AfD-Verbotsverfahren Jetzt!

Daran, dass die AfD eine zutiefst verfassungsfeindliche und menschenverachtende Partei ist, besteht seit vielen Jahren, insbesondere in Sachsen, kein Zweifel. Nachdem bereits das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz im Dezember 2023 die sächsische AfD als erwiesen rechtsextrem einstufte, hat nun auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die „Alternative für Deutschland“ (AfD) seit dem 2. Mai 2025 aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextrem eingestuft. "Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", heißt es wörtlich in der Presseerklärung des BfV.

Mit dieser Einstufung der gesamten AfD als „erwiesen rechtextrem“ ist eine notwendige Voraussetzung für ein erfolgreiches Verbotsverfahren nunmehr erfüllt. Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen sprechen uns daher mit Nachdruck dafür aus, ein Parteiverbot gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.

Wir begrüßen und unterstützen zivilgesellschaftliches Engagement, wie Demonstrationen und Petitionen, das schon lange und nun erneut einen AfD-Verbotsantrag fordert.

Wir rufen andere BÜNDNISGRÜNE Landesverbände dazu auf, sich ebenfalls deutlich für ein Verbotsverfahren auszusprechen.

Wir stärken unseren sächsischen Bundestagsabgeordneten und der gesamten BÜNDNISGRÜNEN Bundestagsfraktion, sowie dem Bundesvorstand unserer Partei den Rücken, sich für einen Antrag auf Eröffnung eines Verbotsverfahrens einzusetzen und diesem bei einer Abstimmung im Bundestag zuzustimmen.

Wir fordern die sächsische Minderheitsregierung auf, sich im Bundesrat für die Eröffnung eines AfD-Verbotsverfahrens einzusetzen, zivilgesellschaftliche Organisationen im Kampf gegen Rechtsextremismus zu unterstützen und sich in ihrer Politik durch Sprache und Handeln eindeutig von rechtsextremen Parteien wie der AfD abzugrenzen.

Wir fordern die Beantragung eines Verbotsverfahrens durch die deutsche Bundesregierung, den Bundesrat oder den Bundestag.

Uns ist bewusst, dass sich ein solches Verbotsverfahren über Jahre hinziehen kann und die Erfolgsaussichten ungewiss sind. Zugleich kann es nur einen Baustein im Kampf gegen die Feinde unserer freiheitlichen Demokratie darstellen. Es ist daher unerlässlich, bereits jetzt geeignete staatliche Maßnahmen zu ergreifen, um der Gefahr, die von der erwiesen rechtsextremen Partei für unser Zusammenleben und unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ausgeht, wirksam entgegenzutreten.

Deswegen fordern wir die Staatsregierung zu einem konsequenten Vorgehen gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst auf. Beamt*innen sind der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in besonderem Maße verpflichtet. Damit ist zumindest eine exponierte Stellung in einer erwiesen rechtsextremistischen Partei nicht vereinbar. Das Innenministerium muss daher allen anderen Ministerien und Behörden klare Kriterien dazu an die Hand geben, wann bei AfD-Mitgliedern die Grenze zur offenkundig mangelnden Verfassungstreue in der Gestalt überschritten ist, dass sie aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen sind.

Mit Blick auf die Wahlen von Bürgermeister*innen und Landrät*innen müssen die Wahlausschüsse, welche über die Zulassung von Kandidat*innen entscheiden, in die Lage versetzt werden, über das Vorliegen einer hinreichenden Verfassungstreue der Bewerber*innen befinden zu können.
Waffen gehören nicht in die Hände von Verfassungsfeinden. Deshalb ist es spätestens jetzt an der Zeit, die Mitglieder der AfD konsequent zu entwaffnen. Zugleich fordern wir die Staatsregierung auf, rechtsextreme Vorfeldorganisationen stärker in den Blick zu nehmen und gegebenenfalls mit geeigneten Mitteln gegen sie vorzugehen. Ebenso muss alles daran gesetzt werden zu verhindern, dass durch die Finanzierung entsprechender parteinaher Stiftungen verfassungsfeindliche Think-Tanks mit Steuergeldern versorgt werden.

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