Impulse für eine evidenzbasierte Kriminal- und Strafrechtspolitik

  1. Einleitung
  2. Unsere Ziele
  3. a) Freiheitsstrafe reduzieren
  4. aa) Strafrecht entrümpeln
  5. bb) Ersatzfreiheitsstrafe abschaffen
  6. cc) Alternative Sanktionen im Strafgesetzbuch und Jugendgerichtsgesetz verankern und stärken

(1) Restorative Justice / Täter-Opfer-Ausgleich

(2) elektronische Aufenthaltsüberwachung als milderes Mittelzur Freiheitsstrafe

(3) Verstärkte Anwendung von § 35 Betäubungsmittelgesetz

(4) Jugendhilfe ausbauen

  1. b) Strafvollzug menschlich und modern
  2. aa) Rentenversicherung und Entlohnung
  3. bb) Besondere Bedarfe, besondere Angebote

(1) Frauen im Vollzug

(2) sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Vollzug

(3) Suchtmittelabhängigkeit

(4) Menschen mit psychischen Störungen

(5) ausländische Inhaftierte und Inhaftierte mit internationaler Geschichte

  1. cc) Besondere Vollzugsformen
  2. dd) Resozialisierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

3. Ausblick

  1. Einleitung

Die Auseinandersetzung mit Kriminalität und der staatlichen Reaktion darauf ist eine zentrale Aufgabe von Gesellschaft und Politik in einem freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat. Für uns Bündnisgrüne ist klar: Die Grundlage von Kriminal- und Strafrechtspolitik muss wissenschaftliche Evidenz sein. Dabei geht es sowohl um gesellschaftliche und individuelle Ursachen von Kriminalität, als auch um die Wirkung staatlicher Reaktions- und Sanktionsmechanismen auf die individuell Betroffenen und auf unsere Gesellschaft.

Politische Diskussionen und Berichterstattung zum Thema Kriminalität sind jedoch häufig stark geprägt von Populismus, einer Unkenntnis über kriminologische Zusammenhänge und einem archaischen Bild von Strafe. Obwohl die Anzahl der registrierten Straftaten seit Jahren rückläufig ist, ist die Kriminalitätsfurcht in unserer Gesellschaft unvermindert hoch. Diese hat jedoch negativen Auswirkungen auf unser Zusammenleben und unsere Demokratie. Denn zwischen einer erhöhten Kriminalitätsfurcht und einer erhöhten Anfälligkeit für Verschwörungsideologien und Autoritarismus besteht ein unmittelbarer Zusammenhang. Es ist jedoch die Aufgabe von bündnisgrüner Kriminal- und Strafrechtspolitik - auch im Angesicht von gefühlten und realen Bedrohungslagen - politische Entscheidungen auf der Grundlage empirisch belegbarer Informationen zu treffen. Wir wollen sowohl Menschen und andere Rechtsgüter schützen als auch ein Verständnis für maßvolle und differenzierte Reaktionen vermitteln. Nur so lässt sich unser Ziel eines friedlichen Zusammenlebens und einer möglichst weitgehenden Vermeidung von Straftaten nachhaltig erreichen. Die Inhaftierung bleibt für uns Ultima Ratio. Stattdessen wollen wir Alternativen zu Strafe und Strafvollzug stärken.

Die aktuell im Gesetz vorgesehenen Formen der Strafe (Freiheits- und Geldstrafe, Fahrverbot) lassen für die Fragen nach den Ursachen von Straffälligkeit und nach dem Weg hin zu einer erfolgreichen Resozialisierung, als primärem Ziel des Vollzuges, nicht genug Raum. Eine evidenzbasierte Kriminalpolitik befördert den Erhalt demokratischer Werte und den Schutz des sozialen Friedens. Wir Bündnisgrüne wollen deshalb nicht nur über evidenzbasierte Kriminalpolitik reden, wir wollen sie umsetzen. Zu lange schon verstaubt das Thema in akademischen Debatten, dabei wird die Reformierung des Strafvollzuges in der Bundesrepublik Deutschland bereits seit den 60er Jahren breit diskutiert. Getan hat sich bisher deutschlandweit zu wenig. Die noch in den 1980er-Jahren auch und gerade in unserer Partei breit geführten gesellschaftlichen Debatten über die Entwicklung von Strafe und Strafrecht sind zum bloßen Nischenthema geworden. Erfolgreiche Pilotprojekte im Vollzug werden aus Sorge vor Unpopularität, wegen gesellschaftlich fehlender Mehrheiten oder wechselnder Machtverhältnisse oft nicht flächendeckend umgesetzt, ein einmal erhöhtes Strafmaß nicht mehr zurückgestuft. Dabei wäre eine evidenzbasierte Kriminalpolitik ein wesentlicher Beitrag zur Modernisierung unserer Gesellschaft.

Der Strafvollzug soll zudem die unmögliche Aufgabe vollbringen, einerseits eine 100%ige Sicherheit vor weiteren Straftaten und Flucht zu gewährleisten und andererseits die Ursachen für Straftaten bei den Inhaftierten zu beheben und sie nahtlos wieder in die Gesellschaft zu entlassen. Zum einen ist jedoch klar, dass es in keinem Bereich unserer Gesellschaft eine 100%ige Sicherheit geben kann. Zum anderen bringt der Vollzug als totale Institution viele Gegebenheiten mit sich, die einer Resozialisierung eher entgegenwirken, als sie zu befördern. Es ist kaum möglich, Menschen in die Gesellschaft zu integrieren, indem man sie ausschließt. Die Rundumversorgung der Inhaftierten und die Abhängigkeit von den Regeln und fremden Entscheidungen in der Anstalt tragen nicht zum Erlernen sozialer Kompetenzen und zu einem eigenverantwortlichen Leben bei. Viele Inhaftierte werden in den Justizvollzugsanstalten, beispielsweise durch die Bildung von so genannten Subkulturen, eher weiter in die Kriminalität hineingezogen. Dazu kommt, dass die Bedingungen der Inhaftierung und der in den Justizvollzugsanstalten bestehende Sicherheitsanspruch, der beispielsweise durch Überwachung und Kontrollen zum Ausdruck kommt, hinderlich für ein vertrauensvolles Behandlungsklima sind. Häufig steht die Behandlung von Inhaftierten hinter dem gesellschaftlichen Sicherheitsbedürfnis zurück. Spätestens ab dem Zeitpunkt der Entlassung trägt dies jedoch zu einem widersprüchlichen Ergebnis für die öffentliche Sicherheit bei - nämlich einer überdurchschnittlichen erneuten Straffälligkeit im Vergleich zu ambulanten Maßnahmen.

Trotz der benannten Herausforderungen können therapeutische Angebote in den Justizvollzugsanstalten einen wichtigen Beitrag für die Resozialisierung der Inhaftierten leisten. Nur einem geringen Teil der Inhaftierten steht jedoch die Möglichkeit einer Sozialtherapie offen. Eine produktive Teilnahme von Inhaftierten an einer Sozialtherapie ist in vielen Fällen außerdem ein wichtiges Element für eine positive Kriminalprognose und somit eine Voraussetzung für Lockerungen, die die Inhaftierten auf die Zeit nach der Entlassung vorbereiten sollen. [...]

Der vollständige Beschlusstext ist in diesem PDF nachzulesen.

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