Bürgerräte sind ein wirksames Instrument, um Menschen direkt in politische Entscheidungsprozesse einzubinden – auf Augenhöhe, konstruktiv und vielfältig. Durch die Zufallsauswahl entsteht ein repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung. Auch diejenigen, die sich sonst selten zu Wort melden oder keinen direkten Zugang zu politischen Debatten haben, werden einbezogen. Bürgerräte fördern so nicht nur die demokratische Legitimation politischer Entscheidungen, sondern stärken auch das Vertrauen in Politik und Verwaltung.
In einer Zeit, in der politische Prozesse als immer komplexer und entfernter erlebt werden, schaffen Bürgerräte Nähe, Transparenz und ein neues Miteinander. Sie ermöglichen es, gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden – sachlich, respektvoll und mit Blick auf das Gemeinwohl. Die Beteiligten erleben, dass ihre Stimme zählt und politische Gestaltung möglich ist.
Professionelle Moderation der Beteiligung sorgt dafür, dass auch die leisen Stimmen gehört werden. Der Fokus auf einzelne Sachthemen lässt Parteiorientierungen in den Hintergrund treten und ermöglicht konsensorientiertes Arbeiten.
Die von Bürgerräten erarbeiteten Lösungen haben eine sehr hohe Glaubwürdigkeit und deshalb gute Chancen, von einer breiten Bevölkerungsmehrheit akzeptiert zu werden - besonders bei komplexen und polarisierenden Themen.
Gute Erfahrungen in Sachsen – jetzt den nächsten Schritt gehen und den Erfahrungsvorsprung nutzen
In der vergangenen Legislaturperiode wurde mit der Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung erstmals ein konkretes Instrument geschaffen, mit dem Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen finanzielle Unterstützung für Beteiligungsformate beantragen konnten. Zahlreiche Projekte sind daraus hervorgegangen – darunter auch Bürgerräte, Beteiligungswerkstätten oder Jugendbeteiligungsprozesse.
Begleitet wurde dies durch den Aufbau eines landesweiten Netzwerks für Beteiligung, das als Plattform für Austausch, Qualifizierung und Vernetzung dient. Die positive Resonanz zeigt: Es gibt ein großes Interesse an Beteiligung – sowohl auf kommunaler Ebene als auch in der Zivilgesellschaft. Diese Entwicklungen gilt es nun zu verstetigen und strukturell zu verankern.
Daher bittet die Landesversammlung die BÜNDNISGRÜNE Landtagsfraktion:
Eine gesetzliche Grundlage für Bürgerräte in den Landtag einzubringen, die es Kommunen, Landkreisen und dem Freistaat ermöglicht, Bürgerinnen und Bürger per Zufallsauswahl rechtssicher in Beteiligungsprozesse einzubeziehen. Damit entfallen aufwendige Einzelregelungen in jeder Gebietskörperschaft. Stattdessen entsteht ein verlässlicher Rahmen mit einheitlichen Standards zur Durchführung, Auswahl, Moderation, Transparenz und Auswertung von Bürgerräten – ohne Pflicht zur Umsetzung.
Die Staatsregierung fordern wir auf:
Das landesweite Netzwerk für Beteiligung weiterzuentwickeln und zu verstetigen, und so den Austausch zwischen Kommunen, Freistaat, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zu ermöglichen und dabei Qualität und Wirkung von Beteiligung dauerhaft zu sichern.
Finanzielle Mittel verlässlich bereitzustellen, um staatliche und zivilgesellschaftliche Träger bei der Durchführung von Bürgerräten und weiteren Beteiligungsformaten zu unterstützen. Die Förderrichtlinie hat sich durch ihre niedriegschwellige, bürokratiearme und einfache Beantragung bewährt – sie muss langfristig und verlässlich fortgeführt und ausgebaut werden.
Demokratie lebt von Beteiligung – auch zwischen den Wahlen.
Mit einer gesetzlichen Grundlage, funktionierenden Netzwerken und ausreichender finanzieller Unterstützung kann Sachsen eine Vorreiterrolle in Sachen demokratischer Beteiligung einnehmen. Bürgerräte sind ein Schlüssel für eine lebendige, inklusive und zukunftsfähige Demokratie und ertüchtigen das politische System gegen populistische Angriffe.