sie schnellstmöglich kleinere Windparks auch jenseits der Regionalplanung flexibel planen und umsetzen können, muss das SMR dafür Sorge tragen, dass die Flexibilisierungsklausel noch in 2022 in Kraft gesetzt wird.

3. Ausnahmen zum Ausschluss von Wind über Wald nur im Einklang mit Natur- und Landschaftsschutz: Potentialanalysen von Windflächen zeigen, dass das 2-Prozent-Flächenziel bei einem vollständigen Ausschluss von Waldflächen in den Bundesländern mit großen Waldflächen, wozu Sachsen zählt, nicht erreicht werden kann. Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westphalen lassen deshalb Wind über Wald zu. Für uns sächsische Bündnisgrüne kommt eine pauschale Öffnung von Waldflächen nicht in Frage. Wir lassen Ausnahmen beim im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausschluss von Wind über Wald nur unter strengen Auflagen zu, die beinhalten, dass Waldflächen, die besondere Waldfunktionen nach dem Waldgesetz erfüllen oder sich in gesetzlichen Schutzgebieten (Naturschutzgebiet, Flora-Fauna-Habitat-Gebiet, Nationalpark, Natura 2000, Landschaftsschutzgebiet) befinden, als Eignungsgebiet für die Windenergienutzung konsequent ausgeschlossen werden,

  • durch den Bau entstehende Eingriffe in die Natur sowie die dauerhafte Flächeninanspruchnahme so gering wie möglich zu halten sind,
  • vorhandene Waldflächen hin zu naturnahen und klimaresistenten Mischwäldern gestärkt und die Waldmehrungsziele des Landesentwicklungsplans (30% Waldfläche) weiter konsequent verfolgt und in den Regionalen Planungsverbänden die dafür notwendigen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Waldmehrung flächenkonkret umgesetzt werden und
  • die Nutzung von Waldflächen für Windenergieanlagen mit einem Ausgleich der dafür in Anspruch genommenen Fläche von m indestens 1:1 durch neuen Wald sowie mit Aufforstung zu einem artenreichen, naturnahen Mischwald verbunden wird.

4. Turbo beim Ausbau der Solarenergie in Sachsen: Zur Erreichung der Klimaziele müssen alle Potenziale bereits bebauter Flächen voll ausgeschöpft werden. Daher braucht es auch beim Ausbau der Solarenergie umgehend ambitionierte und verbindliche Maßnahmen, u.a.:

  • eine Solarpflicht auf allen öffentlichen Gebäuden und Parkplätzen des Freistaates mit Umsetzung ab 2023. Jährlich müssen so mindestens 1 Megawatt auf Flächen der öffentlichen Hand zugebaut werden, bis alle Potenziale erschlossen sind,
  • eine Solarpflicht auf neu gebauten Gewerbegebäuden und Mehrfamilienhäusern sowie auf neuen Parkplätzen, soweit kein Nachweis über eine wirtschaftliche bzw. technische Unzumutbarkeit erbracht wurde und
  • einen Handlungsleitfaden zur Vereinbarkeit von Photovoltaik (PV) und Denkmalschutz, der auf die weitestgehende Ermöglichung von Photovoltaik-Anlagen ausgerichtet ist. Dieser ist durch das CDU-geführte SMR bis spätestens zum 1. Quartal 2023 zu erarbeiten.

5. Nachhaltigkeitskriterien für PV-Freiflächen: Für die Realisierung von PV-Freiflächenanlagen auf unversiegelten Flächen soll gelten, dass die ökologische Wertigkeit der Fläche durch das Gesamtkonzept der PV-Nutzung erhöht werden muss. Die Interessen von Natur-, Boden- und Artenschutz sind dabei in jedem Fall zu wahren.

6. Wir akzeptieren keine Sonderrechte für LEAG und MIBRAG: Bergbaufolgeflächen sind vielerorts prädestiniert für den Ausbau von Wind- und Solarparks. Es ist für uns nicht vertretbar, LEAG oder MIBRAG einseitig zu privilegieren, wie es die CDU will. Es müssen viele Akteure mitmachen. Beispielsweise leisten Bürgerenergiegenossenschaften einen wesentlichen Beitrag, um die Energiewende nachhaltig und gerecht zu gestalten. Anstatt neuer Monopolstrukturen wollen wir ein level playing-field, wo alle zum Zug kommen, die die Energiewende in Sachsen voranbringen.

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1 – 

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