Die Wissenschaftsfreiheit gehört zum Fundament freier, demokratischer Gesellschaften. BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen stehen für Wissenschaftsfreiheit und eine vielfältige, weltoffene Hochschul- und Wissenschaftslandschaft in Sachsen. In Zeiten, in denen die Wissenschaftsfreiheit sowohl global als auch national unter Druck steht, gilt es, unser Eintreten für das im Grundgesetz Art. 5 verankerte Grundrecht auf die Freiheit von "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre" deutlich zu bekräftigen und aktiv zu stärken.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen fordern die Staatsregierung auf, sich nachdrücklich für die langfristige Sicherung und aktive Stärkung der Wissenschaftsfreiheit in Sachsen einzusetzen. Dazu gehört insbesondere:
1) Die rechtliche und faktische Absicherung und Durchsetzung der Freiheit von Forschung und Lehre gemäß Art. 5 (3) GG und Art. 21 SächsVerf. und eine erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber Angriffen auf die gesetzlichen Grundlagen. Dies beinhaltet auch eine langfristig auskömmliche Grundfinanzierung zu gewährleisten und wissenschaftliche Einrichtungen wirksam vor wissenschaftsfremder Einflussnahme auf Inhalte der Forschung, Lehre, Personalentscheidungen und Strukturen der akademischen Selbstverwaltung und vor Eingriffen in die Hochschulautonomie zu schützen.
2) Die öffentliche und institutionelle Solidarität mit bedrohten Forschenden in Sachsen, Deutschland und der Welt sowie der Ausbau von Präventions- und Schutzprogrammen und Fördermitteln für Wissenschaftler:innen, die von Bedrohung, Repression und Diskriminierung betroffen sind.
3) Die Förderung eines gesellschaftlichen Klimas, das Wissenschaftsfreiheit einschränkungslos bejaht und aktiv schützt, die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und den internationalen Austausch durch die Stärkung von internationalen Wissenschaftskooperationen vorantreibt.
4) Die Platzierung der historischen wie aktuellen Leistungen und Verdienste des Grundrechts auf Wissenschaftsfreiheit im öffentlichen Diskurs, um das Vertrauen in die Wissenschaften als wesentliche Komponente einer wehrhaften demokratischen Gesellschaft zu stärken.
5) Der Einsatz für einen gleichberechtigten Zugang zu Wissen und Wissenschaft sowie Bildungsgerechtigkeit für alle Menschen unabhängig von Geschlechtsidentität, Hautfarbe, Herkunft, Religion, sozialem Status und politischer Einstellung, damit Wissenschaft, Forschung und Lehre die Pluralität und Diversität der Gesellschaft abbilden kann, in der sie stattfinden und deren öffentliche Gelder sie beanspruchen.