Beschluss: Selbstständig und weltoffen – für sächsische Hochschulen mit Zukunft

Die sächsischen Grünen betrachten Bildung als Bürgerrecht und wollen deshalb möglichst vielen Bürgerinnen
und Bürgern den Zugang zu Hochschulbildung eröffnen. In einer zunehmend wissensbasierten Gesellschaft
eröffnet Hochschulbildung neue Chancen individueller Selbstbestimmung und ermöglicht eine breitere
Teilhabe am gesellschaftlichen Diskurs. Hochschulen müssen deshalb als Orte, an denen über die
Perspektiven, Traditionen und Probleme der Gesellschaft reflektiert und diskutiert wird, erhalten und
gestärkt werden. Damit wenden wir uns gegen eine
Ökonomisierung der Hochschulen, ohne die neuen ökonomischen Perspektiven einer wissensbasierten
Wirtschaft für Sachsen aus dem Auge zu verlieren.
Die grundlegenden Veränderungen der Hochschullandschaft in Sachsen, Deutschland und Europa bieten aus
grüner Sicht vielfältige Chancen. Nationale Gesichtspunkte treten in den Hintergrund, es bildet sich ein
europäischer Hochschulraum, in dem regionale und internationale Vernetzungen von Wissenschaft und
Gesellschaft immer wichtiger werden. Mit der Umsetzung des „Bologna-Prozesses“ in den sächsischen
Hochschulen sollen diese Entwicklungen nachvollzogen und vorangetrieben werden. Dieser Prozess bietet
Chancen, Hochschulen und Wissenschaft so zu entwickeln, dass sie Impulsgeber für die Entwicklung einer
wissensorientierten Gesellschaft sein können. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen wollen, dass Studierende,
Lehrende und Forschende an diesem Prozess der Europäisierung unmittelbar teilhaben und ihn mitgestalten
können. Deshalb wollen wir den Hochschulen mehr Raum für eigene Entscheidungen geben, den Zugang zu
Wissenschaftsberufen erleichtern, Frauen in der Wissenschaft fördern und ausländische Studierende besser
an sächsischen Hochschulen integrieren, die Lehre stärken und den Anteil an Studierenden eines Jahrganges
auf über 50% steigern.

Die Herausforderungen der Hochschulentwicklung erfordern dabei eine grundlegende
Überprüfung der Organisation von Wissenschaft und Hochschule in Sachsen. Unsere Hochschulen müssen
aus der Detailverantwortung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst gelöst werden, ohne dass
Entscheidungskompetenzen erneut an einer Stelle innerhalb oder außerhalb der Hochschulen konzentriert
werden. Die staatliche und insbesondere parlamentarische Verantwortung für die Entwicklung der
Hochschullandschaft darf dabei nicht verloren gehen, sondern
muss in ihren Verfahren wesentlich transparenter als bisher gestaltet werden. Parallel zu der größeren
Eigenverantwortung der Hochschulen muss die Beteiligung von Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Mitarbeitende an den Entscheidungen ihrer Hochschule gestärkt werden.

Daher fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen:

1. Mehr Zugangsgerechtigkeit und bessere Studienqualität

• Die Studiengebührenfreiheit soll auf nichtkonsekutive Masterstudiengänge ausgedhnt werden, sofern sie
nicht weiterbildend sind
• In konsekutiven Studiengängen muss der Bachelor einzige Zugangsvoraussetzung zum Masterstudium sein
• Orientierungssemester in der Studieneingangsphase
• Förderung der Zusammenarbeit innerhalb und zwischen Fachbereichen sowie zwischen Hochschulen zur
Qualitätssicherung und –entwicklung, z.B. durch Auf- und Ausbau hochschulübergreifend arbeitender
Evaluations- und Beratungsstellen
• Förderung von Gasthörerschaften und Gastdozenturen zwischen den Hochschulen des Freistaates
Sachsen

2. Transparenz bei der staatlichen Verantwortung für die Hochschulentwicklung

• Verbindliche Zielvereinbarungen über die Rahmenbedingungen und
Schwerpunktsetzungen der Hochschulentwicklung zwischen dem Sächsischen
Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und den Hochschulen
• Gleichberechtige Aushandlung der Zielvereinbarungen und Zustimmungspflicht des Landtages
• Einführung von Globalhaushalten für die sächsischen Hochschulen und eigenen Budgets für die Fakultäten
• Umwandlung der Landeshochschulkonferenz zum Landeshochschulrat, der als Koordinationsgremium für
die sächsischen Hochschulen wirkt

3. Umfassende Mitwirkungsrechte innerhalb der Hochschule

• Viertelparitätische Besetzung des Konzils zum Beschluss der Grundordnung und
zur Wahl des Rektors
• Beschluss von wesentlichen Entscheidungen wie Haushalts- und Personalplanung,
Hochschulordnungen u.ä. durch den Senat
• Einführung eines Hochschulrates für die strategische Beratung der Hochschule, bestehend aus von Konzil
und Staatsregierung vorgeschlagenen hochschulexternen Mitgliedern
• Viertelparitätische Entscheidungen der Mitgliedergruppen einer Hochschule in allen grundsätzlichen nichtakademischen Angelegenheiten (Haushalt, Stellen- und
Entwicklungsplanung)
• privilegiertes Stimmrecht für Studierende in Fragen der Studienorganisation

4. Reform des Dienstrechts

• Einführung der Juniorprofessur
• Abschaffung der Habilitation als Regelvoraussetzung zur Übernahme an Professuren an Universitäten
• Abschaffung der Verbeamtung auf Lebenszeit von Professoren und grundsätzliche
Einstellung als Angestellte
• Erhöhung des Anteil unbefristeter Arbeitsverträge
• Erleichterung der weiteren berufsbegleitenden Qualifikation von Mitarbeitenden, sowohl im akademischen
als auch im administrativen Bereich
• Didaktische Qualifikation muss zum Einstellungsmerkmal für lehrendes Hochschulpersonal werden
• Gezielter Aufbau der Promotion durch strukturierte Studienangebote und Vernetzung von jungen
Hochschulmitarbeitenden während und nach der Promotionsphase

• Verbesserung der Bedingungen für wissenschaftliche Karrieren
• Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

5. Stärkere Förderung von Frauen

• Erstellung von Frauenförderplänen an Hochschulen und Fakultäten
• Bevorzugung von Frauen bei der Besetzung offener Stellen bei gleicher Qualifikation, wenn ihr Anteil im
Fachbereich unter 50 Prozent liegt
• Der repräsentierte Anteil jeden Geschlechtes in Kommissionen und Entscheidungsorganen soll mindestens
40 Prozent betragen

6. Weitere Internationalisierung

• Erarbeitung von Integrationsplänen für ausländische Studierende an den sächsischen Hochschulen
• Unbürokratische Regelanerkennungen von an anderen aus- und inländischen Hochschulen erbrachten
Studien-und Prüfungsleistungen
• Haupt-oder nebenamtliche Beauftragte für die Belange ausländischer Studierender und Beschäftigter sowie
Internationalisierung

 

Dies ist nicht der vollständige Beschluss. Der komplette Beschluss ist hier nachzulesen: Beschluss als PDF

ALLE VERÖFFENTLICHUNGEN

Unsere Kernerfolge

1 – 

weltoffen.

2 – 

ökologisch.

3 – 

gerecht.

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