Konsequenzen aus der „Löschaffäre“ beim Verfassungsschutz – Verfassungsschutz neu aufstellen, Kampf gegen Rechtsextremismus kompetent und entschieden führen

Das in der Vergangenheit an Skandalen nicht arme Sächsische Landesamt für Verfassungsschutz befindet sich seit Anfang Juli erneut in den Schlagzeilen. Im Zusammenhang mit der durch das Innenministerium zwischenzeitlich angewiesenen Löschung von Daten über Abgeordnete der AfD haben sich gravierende fachliche und rechtsstaatliche Mängel innerhalb des Verfassungsschutzes offenbart.

Der jüngste Skandal fällt in eine Zeit, in der die Bedrohung unserer freien und offenen Gesellschaft durch rechtsextreme Netzwerke und Verfassungsfeinde auf der Straße und den Parlamenten merklich zugenommen hat. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Kampf gegen den weiter erstarkenden Rechtsextremismus eine zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe und liegt in der Verantwortung aller Demokrat*innen und Institutionen im Freistaat.

Unsere grundsätzliche Vorstellung eines gesellschaftlichen Verfassungsschutzes

Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für eine starke Zivilgesellschaft und eine klare politische Haltung gegenüber jedweder Form des Rechtsextremismus. Der wirksamste Verfassungsschutz kommt aus der Gesellschaft und nicht allein aus dafür zuständigen Institutionen, erst recht nicht, wenn diese seit Jahren ihre Aufgaben nur unzureichend erfüllen und mitunter Teil des Problems sind.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen treten seit vielen Jahren für grundlegende Änderungen beim Verfassungsschutz ein und halten daher weiterhin die Auflösung der bisherigen Verfassungsschutzstruktur und den Neuanfang mit zwei getrennten Institutionen für den besten Weg, um wirksam über Gefährdungen für unsere Demokratie zu informieren und terroristische Gefahren frühzeitig zu erkennen. Für uns ist es weiterhin die bessere Option, wenn sich eine gut kontrollierte Terrorabwehrbehörde mit der Aufklärung schwerster Gefahren für die Sicherheit beschäftigt und dafür auch (auf das notwendigste begrenzte) nachrichtendienstliche Mittel erhält, jedoch auf die Ausspähung der öffentlichen Meinungskundgabe verzichtet. Im Gegenzug soll sich eine Forschungsstelle für Demokratie, in der sich wissenschaftlich fundiert mit antidemokratischen und menschenfeindlichen Tendenzen in Sachsen auseinandergesetzt wird, die Öffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen informieren. Diese Forschungsstelle soll keine hoheitlichen Befugnisse haben und darf keine nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen. Sie soll im Wesentlichen die bisherigen Analyseaufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz übernehmen.

Gerade mit Blick auf die offenkundige Inkompetenz des Verfassungsschutzes im Bereich des Rechtsextremismus in den letzten Jahren und in Bezug auf die aktuelle unzureichende fachliche und juristische Arbeit bei der Speicherung von Daten über Abgeordnete der AfD zeigt sich, dass unsere Vorstellung eines gesellschaftlichen Verfassungsschutzes nicht an Aktualität verloren hat. Vor diesem Hintergrund ist es ein großer Erfolg der Koalitionsverhandlungen, dass wir zumindest die zweite Säule unserer Überlegungen mit der vereinbarten Gründung einer „Dokumentations- und Forschungsstelle zur Analyse und Bewertung demokratiefeindlicher Bestrebungen“ durchsetzen konnten.

Unsere Anforderungen an das derzeitige System des Verfassungsschutzes

In den Koalitionsverhandlungen mit CDU und SPD haben sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen mit der Vorstellung eines generellen Systemwechsels und mit der Auflösung des derzeitigen Verfassungsschutzes nicht durchsetzen können. In erster Linie ging es bei den Verhandlungen darum, den Wunsch nach Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes abzuwehren. Die letztlich vereinbarten Änderungen beim Verfassungsschutz gingen jedoch in Richtung der BÜNDNISGRÜNEN Forderungen.

Wenn es keine Mehrheit gibt, die derzeitige Struktur des Verfassungsschutzes aufzulösen, braucht es gerade jetzt, vor dem Hintergrund der Skandale der letzten Jahre, aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen zumindest eine grundlegende Neuaufstellung des Verfassungsschutzes in Sachsen durch folgende Maßnahmen:

  • Schnellstmögliche Errichtung einer „Dokumentations- und Forschungsstelle zur Analyse und Bewertung demokratiefeindlicher Bestrebungen“, in der sich wissenschaftlich fundiert mit antidemokratischen und menschenfeindlichen Tendenzen in Sachsen auseinandergesetzt wird und die als gesellschaftlicher Gegenpol zum Landesamt für Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen informiert;
  • Umfassende rechtsstaatliche Sanierung der Arbeitsweise des Landesamtes für Verfassungsschutz durch eine jederzeitige Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben bei der Informationsgewinnung und -analyse, insbesondere auch bei der Speicherung von Daten über Abgeordnete. Verfassungsfeinde bekämpft man nicht durch verfassungswidrige Praktiken;
  • Verbesserung der Kompetenz und der Analysefähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz durch eine stärkere Trennung der Gefahrenerkennung und der wissenschaftlich fundierten Auswertung verfassungsfeindlicher Bestrebungen sowie durch die Gewinnung fachlich und juristisch versierten Personals;
  • Verbesserung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit den anderen Sicherheitsbehörden, ohne dabei in das verfassungsrechtlich verankerte Trennungsgebot einzugreifen;
  • Konkretisierung der gesetzlichen Voraussetzungen für den Einsatz von V-Personen durch das Landesamt für Verfassungsschutz;
  • Präzisierung der Regelungen zur Veröffentlichung von Prüf- und Verdachtsfällen durch das Landesamt für Verfassungsschutz;
  • Verbesserung der Informationspraxis des Landesamtes für Verfassungsschutzes über lokale rechtsextreme Bestrebungen und Immobiliennutzungen gegenüber den jeweiligen kommunalen Verantwortungsträger*innen und der Zivilgesellschaft;
  • Ausbau der parlamentarischen Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz durch eine Stärkung der Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK), indem diese eine Fachstelle mit qualifiziertem Personal zur Unterstützung der Mitglieder der PKK bei ihrer Kontrollfunktion zugeordnet bekommt;
  • Mehr Transparenz über die grundlegende Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz durch die Behandlung nicht geheimhaltungsbedürftiger Fragen des Verfassungsschutzes im Innenausschuss des Landtages.
  • Konsequente Aufklärung rechtsextremer Netzwerke und Strukturen, insbesondere im Bereich der Neuen Rechten, militanter Neonazigruppierungen und der sog. Prepperszene.

Darüber hinaus lehnen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen die Ausweitung von Befugnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz, insbesondere im Bereich der technischen Überwachung, entschieden ab. Ebenso gibt es aus BÜNDNISGRÜNER Sicht keine plausible Begründung dafür, dass das schon im Bundesvergleich gut ausgestattete Landesamt in Sachsen insgesamt noch mehr Personal braucht.

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