Die derzeitige Finanzlage in Sachsen zeigt es deutlich: Ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren finanziellen Mitteln ist wichtiger denn je. Wir stehen vor großen Herausforderungen. Für die jetzige und für künftige Generationen gilt es, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Andererseits müssen bedarfsgerechte und multifunktional gedachte Infrastrukturen geschaffen, erhalten und ausgebaut werden.
Neben vielen engagierten Bürger*innen im Land braucht es dafür finanzielle Ressourcen. Diese werden von den Menschen erarbeitet. Der Respekt vor deren Leistung gebietet, die begrenzten finanziellen Mittel zielgerichtet, wirkungsvoll und sparsam einzusetzen. Das ist die Aufgabe solider Haushaltspolitik.
Die Mär, dass Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik allein durch „eine schwarze Null“ erzielt wird, ist auserzählt. Sachsen verdient und braucht eine Haushaltspolitik, die der Komplexität unserer Zeit und unserer Lebensgrundlagen gerecht wird und sich als Querschnittsaufgabe über alle politischen Handlungsfelder erstreckt. Andere Bundesländer sind in ihrem Verständnis und bei den eingesetzten Instrumenten bedeutend weiter. Dieser sächsische Rückstand begründet sich auf der von der Realität widerlegten CDU-Legende, der Haushalt müsse wie eine „schwäbische Hausfrau“ agieren.
Seit Jahrzehnten betreibt das CDU-geführte Finanzministerium in Sachsen das Gegenteil solider Haushaltspolitik – getragen von der eigenen Partei und der sächsischen Sozialdemokratie: Investitionen wurden systematisch vernachlässigt und so ein gefährlicher Investitionsstau geschaffen. Es fehlt an einem klaren Konzept, das die realen Herausforderungen anerkennt und annimmt – mit dem Ergebnis, dass Ungleichheiten wachsen und Leistungen immer weniger Wohlstand bringen, während gleichzeitig notwendige Zukunftsausgaben ausbleiben. Die scheinbare Schuldenfreiheit wurde teuer erkauft. Heute erleben wir die Folgen unterlassener Investitionen – von kaputten Schulen über unzuverlässigen ÖPNV bis hin zu handlungsunfähigen Kommunen. Der aktuelle Haushaltsentwurf 2025/26 ist Ausdruck dieser falschen Politik. Er steht in seiner sparwütigen Konzeptlosigkeit dem Ziel, die Lebenssituation der Menschen zu verbessern entgegen und ermöglicht weder vorausschauende Investitionen noch bietet er Lösungen für die Probleme der Gegenwart. Diese Zustände gefährden nicht nur unsere wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist Zeit, ökologische und soziale Gefahren nicht länger kleinzureden – Klimawandel und soziale Härten sind keine Zukunftsszenarien, sondern Realität.
Die BÜNDNISGRÜNE Regierungsbeteiligung ab 2019 hat gezeigt, wie es geht: mit Nachhaltigkeit als Leitmotiv, Transparenz als Prinzip und Generationengerechtigkeit als Ziel.
Solide Finanzpolitik für Sachsen muss darum wirken, statt verwalten – vorausschauend, gerecht und handlungsfähig. Wir BÜNDNISGRÜNE streiten für eine Finanzpolitik, die Zukunft gestaltet statt versäumt.
Wir stehen für eine tragfähige und nachhaltige Haushaltspolitik, die Vernunft und Solidarität vereint - transparent, wirkungsorientiert und mit klaren Prioritäten. So erhalten wir Lebensräume und bleiben handlungsfähig. Wir haben das Prinzip der Nachhaltigkeit verinnerlicht und verstehen es als ganzheitlichen Ansatz. Dazu binden wir die Dimensionen solide Haushaltspolitik, ökologische Vernunft und soziale Gerechtigkeit zusammen. Dabei entstehen auch Zielkonflikte. Das ist keine Schwäche, sondern ein Mehrwert gegenüber einer Entscheidungsfindung auf Basis von Einzelkriterien. Erst im Spannungsfeld verschiedener Zielbilder – und hier insbesondere der Haushaltspolitik – und der damit einhergehenden Abwägungen sind Entscheidungsfindungen im Sinne der Nachhaltigkeit als ganzheitliche Lösungen möglich. Nachhaltigkeit beschränkt sich nicht auf Finanzpolitik, sondern ist ein übergeordnetes Leitprinzip und somit Querschnittsaufgabe des gesamten politischen Handelns. Eine Haushaltspolitik ist erst solide, wenn öffentliche Mittel in diesem Sinne nachhaltig und gemeinwohlorientiert eingesetzt werden.
Transparenz
Grundlage jeglicher verantwortungsvollen Haushaltswirtschaft ist Klarheit über die aktuellen Verhältnisse und eine der kaufmännischen Vorsicht folgende Darstellung erwartbarer Entwicklungen. Dabei orientieren wir uns nicht nur an der Liquidität, sondern nehmen auch Vermögenswerte in den Blick, denn jede*r moderne Unternehmer*in und Wirtschaftswissenschaftler*in weiß, dass es keinen Unterschied gibt zwischen 10,0 Mio. EUR Darlehensschulden und maroder Infrastruktur, die für genau den gleichen Betrag saniert werden muss. Wir wollen das Vermögen des Freistaates erhalten und ausbauen. Dabei denken wir allerdings nicht nur in Gegenständen, sondern auch in Wissen - das Vermögen der Zukunft. Das bedeutet für uns vor allem:
- Die Vermögensrechnung des Freistaates weist alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, absehbare und bewertbare zukünftige Verpflichtungen sowie den Wertverzehr aus. Die Umstellung auf die Doppik auf Landesebene würde dies transparenter ausweisen und für den Werterhalt planvolleres Handeln vorgeben.
- Sondervermögen werden nur für umfangreiche, mehrjährige Maßnahmen für konkrete, unabweisbare Zwecke gebildet und nach haushaltswirtschaftlichen Regelungen unter Beteiligung des Parlaments bewirtschaftet.
- Wir stehen für einen zukunftsgerichteten, modernen Investitionsbegriff: Er muss anerkennen, dass Wissen, Zusammenarbeit, Technik und Handwerk sowie digitale Kompetenz die Infrastruktur des 21. Jahrhunderts bilden. Wer heute in dieses Know-how investiert, sichert die Innovationskraft und Leistungsfähigkeit von morgen in Wirtschaft und Verwaltung.
- Tragfähige Finanzpolitik bedeutet für uns die Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit unseres Freistaates auch mittel- und langfristig. Die mittelfristige Finanzplanung des Freistaates muss die finanziellen Risiken für den Freistaat endlich vollständig ausweisen: sei es das Risiko der vorfristigen Insolvenz der Braunkohleunternehmen, die enormen Lasten im Bereich Wasserversorgung oder die Folgen der Klimakrise und der demografischen Entwicklung.
Finanzverfassung und Schulden
Praktische Erfahrung und wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen: Die Schuldenbremse in unserer Verfassung versagt insbesondere dann, wenn es darum geht, auf konjunkturelle Schwankungen angemessen zu reagieren und wirtschaftliche Härten abzufedern. Andere Bundesländer sind uns hier voraus. Sie können flexibel reagieren und so wichtige Strukturen erhalten.
Auch auf Bundesebene ist nunmehr wegen des verantwortungsvollen BÜNDNISGRÜNEN Engagements der Weg für notwendige Zukunftsinvestitionen und volkswirtschaftliche Impulse auch durch die Aufnahme von Krediten mit klaren Leitplanken frei. Damit wird die staatliche Handlungsfähigkeit gestärkt und sichergestellt, dass die Gesamtverschuldung dauerhaft tragfähig bleibt. Das zeigt, dass eine andere, eine solide Finanzpolitik möglich ist.
Das bedeutet für uns vor allem:
- Wir stehen für eine moderne und wirkungsvolle Finanzverfassung, die es erlaubt, Schwankungen der Steuereinnahmen des Freistaates und der Kommunen aufgrund normaler wirtschaftlicher Entwicklungen auszugleichen.
- Darüber hinaus fordern wir, die Möglichkeiten des Grundgesetzes zur Darlehensaufnahme verantwortungsvoll für nachhaltige Zukunftsinvestitionen im Land und in den Kommunen im Sinne der Transformationsaufgaben (unter anderem Gestaltung der Energiewende, der Mobilitätswende, der Klimafolgenanpassung, Digitalisierung und demografische Entwicklung) und des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu nutzen.
- Die zusätzlichen Bundesmittel setzen wir zu allererst für Investitionen in Klimaschutz und die Klimaanpassung ein.
- Es sind instandgehaltene Brücken, modernisierte Schulen, funktionierender Öffentlicher Nah- und Fernverkehr, eine intakte Umwelt, sanierte Schwimmhallen und ausreichend finanzierte Sozialarbeit an der die Menschen den Wohlstand unseres Landes messen.
Wirkungsorientierung
Transparente Informationen sind die Grundlage für eine ziel- und wirkungsorientierte Haushaltswirtschaft. Alle Ausgaben, einschließlich Förderungen müssen Zielen folgen und in Hinblick auf ihre Wirkung reflektiert werden. Wir wollen, dass die bisherige Hand-in-den-Mund-Mentalität einem vorsorgenden Umgang mit den uns anvertrauten Mitteln weicht. Deshalb kommt es darauf an, nicht reine Leistungserstellungen zu kommunizieren, sondern auch deren Wirkungen und Ergebnisse darzustellen bzw. abzuschätzen. Das bedeutet für uns vor allem:
- Die vergangenheitsbezogene Rechnungslegung ist im Rahmen einer Nachhaltigkeitsberichterstattung um qualitative Aspekte zu ergänzen, die Chancen und Herausforderungen beschreiben. Insbesondere Umwelt- und Klimarisiken sind als Finanzrisiken offenzulegen, soweit sie noch nicht verantwortungsvoll bewertet werden können. Dabei orientieren wir uns an anerkannten Regeln für öffentliche und private Organisationen.
- Der Staatshaushalt soll in wesentlichen Dimensionen wie seiner Wirkung in Hinblick auf soziale, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit anhand von klaren Indikatoren qualifiziert werden. Durch die Entwicklung relevanter Leistungskennzahlen erweitert sich die Betrachtung auf die Wirkung (Outcome) der eingesetzten Haushaltsmittel zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele.
- Verwaltungsinterne Prozesse und Aufgaben sind zu evaluieren und anzupassen. Die Herausforderungen der Zukunft - Digitalisierung, Demografie, Fachkräftemangel - erfordern eine ambitionierte Bereitschaft zum Wandel von Prozessen und Organisationsstrukturen mit der dazugehörigen modernen Fehlerkultur.
- Bei Förderprogrammen stehen der Erhalt und der Ausbau bestehender Strukturen und deren regelmäßige Überprüfung in unserem Fokus. Es braucht mehr Pauschalisierungen und prüfbare, insbesondere soziale und ökologische Parameter bzw. Mindeststandards.
- Unsere Förderlandschaft ist grundhaft unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien vor allem im Wirtschaftsbereich zu konsolidieren. Effizienz und Wirksamkeit sind beispielsweise durch Instrumente, die einen Return ermöglichen, sicherzustellen. Bei der Wirtschaftsförderung müssen Ausstiegsszenarien von Anfang an mitgedacht und den Einzelfördersummen entsprechend, angemessene formale Anforderungen gewährleisten werden, um eine Überbürokratisierung bei Kleinstförderungen und die damit einhergehenden bürokratischen Belastung der sächsischen Wirtschaft zu verhindern.
Handlungsfähigkeit für die Kommunen
Unsere Kommunen sind die Wiege unseres Wohlstandes und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Eine wichtige Grundlage dafür ist ihre finanzielle Handlungsfähigkeit. Städte, Gemeinden und Landkreise stehen vor großen Herausforderungen. Der Erhalt und die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge steht dabei in unserem Fokus. Es ist ein nicht hinnehmbarer Tabubruch der aktuellen Minderheitskoalition, den kommunalen Finanzausgleich in den kommenden Jahren ohne Einigung mit der kommunalen Familie zu gestalten und erneut keine Reform tatsächlich anzugehen. BÜNDNISGRÜNE Politik setzt dagegen auf Zusammenarbeit und der fruchtbaren Suche nach Gemeinsamkeiten. Das bedeutet für uns vor allem:
- Kommunen müssen in der Lage sein, auch freiwillige Aufgaben in angemessenem Umfang zu erfüllen.
- Um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu garantieren, sind deren tatsächliche Bedarfe von großer Bedeutung. Dabei sind insbesondere auch ökosystemare Dienstleistungen zu berücksichtigen und Mittel für die Klimawandelanpassung strukturell zu sichern. Deshalb ist es notwendig, die gesetzlichen Regelungen so anzupassen, dass Kommunen besser in der Lage sind, unbürokratisch und selbstverantwortlich ihre Zukunfts- und Pflichtaufgaben zu erfüllen.
- Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung des Konnexitätsprinzips ("Wer bestellt, bezahlt") ein, unabhängig davon, ob Bundes- oder Landesebene involviert sind.
- Kommunale Förderprogramme werden regelmäßig auf ihre Wirkung hin evaluiert und, soweit möglich, in die allgemeine Finanzausstattung überführt. Außerdem wollen wir unbürokratische Beteiligungsmöglichkeiten für alle potenziellen Nutznießer sicherstellen.
- Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs halten wir nach wie vor für unausweichlich und unabdingbar. Die Transformationsaufgaben auf kommunaler Ebene müssen als prioritär verstanden werden und finanzielle Unterstützung erfahren. Wir stehen für einen modernen kommunalen Finanzausgleichsmechanismus, der gleichermaßen die Herausforderungen wachsender, aber auch schrumpfender sowie ländlicher, aber auch städtischer Kommunen berücksichtigt.
Ziele und Prioritäten
Finanzielle Mittel stehen nicht endlos zur Verfügung. Es ist natürlich, dass Wünsche häufig die Möglichkeiten übersteigen. Um das Beste für Sachsen zu erreichen, müssen auch im Haushalt klare Prioritäten gesetzt werden. Wir müssen auskömmlich finanzieren, was unserem Land Chancen eröffnet, den Zusammenhalt sichert und unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützt. Das kann nur auf der Grundlage einer verbindlichen Nachhaltigkeitsstrategie und mit transparenten Wirkungsanalysen verantwortungsvoll umgesetzt werden. Dabei geht es auch darum, ineffiziente und ziellose Maßnahmen und Prozesse zu identifizieren und zu korrigieren. Unsere Leitlinien und Ziele sind klar. Jetzt kommt es darauf an, sie anzugehen. Das bedeutet für uns vor allem:
- Unseren nachfolgenden Generationen hinterlassen wir eine saubere und intakte Umwelt. Dafür investieren wir in den Klima- und Umweltschutz.
- Wir hinterlassen nachfolgenden Generationen eine intakte und finanzierbare Infrastruktur.
- Wir investieren in ein gutes Zusammenleben – in Offenheit, Solidarität und Zusammenhalt.
- Wir schaffen finanzpolitische Spielräume für kommende Jahre und Generationen. Hierfür setzen wir uns auch auf Bundesebene für die Reform der Vermögens- und der Erbschaftssteuern ein.
- Der Schutz des Klimas und der Biodiversität, die Vorsorge vor den Folgen des Klimawandels, die Garantie von Freiheit und die soziale Sicherung sind für uns BÜNDNISGRÜNE auch in finanzieller Hinsicht handlungsleitend in Sachsen.