19. April 2024
- Ganztägig
- Kreisgeschäftsführer*innen und Kreisvorstände-Treffen
20. April 2024 12:00 – 21. April 2024 14:00
- Wahlkampfcamp
20. April 2024
- Ganztägig
- Landesparteirat
Das in der Vergangenheit an Skandalen nicht arme Sächsische Landesamt für Verfassungsschutz befindet sich seit Anfang Juli erneut in den Schlagzeilen. Im Zusammenhang mit der durch das Innenministerium zwischenzeitlich angewiesenen Löschung von Daten über Abgeordnete der AfD haben sich gravierende fachliche und rechtsstaatliche Mängel innerhalb des Verfassungsschutzes offenbart.
Der jüngste Skandal fällt in eine Zeit, in der die Bedrohung unserer freien und offenen Gesellschaft durch rechtsextreme Netzwerke und Verfassungsfeinde auf der Straße und den Parlamenten merklich zugenommen hat. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Kampf gegen den weiter erstarkenden Rechtsextremismus eine zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe und liegt in der Verantwortung aller Demokrat*innen und Institutionen im Freistaat.
Unsere grundsätzliche Vorstellung eines gesellschaftlichen Verfassungsschutzes
Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für eine starke Zivilgesellschaft und eine klare politische Haltung gegenüber jedweder Form des Rechtsextremismus. Der wirksamste Verfassungsschutz kommt aus der Gesellschaft und nicht allein aus dafür zuständigen Institutionen, erst recht nicht, wenn diese seit Jahren ihre Aufgaben nur unzureichend erfüllen und mitunter Teil des Problems sind.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen treten seit vielen Jahren für grundlegende Änderungen beim Verfassungsschutz ein und halten daher weiterhin die Auflösung der bisherigen Verfassungsschutzstruktur und den Neuanfang mit zwei getrennten Institutionen für den besten Weg, um wirksam über Gefährdungen für unsere Demokratie zu informieren und terroristische Gefahren frühzeitig zu erkennen. Für uns ist es weiterhin die bessere Option, wenn sich eine gut kontrollierte Terrorabwehrbehörde mit der Aufklärung schwerster Gefahren für die Sicherheit beschäftigt und dafür auch (auf das notwendigste begrenzte) nachrichtendienstliche Mittel erhält, jedoch auf die Ausspähung der öffentlichen Meinungskundgabe verzichtet. Im Gegenzug soll sich eine Forschungsstelle für Demokratie, in der sich wissenschaftlich fundiert mit antidemokratischen und menschenfeindlichen Tendenzen in Sachsen auseinandergesetzt wird, die Öffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen informieren. Diese Forschungsstelle soll keine hoheitlichen Befugnisse haben und darf keine nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen. Sie soll im Wesentlichen die bisherigen Analyseaufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz übernehmen.
Gerade mit Blick auf die offenkundige Inkompetenz des Verfassungsschutzes im Bereich des Rechtsextremismus in den letzten Jahren und in Bezug auf die aktuelle unzureichende fachliche und juristische Arbeit bei der Speicherung von Daten über Abgeordnete der AfD zeigt sich, dass unsere Vorstellung eines gesellschaftlichen Verfassungsschutzes nicht an Aktualität verloren hat. Vor diesem Hintergrund ist es ein großer Erfolg der Koalitionsverhandlungen, dass wir zumindest die zweite Säule unserer Überlegungen mit der vereinbarten Gründung einer „Dokumentations- und Forschungsstelle zur Analyse und Bewertung demokratiefeindlicher Bestrebungen“ durchsetzen konnten.
Unsere Anforderungen an das derzeitige System des Verfassungsschutzes
In den Koalitionsverhandlungen mit CDU und SPD haben sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen mit der Vorstellung eines generellen Systemwechsels und mit der Auflösung des derzeitigen Verfassungsschutzes nicht durchsetzen können. In erster Linie ging es bei den Verhandlungen darum, den Wunsch nach Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes abzuwehren. Die letztlich vereinbarten Änderungen beim Verfassungsschutz gingen jedoch in Richtung der BÜNDNISGRÜNEN Forderungen.
Wenn es keine Mehrheit gibt, die derzeitige Struktur des Verfassungsschutzes aufzulösen, braucht es gerade jetzt, vor dem Hintergrund der Skandale der letzten Jahre, aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen zumindest eine grundlegende Neuaufstellung des Verfassungsschutzes in Sachsen durch folgende Maßnahmen:
Darüber hinaus lehnen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen die Ausweitung von Befugnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz, insbesondere im Bereich der technischen Überwachung, entschieden ab. Ebenso gibt es aus BÜNDNISGRÜNER Sicht keine plausible Begründung dafür, dass das schon im Bundesvergleich gut ausgestattete Landesamt in Sachsen insgesamt noch mehr Personal braucht.