Um die Barrierefreiheit im Landesverband, bei Veranstaltungen zu stärken, Teilhabe zu ermöglichen und unsere Arbeit inklusiver zu gestalten, beschließt die Landesversammlung folgende Maßnahmen, mit Auftrag zur Umsetzung und Delegierung an den Landesvorstand in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesarbeitsgemeinschaften:
1. Alle Beschlüsse des Landesparteirates, des Landesvorstandes und der Parteitage werden vor der Beschlussfassung daraufhin geprüft, ob sie Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.
2. Bei der Planung von Veranstaltungen aller Art wird die Barrierefreiheit in ihrer Vielfalt beachtet.
a. Es wird dafür gesorgt,
- dass je nach Größe der Veranstaltung mindestens eine Person als Assistenz bereitgestellt wird
- dass auf entsprechende Infektionschutz-, und Lufthygienemaßnahmen geachtet wird
- dass die Präsentationen und Redebeiträge im gesamten Raum sicht-, hör- und lesbar sind
- dass Redner*innen möglichst immer ein Mikrofon benutzen
- dass alle Veranstaltungen hybrid angeboten werden
b. Bei Landesdelegiertenkonferenzen muss Gebärdendolmetschung angeboten werden und kann auch KI-gestützt erfolgen. Diese sind ebenfalls zu streamen. Alle zukünftigen Präsentationen und Redebeiträge werden grundsätzlich mit Untertiteln versehen.
c. In Einladungen zu Landesdelegiertenkonferenzen oder Veranstaltungen des Landesverbandes werden die Ergebnisse der Prüfung auf Barrierefreiheit mitgeteilt (z. B. Stufen im Eingangsbereich, eingeschränkte Beleuchtung, Vortrag in leichter Sprache und vieles mehr). Diese Mitteilung wird inklusive Anmeldefristen und Bearbeitungszeiten in den Einladungen so gestaltet, dass Menschen mit Behinderungen genügend Zeit haben, notwendige Unterstützungsleistungen (wie z. B. Assistenz oder barrierefreien Transport) mit dem Landesverband zu organisieren.
d. Alle Wahlprogramme werden ebenfalls durch zertifizierte Personen in Einfacher Sprache verfasst.
3. Alle Veranstaltungen des Landesverbandes finden möglichst in barrierefreien oder wenigstens barrierearmen Räumen statt. Veranstaltungen in diesem Sinne sind insbesondere die Parteitage, die Grünen Tage, Treffen des Parteirates sowie der Landesarbeitsgemeinschaften und Fachveranstaltungen. Bei der Auswahl der Veranstaltungsorte wird auf Lufthygienekonzepte und barrierefreie Details, wie z. B. Breite der Türen, stufenfreiheit, rollstuhlgerechte Toiletten und Behindertenparkplätze geachtet.
4. Die Landesgeschäftsstelle erstellt eine Checkliste für Veranstaltungen des Landesverbandes und der Kreisverbände, um die Barrierefreiheit im Vorfeld, während dieser Veranstaltungen und danach abzusichern. Vorbild dafür können bereits öffentlich zugängliche Listen sein (z. B. Barrierechecker des Bundesverbandes).
5. Eine Umfrage zu Barrieren, die eine Teilhabe im Landesverband behindern, ist regelmäßig von der Landesgeschäftsstelle durchzuführen. Die Ergebnisse daraus werden bei der weiteren Planung von Veranstaltugen berücksichtigt. Der Bericht an die Mitglieder erfolgt im Jahresturnus durch die Landesgeschäftsstelle.
6. Die Kommunikation über Social-Media-Beiträge wird barrierefrei gestaltet (vor allem mit Bildbeschreibung, kontrastreicher Farbe/ Farbkombinationen, Verwendung von Textrahmen, screenreader-kompatibel und vielem mehr). Auf gewaltfreie Kommunikation wird geachtet.
7. Allen Mitgliedern der Gremien und Organe des Landesverbandes sowie der Kreisverbände ist ein Leitfaden für die Erstellung barrierefreier Dokumente bereitzustellen. Außerdem sollen barrierefreie Vorlagen für MSWord und MSPowerpoint oder OpenSource-Dokumente vorbereitet und in der Wolke zugänglich sein.
8. Alle Landesarbeitsgemeinschaften des Landesverbandes sind aufgefordert zu prüfen, welche Maßnahmen zur Umsetzung von Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit durch sie gefördert werden können. Dies setzt eine umfassende Bildung und Beratung durch den Landesverband voraus.
9. Dafür sind Workshops in den Landesarbeitsgemeinschaften und im Landesverband anzubieten, die über Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit informieren. Diese sollen bei der Entwicklung von notwendigen Maßnahmen unterstützen.
10. Stellenausschreibungen sollten so gestaltet sein, dass Menschen mit einem Grad der Behinderung sich ebenfalls angesprochen und eingeladen fühlen, sich zu bewerben.
11. Bei der Anmietung von Geschäftsstellen und Büros wird auf umfangreiche Barrierefreiheit geachtet.
Forderungen für unsere kommenden Wahlkämpfe:
1. entsprechend den oben genannten Forderungen vorzugehen
2. das Wahlprogramm barrierefrei zu gestalten (Leichte Sprache, Bildgestaltung, QR-Code zu Links, die Texte vorlesen und vieles mehr)
3. Bei der Planung und Gestaltung von Videobeiträgen werden Untertitel und Gebärdensprache berücksichtigt. Gebärdendolmetscher*innen sind immer einzubinden. Spontan aufgenommene Videos, die den Wahlkampf unterstützen, sind von dieser Regelung ausgenommen.
4. Werbemittel wie zum Beispiel Plakate sind barrierearm zu gestalten (kontrastreiche Farben/Farbkombinationen, Schriftgröße, Verwendung von Textrahmen, auf einfache, klare Sprache ist zu achten und vieles mehr).
5. Die Auswahl der Orte für unsere Wahlkampfveranstaltungen sind ebenfalls einer Prüfung der Barrierearmut zu unterziehen und mehrheitlich nach festzulegenden Kriterien der Barrierefreiheit auszuwählen. Als Zielwert wird mindestens 90 Prozent angestrebt. Alle Wahlkampfveranstaltungen sollten bei deren Umsetzung bewertet werden, um langfristige Erkenntnisse zu erlangen,die Teilhabe aller Menschen an unseren Wahlkämpfen zu ermöglichen.
6. Die Übersetzung von Texten in leichter Sprache ist so zu beauftragen, dass Menschen, die die Prüfung übernehmen, eine angemessene Vergütung direkt erhalten. Das bedeutet, dass eine entsprechende Dienstleister*in mit der erforderlichen Prüfung der Texte keine Werkstatt für Menschen mit Behinderung beauftragt werden darf.
Gleichzeitig wollen wir Diskriminierung von persönlichen finanziellen Möglichkeiten sowie persönliche zeitliche Ressourcen abbauen.
1. Anfahrts- und Reisekosten sowie -zeiten werden durch wechselnde Tagungsorte verringert.
2. Abschläge bzw. Vorauszahlungen sollen in der Erstattungsordnung eingepflegt
werden. Auf eilige Bearbeitungen ist ebenfalls zu achten. Dazu wird der Landesvorstand bis zur nächsten Landesversammlung ein zu Konzept vorlegen. Dabei ist insbesondere die finanzielle Selbstbestimmung zu beachten.
3. Digitalisierung für Erstattungen soll ermöglicht werden. Insofern wird die Erstattungsordnung geändert. Hierfür setzt sich der Landesvorstand für eine schnelle Umsetzung des Digitalisierungsprozesses auf Bundesebene ein.
4. Verpflegung auf Veranstaltungen des Landesverbandes muss bezahlbar sein. Bei teuren Verpflegungen soll eine Soli-Kasse zur Verfügung gestellt werden.
Für Maßnahmen, die finanzielle Auswirkungen haben, wird ein Budget im kommenden Haushalt 2026 zur Verfügung gestellt, welches sich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landesverbandes bewegt.