Demokratische Hochschulen

Für starke Studierendenvertretungen und umfassende Mitbestimmungsrechte aller Hochschulmitglieder
In den vergangenen Jahren wurden unter den CDU-geführten Staatsregierungen systematisch Mitbestimmungsrechte an den Hochschulen zurückgefahren. Die Kompetenzen der demokratisch gewählten Gremien wurden beschnitten, während Rektorate und Hochschulräte einen deutlichen Machtzuwachs erfuhren. Die sächsischen GRÜNEN haben entschieden gegen diese Entwicklung gekämpft und sich für eine stärkere Demokratisierung der Hochschulen im Zuge einer stärkeren Selbstständigkeit von Hochschulen in organisatorischen und finanziellen Bereichen eingesetzt. Mit dem Angriff auf die verfasste Studierendenschaft versucht die Staatsregierung nun einen Kern der demokratischen Hochschule zu treffen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen den Demokratieabbau an sächsischen Hochschulen stoppen und fordern:

I. Starke Studierendenvertretungen beibehalten
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wenden sich entschieden gegen die von der CDU-FDP-Koalition beschlossene Änderung der gesetzlichen Regelung zur Mitgliedschaft und Beitragszahlung in der Verfassten Studierendenschaft und setzen sich für deren umgehende Rücknahme ein. Wir fordern:

  1. Legitimation der Studierendenvertretungen wahren
    Die Verfasste Studierendenschaft an den sächsischen Hochschulen ist ein direktes Erbe der studentischen Bemühungen um eine Demokratisierung der Hochschulstrukturen während der Friedlichen Revolution. Sie wurde in ihrer jetzigen Form vom ersten Sächsischen Landtag per Gesetz legitimiert und hat sich sowohl in ihrer Struktur als auch in der Qualität der Wahrnehmung ihrer gesetzlich normierten Aufgaben bewährt. Eine Beschränkung der Gültigkeit ihrer Entscheidungen auf nur einen Teil beitragszahlender Mitglieder würde nicht nur die Legitimation ihrer Arbeit negieren, sie würde zu schweren Verwerfungen hinsichtlich der Verbindlichkeit ihrer Beschlüsse – etwa als Teil der Verwaltungsräte der Studierendenwerke oder bei den Semestertickets – für alle Studierenden führen.
  2. [...]

Der vollständige Beschlusstext ist in diesem PDF nachzulesen.

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