Eine moderne Verfassung für Sachsen!
GRÜNE Anforderungen an eine Änderung der Verfassung

Die Gesellschaft hat sich seit der Gründung des Freistaates Sachsen weiter entwickelt. Die sächsische Verfassung ist seit ihrem Inkrafttreten 1992 jedoch kein einziges Mal geändert worden. Wir wollen eine moderne und zeitgemäße Verfassung für unser Land. Die sächsischen GRÜNEN schlagen deshalb die folgenden Änderungen der Verfassung vor:
Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre und volles Wahlrecht für EU-Bürger!
Artikel 4: Wir wollen erreichen, dass Bürgerinnen und Bürger ab Vollendung des 16. Lebensjahres bei Kommunal- und Landtagswahlen wahlberechtigt sind. Außerdem sollen EU-Bürger auch zu Landtagswahlen wahlberechtigt sein.
Demokratisch legitimierte Vertretung der Sorben!
Artikel 6: Durch eine Neufassung des Artikels 6, Absatz 3 wollen wir die Einrichtung einer sorbischen Versammlung („Serbski Sejmik“) als demokratische Vertretung der Sorben erreichen, die Mitspracherecht bei allen Angelegenheiten des sorbischen Volkes haben soll.
Stärkung der Kinder- und Jugendrechte!
Artikel 9: Der Verfassungsartikel zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sollte so neu gefasst werden, dass ihre Rechte wirksam gestärkt werden. Der Freistaat Sachsen sollte sich daher in seiner Verfassung zur Erfüllung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichten.
Neufassung des Staatsziels Umweltschutz!
Artikel 10: Wir wollen die Verankerung des Klimaschutzes, die Aufnahme des Schutzgutes Erneuerungsfähigkeit der Umweltgüter, die Schaffung eines Biotopverbundes, eines umfassenden Ressourcenschutzes sowie einer effektiven Verbandsklage in Angelegenheiten des Umwelt- und Tierschutzes in der Verfassung. Der Klimawandel ist zur zentralen Herausforderung geworden. Regierung und Behörden müssen zu einer wirksamen Klimaschutzpolitik verpflichtet werden. Das Verbandsklagerecht ist so zu präzisieren, dass Umweltverbände in allen Umweltangelegenheiten klageberechtigt sind.
Gleichstellung aller Menschen und ihrer Familien!
Artikel 18 und 22: Diese Artikel regeln die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und den Schutz der Familie. Wir wollen durch eine Neufassung erreichen, dass Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Geschlechtsidentität gleichgestellt sind und ihre Familien gleich behandelt werden.
Stärkung des Grundrechts auf Datenschutz!
Artikel 27 und 33: Durch eine Neufassung dieser Artikel wollen wir erreichen, dass wirksamer Datenschutz auch im digitalen Zeitalter und angesichts moderner Telekommunikation gewährleistet wird. Wir fordern die Einführung eines Grundrechts auf unbeobachtete und anonyme Kommunikation im analogen wie im digitalen Raum. Darüber hinaus müssen Behörden verpflichtet sein, Bürgerinnen und Bürger umfassend über Überwachungsmaßnahmen zu benachrichtigen, beispielsweise wenn Videoüberwachungen oder Überwachungen von Handynetzen vorgenommen werden.
Grundrecht auf Informationsfreiheit!
Artikel 34: Wir wollen erreichen, dass die Bürgerinnen und Bürger an die Informationen herankommen können, die sie mit ihren Steuergeldern schon bezahlt haben. Ausnahmen sollen nur im Falle überwiegender schutzwürdiger Interessen des Schutzes persönlicher Daten oder von Geheimhaltungsbelangen zulässig sein.
Erleichterte Volksgesetzgebung durch Herabsetzung der Quoren!
Artikel 71ff: Für die direkte Demokratie bestehen in Sachsen hohe Hürden. Beispielsweise kann ein Volksentscheid nur stattfinden, wenn er von 450.000 Wahlberechtigten gefordert wird. Wir wollen mindestens erreichen, dass diese starre Zahl aufgegeben und an die Bevölkerungsentwicklung in Sachsen angepasst wird, indem ein Prozentanteil statt eine absolute Zahl festgesetzt wird. Wir stehen für möglichst niedrige Hürden für Volksanträge und Volksentscheide.
Echte und nachhaltig wirksame Schuldenbremse statt dogmatischem „Neuverschuldungsverbot“!
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen unterstützen die Verankerung einer echten Schuldenbremse in der sächsischen Verfassung. Wir stehen zu dem Prinzip, dass die Politik daran gehindert werden muss, unseren Kindern ein Übermaß an Schulden aufzubürden. Wir sind aber gegen ein dogmatisches, pauschales „Neuverschuldungsverbot“, das völlig blind für konjunkturelle Entwicklungen ist. Die Schuldenbremse muss so ausgestaltet sein, dass sie die Wirkungen von konjunkturellen Auf- und Abschwüngen auf die Einnahmen berücksichtigt sowie die finanzielle Handlungsfähigkeit von Land und Kommunen bei schweren Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen ermöglicht. Entscheidend für die Wirksamkeit einer Schuldenbremse sind Regelungen zur Umsetzung in den Haushaltsgesetzen, -ordnungen und entsprechenden Ausführungsgesetzen sowie die Veränderung der Praxis in der sächsischen Haushaltswirtschaft.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen fordern dafür:
- Regelungen, die den Kommunen Planbarkeit und eine Mindestfinanzierungen sichern unter stärkerer Beachtung, dass übertragene Aufgaben auch finanziert werden müssen,
- eine signifikante Verbesserung der Transparenz des sächsischen Landeshaushaltes und die Abkehr von Doppelhaushalten, um Transparenz sowie zeitnahe Steuerung von Einnahmen und Ausgaben zu verbessern,
- die Ausdehnung des Gesetzesvorbehalts und der Entscheidungsrechte des Parlaments auf Vermögen und Verpflichtungen außerhalb des Landeshaushaltes
Keine Diskussionsverbote!
Wir wollen eine breite Debatte über die Modernisierung unserer Landesverfassung und sind bereit, auch über andere Themen zu sprechen, z.B. die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen des Landtags nach Art. 48, die Einführung der Selbstverwaltung der Richterinnen und Richter nach Art. 77ff, die klarere Fassung des Mehrbelastungsausgleichs für Kommunen bei der Übertragung neuer Aufgaben nach Art. 85 oder die Stärkung der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene nach Art. 86.
Unsere Vorschläge zur Modernisierung der Verfassung:
Verfassungsmodernisierung ermöglichen! Atmende Schuldenbremse verankern.
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Presse
Informationsangebot der GRÜNEN-Landtagsfraktion
Die sächsische Verfassung ist seit ihrem Inkrafttreten 1992 kein einziges Mal geändert worden.
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