Das staatliche Gewaltmonopol durchsetzen – Die Gewaltspirale durchbrechen

Das Jahr 2015 war in Sachsen ein Jahr der Gewalt. Ein Jahr der Gewalt gegen Flüchtlinge und ihre Unterstützer*Innen, gegen Andersdenkende, gegen Journalist*Innen und gegen die Polizei. Die Hemmschwellen vieler Bürger*Innen sind, was die Ausübung von Gewalt angeht, deutlich gesunken – eine Radikalisierung von Teilen der Gesellschaft ist unübersehbar. Gleichzeitig gibt es die Entwicklung, dass viele Menschen in Sachsen glauben, ihre Sicherheit in die eigene Hand nehmen zu müssen. Es sind deutliche Tendenzen erkennbar, dass Bürger*Innen, in der Annahme eines vermeintlich kollektiven Staatsversagens, in vorstaatliche Zustände von Selbstjustiz zu verfallen drohen. Gerade jetzt braucht es einen wirkmächtigen Rechtsstaat, der seiner ureigenen Schutzaufgabe gegenüber der Bevölkerung auch tatsächlich nachkommt und gegen jede Form politisch motivierter Gewalt vorgeht, ohne dabei Freiheiten und Grundrechte auszuhöhlen.

Im letzten Jahr hat, aufgrund vieler Geschehnisse, das Vertrauen der Bürger*Innen in den sächsischen Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol spürbar gelitten. Das Ziel aller demokratischen Parteien muss es daher sein das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Sicherheitsinstitutionen und das staatliche Gewaltmonopol wieder herzustellen, so dass diese die Sicherheit aller Menschen, die in Sachsen leben, wieder gewährleisten können. Versammlungsverbote wie in Heidenau, die das Demonstrationsrecht aushöhlen, dürfen wir nicht zulassen, denn unsere Grundrechte dürfen wir nicht zur Disposition stellen, weil der Staat zu schwach ist sie zu schützen! Genauso müssen Ausschreitungen im Umfeld von Versammlungen unterbunden und die Täter dafür zur Verantwortung gezogen werden. Wer Böller und Steine auf Polizisten wirft, Barrikaden entzündet und eine Spur der Verwüstung hinterlässt, hat jeglichen Anspruch darauf verloren, sein Handeln in irgendeiner Form politisch zu legitimieren. Gewalt, egal von wem und aus welchen Gründen, ist zu verurteilen und darf kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein.

Um die Gewaltspirale zu durchbrechen, muss auch die Polizei einen erheblichen Beitrag leisten. Genauso, wie unverhältnismäßiges polizeiliches Vorgehen in keiner Weise eine Begründung für Ausschreitungen gegen die Polizei sein kann, rechtfertigen auch schwere Ausschreitungen nicht ein unverhältnismäßiges Vorgehen der Polizei, insbesondere gegen friedliche Demonstrant*Innen, wie wir es in Sachsen in letzter Zeit häufig erlebt haben. Den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt es bei allen polizeilichen Maßnahmen, gleich gegen wen sie gerichtet sind, zu wahren. [...]

Der vollständige Beschlusstext ist in diesem PDF nachzulesen.

 

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