Beschluss Reform des SGB II und der Strafvorschriften des § 256 StGB

Unbeschadet der grundsätzlichen Notwendigkeit, wesentliche Teile des SGB II zu reformieren, fordert die
LDK die Bundestagsfraktion auf, eine Gesetzesinitiative im Bundestag zu starten, die folgende Ziele verfolgt:
1. Energieeinsparungen und sparsamer Umgang mit Heizkosten müssen sich auch für Empfänger
von SGBII Leistungen lohnen. Deshalb sind über die Regelungen des § 22 SGB auch finanzielle
Anreize zu schaffen. Z.B. sollten Heizkosteneinsparungen, die zu einer Rückzahlung oder Gutschrift geleisteter Vorauszahlungen führen, nicht im vollen Umfang auf den Bedarf angerechnet
werden. Von solchen Rückzahlungen oder Gutschriften sollten mindestens 50% beim Empfänger
verbleiben.
2. dass in die Bestimmungen des § 263 StGB eine Bagatell-Klausel eingeführt wird, die das Verfolgen von Straftatbeständen, insbesondere in den Fällen, die im Zusammenhang mit dem Leistungsbezug nach den Bestimmungen des SGBII stehen, bis zu einer Schadenshöhe von 100€ ausschließt.

Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, gegenüber der Staatsregierung darauf hinzuwirken, dass

3. in Sachsen die Maßstäbe für die Beurteilung potenziellen strafrechtlich relevanten Verhaltens bei Beziehern von Leistungen nach dem SGBII einheitlich sind. Insbesondere soll die Landtagsfraktion darauf hinwirken, dass die Verfolgung von Bagatelldelikten nicht zu einer unterschiedlichen Beurteilung von Straftatbeständen gemäß $ 263 StGB führt. Der Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz muss auch bei der Anwendung
der Strafverfolgungspraxis bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten von SGBII Leistungsempfängern
gewährleistet sein.

Dies ist nicht der vollständige Beschluss. Der komplette Beschlusstext ist hier nachzulesen: Beschluss als PDF

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